Demo-Flyer

Oktober - Dezember 2012




Rückblick 2012 (17.12.2012)


Am 1. Januar 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen, die sich durch die Heraufsetzung der Regelarbeitszeit weiter erhöhen. Gleichzeitig werden Arbeitslose gezwungen mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Zum 1. April 2012 treten Veränderung bei der Arbeitsförderung in Kraft. Sowohl die ABM als auch die so genannte Entgeltvariante für Langzeitarbeitslose werden ersatzlos gestrichen. Das Programm "Bürgerarbeit" wird nicht fortgesetzt. Eine öffentliche Beschäftigung ist damit für die Träger ohne Kofinanzierung nicht mehr möglich. Zugleich wurden die Zugangsbedingungen deutlich erschwert. Es reicht nicht mehr aus "nur" arbeitslos zu sein, der Mensch muss mehrere Vermittlungshemmnisse haben sowie "Minderleistungen" aufweisen. Zugleich wurden die Mittel der Bundesagentur für Arbeit weiter gekürzt. Nicht von Kürzungen betroffen sind offenbar Programme zur Beschäftigung älterer Arbeitsloses wie "co op" in Jena und weiteren Städten. Eine Ursache dafür ist, dass die Erhöhung des Rentenalters auch mit einer hohen Beschäftigungsquote der Altersgruppe der über 60jährigen begründet wird.
Am 30. April 2012 erklärt das Sozialgericht Berlin, mit 107 Kammern das größte Sozialgericht Deutschlands, in einem Urteil (S 55 AS 9238/12) die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Wann sich das oberste Gericht mit der Angelegenheit beschäftigen wird, ist unklar.
Sanktionen gegen Arbeitslose bleiben ein Thema: Außer der LINKEN will niemand sie abschaffen. Der Berliner Ralph Boes tritt in Hungerstreik, um das Problem vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen: er scheitert.
Die Bundesregierung ignoriert kritische Einschätzungen und übt sich in "guten" Nachrichten: Höhepunkt sind die im Armuts- um Reichtumsbericht vorgenommenen Änderungen.
Im "Kleinen": Die Stadt Jena ignoriert Urteile des Sozialgerichts Altenburg zur Rechtswidrigkeit der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft.
Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Gebührensatzung für den Besuch von Kindertagestätten dahingehend zu ändern, so dass von Leistungsberechtigten nach dem SGB II / XII grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden - weil im Regelsatz dafür auch keine Geld vorgesehen ist - scheitert. Durch die Einführung eines Merkblattes zur Möglichkeit des Gebührenerlasses erhöht sich die Quote der Gebührenbefreiung laut Aussage der Stadtverwaltung von 25% zu Beginn des Jahres auf 60% (123 von 215 leistungsberechtigten Eltern). Noch nicht entschieden ist, ob der Vorschlag der Linksfraktion, die Ermäßigungen des JENA-BONUS auf Wohngeldempfänger/innen auszudehnen, angenommen wird.




Armut steigt - vor allem in Großstädten (10.12.2012)

Die Armut in Städten liegt über dem Bundesdurchschnitt. Das ergab eine Untersuchung des Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Instituts* der Hans-Böckler-Stiftung, in der das Niveau und die Entwicklung der Armut in den 15 größten deutschen Städten zwischen 2005 und 2011 analysiert worden war.
Im Bundesdurchschnitt gelten 15,1% der Bevölkerung als arm. Obwohl in den meisten Großstädten die Zahl der Leistungsempfänger sank, erhöhte sich die Armutsquote. Die Armut in den 15 größten Städten Deutschlands liegt wie gesagt über dem Bundesdurchschnitt. Besonders betroffen sind - wen wundert's - Städte mit hoher Arbeitslosigkeit sowohl in Ostdeutschland als auch im Ruhrgebiet und in Norddeutschland. "Spitzenreiter" ist Leipzig, wo ein Viertel der Einwohner/innen als arm gelten muss. Allerdings sind die Armutsquoten in Dortmund und Duisburg kaum geringer und liegen inzwischen bei 23,5% bzw. 24%. Gestiegen ist der Anteil in Berlin, wo 21% der Bevölkerung betroffen sind. In süddeutschen Großstädten ist die Situation besser. Prozentual gesehen, leben in München die wenigsten armen Menschen. Die Quote liegt bei 12%.
Obwohl sich die Zahl der Menschen verringert, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, steigt die Armut. Wie kann das sein? Ursache dafür sind unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Als arm gilt, wer über weniger als 60% des sogenannten Median- oder mittleren Einkommens verfügt. Derzeit liegt die Schwelle bei 848 € für einen alleinstehenden Menschen.
Eigentlich sollen Sozialleistungen Armut vermeiden. Deshalb wird offiziell auch nicht von Armut, sondern von "Armutsgefährdung" gesprochen. Wie aber auch diese neue Untersuchung zeigt, sind weit mehr Menschen von Armut betroffen als "Transfer"-Leistungen beziehen, da die Schwelle deutlich über der Anspruchshöhe des SGB II liegt. "Die gegenwärtige Entwicklung ... lässt darauf schließen, dass es eine wachsende Schicht gibt, die zwar keine Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II geltend machen (können), aber dennoch unterhalb der Armutsschwelle verbleiben." (Seite 5) Was wiederum darauf zurückzuführen ist, dass das Median-Einkommen um 15,3% gestiegen ist, der Regelsatz ab er nur um 5,5%
Dies ist auch eine Folge des Einkommensentwicklung. Wie hieß es doch im Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung? "Während die Lohnentwicklung im oberen Bereich in Deutschland positiv steigend war, sind die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren preisbereinigt gesunken. Die Einkommensspreizung hat damit zugenommen." In der neuen Fassung ist das Ganze allerdings die Folge "struktureller Verbesserungen."

* Eric Seils & Daniel Meyer: "Die Armut steigt und konzentriert sich in den Metropolen", WSI Report 8 / November 2012




Entschärfen, beschönigen, verschleiern... Der Umgang mit dem Armutsbericht (03.12.2012)

Im September 2012 hatte das Ministerium von Frau von der Leyen den Entwurf ihres 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Mehrere Textpassagen waren auf heftige Kritik gestoßen. So hatte auf der letzten Seite der Einleitung unter der Rubrik "Was weiter zu tun ist" folgender Satz gestanden: "Die Bundesregierung prüft, ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann."
Ich hatte damals (Flyer vom 24.09.2012) die Frage gestellt, ob wohl der kritisierte Satz noch in der Endfassung noch zu finden sein wird. Tatsächlich, er ist verschwunden! Nach der Überarbeitung des Berichts wird in der - einige Seiten längeren - Einleitung zunächst ausführlich auf die Spendenbereitschaft Vermögender und die Entwicklung von Stiftungen verwiesen. Dann heißt es: "Die Bundesregierung prüft, wie weiteres persönliches und finanzielles freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann." * Dies war nicht die einzige Änderung. Bemerkungswert ist auch die "Umdeutung" in den Passagen zur Lohnentwicklung.  

Fassung vom September 2012 Fassung vom November 2012
"Während die Lohnentwicklung im oberen Bereich in Deutschland posi-tiv steigend war, sind die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren preisbereinigt gesunken.Die Einkommensspreizung hat damit zugenommen." "Die Einkommenspreizung hat seit 2006, d. h. auch im Berichtszeitraum nicht weiter zugenommen."
"Eine solche Einkommensentwicklung verletzt das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden." (Seite XX) "Die im Beobachtungszeitraum sin-kenden Reallöhne in den unteren Dezilsgruppen sind also auch Aus-druck struktureller Verbesserungen." (Seite XXII)
 
Die Regierung in Gestalt von Herrn Rösler bezeichnet die Veränderungen als "normalen Vorgang". Kritiker sprechen von Zensur.
In der Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Veröffentlichung heißt es: "'Wenn zuvor kritisierte Armutslöhne jetzt sogar als politischer Erfolg gewertet werden, ist dies an Peinlichkeit kaum noch zu übertreffen.' Der ganze Vorgang zeige, dass es anstatt einer politisch manipulativen ,Hofberichterstattung' endlich eine Armuts- und Reichtumsberichterstattung durch eine unabhängige Kommission brauche."

*Nachzulesen unter anderem auf der Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, auf der beide Versionen veröffentlicht wurden.




Am besten ... ignorieren! Wie die Bundesregierung mit Kritik an Hartz IV umgeht (26.11.2012)


Bereits im Juni diesen Jahres veröffentlichte das Diakonische Werk der EKD eine 40 Seiten umfassende Studie zur Situation von Hartz-IV-Empfängern, wobei bereits der Titel "Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig. Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt"* auf die beschriebenen Probleme verweist. Die im Jahr 2011 durchgeführte qualitativen Befragung in 110 Beratungsstellen hatte gravierende Mängel in der Arbeit der Jobcenter ergeben. Detailliert werden diese - unterteilt nach Bereichen wie Organisation, Integration in den Arbeitsmarkt, Leistungsgewährung, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes und Sanktionen - beschrieben.
Akribisch ist außerdem festgehalten, in welchen Bereichen das staatlich garantierte Existenzminimum sowohl bei Erwachsenen wie auch bei Kindern unterschritten wird: Bei der Berechnung des Regelsatzes nicht berücksichtigt wurde zum Beispiel die jahreszeitengemäße Bekleidung für Kinder im Wachstum, die Kindergartenkleidung (zweites Paar Hausschuhe etc.), Anschaffungen von neuen Betten für Kinder, die aus dem Babybett herausgewachsen sind, Mehrkosten wie Windeln bei Kleinkindern u.a.m. Bei den Erwachsenen sind im Regelsatz zum Beispiel Fahrtkosten zu den Behörden oder notwendige Gebühren unzureichend berücksichtigt.
Neben der materiellen Seite wurde auch nach dem Umgang in der Behörde gefragt, zum Beispiel bei der "Integration in Arbeit". Einige der Antworten Berater/innen werden zitiert, so zum Beispiel die folgende: "Die Situation auf den Ämtern wird als eine erlebt, die die subjektive Krise der Menschen in Erwerbslosigkeit verstärkt: autoritäre Bevormundung, Intransparenz der Ermessensspielräume, Rechtsunsicherheit, Unfreundlichkeit, Respektlosigkeit. Keine Hilfe und keine Arbeit wird geboten, sondern Ersatzhandlungen. Die Arbeitsverwaltung wird von denjenigen, die sie in Anspruch nehmen, meist als Gegenspielerin, nicht aber als eine hilfreiche Instanz wahrgenommen. Nahezu alle Leistungsberechtigten fühlen sich den SGB-II-Institutionen mehr oder weniger ausgeliefert."
Die Expertise wurden im September 2012 allen Fraktionen des Bundestages vorgestellt und alle sagten zu, sich mit der Problematik zu befassen die im Text vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen. Unternommen hat offensichtlich nur die Fraktion DIE LINKE etwas und eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort wurde noch nicht veröffentlicht, laut "Neuem Deutschland", der diese vorlag, lässt sich die Antwort so zusammenfassen: die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf.




Abschaffung der Praxisgebühr - ein Erfolg der FDP? (19.11.2012)

Die Praxisgebühr war 2004 eingeführt worden, um unnötige Arztbesuche zu verhindern und so eine Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu vermeiden. Die Zahl der Arztbesuche ging jedoch nur für kurze Zeit zurück, und es zeigte sich, dass überwiegend Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, auf einen Arztbesuch verzichteten.
Linke Politiker/innen hatte sich von Beginn an gegen die Praxisgebühr ausgesprochen und Fraktion DIE LINKE im Bundestag bereits 2006 die Abschaffung der Gebühr gefordert. Sie kritisierte, dass die mit der "Praxisgebühr mit vorangetriebene Teilprivatisierung gesundheitlicher Risiken besonders ärmere Bevölkerungsgruppen" trifft. Im Jahr 2009 forderte sie neben der Abschaffung der Praxisgebühr das Ende der Zuzahlungen insgesamt. Zuletzt brachte sie im März 2012 einen Antrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Praxisgebühr vorzulegen.
Damals war bekannt geworden, dass die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2011 einen Überschuss von 13,8 Mrd. Euro erwirtschaft hatten. Anlass auch für Politiker der FDP sich gegen die Praxisgebühr auszusprechen - man hätte also im Bundestag dem Antrag der Linksfraktion zustimmen können. Stattdessen wurde er in den Ausschuss für Gesundheit verwiesen - und dort verblieb er, bis die Koalition sich im November über die Abschaffung der Praxisgebühr verständigt hatte.
Wie kann so etwas funktionieren? Eigentlich wird ein Antrag im Ausschuss diskutiert, es wird über ihn abgestimmt und er kann dann im Bundestag wieder aufgerufen werden. Nicht aber, wenn die Fraktionen der CDU/CSU und FDP mit ihrer Mehrheit im Ausschuss den Antrag von der Tagesordnung nehmen. So geschehen in den Sitzungen am 28. März, am 9. Mai und am 27. Juni 2012. In den Sitzungen im April, im September und Oktober wurde zwar über den Antrag diskutiert, aber hier verhinderten die Koalitionsfraktionen eine Abstimmung, da ihrer Auffassung nach noch Beratungsbedarf bestand.
Nachzulesen ist diese Verhinderungstaktik im Bericht der Ausschussvorsitzenden, den sie laut Geschäftsordnung des Bundestages den Abgeordneten der Linksfraktion liefern musste, weil seit Einbringen des Antrags mehr als 10 Wochen vergangen waren.* Ein solcher Bericht hat allerdings keine Konsequenzen. Die FDP kann nun die Abschaffung der Praxisgebühr als ihren politischen Erfolg verbuchen und ist dafür auch mit der Einführung der "Herdprämie", genannt "Betreuungsgeld", einverstanden.
Es gibt eine Redenart, die lautet: "sich mit fremden Federn schmücken"...
*Deutscher Bundestag, Drucksache 17/11288, 2.11.2012




Sanktionen endlich abschaffen! (12.11.2012)

Es gibt viele Gründe dafür, warum in Dutzenden Städten auch nach mehr als acht Jahren immer noch gegen Hartz IV demonstriert wird. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind die Leistungskürzungen bei "Pflichtverletzungen".
Der 1957 geborene Ralph Boes ist ein Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens. Als Philosoph hat er ein Buch und Aufsätze geschrieben und hält Vorträge. Leben kann er davon nicht, also lebt er von Hartz IV. Einige Zeit akzeptierte das Amt seine Tätigkeit, dann aber sollte er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der er sich verpflichtet sich monatlich mindest achtmal um eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder eine geringfügige Tätigkeit zu bewerben. Dem vorausgegangen war allerdings sich im Juli 2011 veröffentlichtes achtseitige Schreiben an die Bundesregierung "Die Menschenwürde ist unantastbar. Brandbrief eines entschiedenen Bürgers". Darin wendet sich Boes gegen den Zwang zur Arbeitssuche. So schreibt er: "Der Arbeitsmarkt ist mehr als gesättigt. Die heutigen Arbeitslosen sind im Allgemeinen nicht menschliche Problemfälle, die ausgeschieden sind, weil sie selbst in irgendeiner Weise Einschränkungen haben und entsprechend therapiert werden müssten." Statt über eine Lösung "nachzudenken, pressen wir die Freigestellten gewaltsam in einen Arbeitsmarkt zurück, der sie längst ausgestoßen hat, weil er sie längst schon nicht mehr braucht."*
Niemand wird sanktioniert, weil er keine Arbeit findet. Er wird aber mit Leistungskürzungen bestraft, wenn er die in der Eingliederungsvereinbarung festgehaltenen Pflichten, insbesondere die Zahl und Art der Bewerbungen, nicht erfüllt. Einen Vermittlungsvorschlag der Behörde, der eine zumutbare Arbeit enthält (und zumutbar ist so gut wie alles, siehe § 10 SGB II) abzulehnen, führt zu einer Sanktion. Lenkt der Arbeitslose nicht ein, folgt die nächste und die nächste bis zur vollständigen Leistungsversagung. Auch wenn Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden, so wird auch kein Geld mehr für die Miete gezahlt. Mietrückstände sind die Folge, Obdachlosigkeit die letzte Konsequenz.
Ralph Boes war sich dessen bewusst, denn er hatte dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt, dass er die im Verwaltungsakt - die Eingliederungsvereinbarung hatte er nicht unterschrieben - auferlegten Pflichten nicht erfüllt hatte. So schreibt er: "Getreu meiner Auffassung, dass der Verwaltungsakt NICHTIG und Ihre Forderungen als Nötigungen mit Androhungen von Hunger, Obdachlosigkeit usw. amoralisch, menschenrechts- und grundgesetzwidrig sind, werde ich das auch in Zukunft nicht tun." Ralph Boes wurde inzwischen zu 90% sanktioniert, hat die in angebotenen Lebensmittelgutscheine abgelehnt und hat am 1. November mit einem Hungerstreik begonnen.
*Hintergründe und Dokumente unter www.buergerinitiative-grundeinkommen.de




Urteil anerkennen! (05.11.2012)

In Jena gibt es rund 56.000 Wohnungen, nur etwa 500 stehen leer. Diese kürzlich veröffentlichte Meldung hat keinen Neuigkeitswert. Seit Jahren schon haben Wohnungssuchende mit einem geringen Angebot und - die Nachfrage regelt den Preisen - viele Bürger/innen mit steigenden Mieten zu kämpfen. Wer als Erwerbsloser oder Geringverdiener auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss sich zudem sagen lassen, welcher Wohnraum für ihn angemessen ist. Die Richtwerte für die so genannten Kosten der Unterkunft wurden im Oktober 2008 festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst.
Derzeit gilt als für eine Person eine Bruttokaltmiete von 283,50 € als angemessen. Das entspricht bei einer Wohnungsgröße von 45 qm einer Kaltmiete von 5,10 € / qm und kalten Nebenkosten von 1,20 € / qm.
In den vergangenen Jahren sind die ohnehin schon hohen Mieten in Jena bekanntlich weiter gestiegen. Immer mehr Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen sind, leben in so genanntem unangemessenen Wohnraum. Sie müssen sich dann um eine andere Wohnung bemühen und die Bemühungen nachweisen. Ansonsten werden nur die angemessenen Kosten gezahlt.
Dagegen haben sich Betroffene zur Wehr gesetzt. Inzwischen liegen mehrere Urteile des Sozialgerichts Altenburg vor, in denen die Stadt Jena verpflichtet wurde, die vollen Kosten der Unterkunft zu zahlen. Die Stadt muss den Tabellenwert nach §12 Wohngeldgesetzes anwenden, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10%. Damit gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 330 (maximal 363 €) als angemessen. Die Richter begründeten ihr Urteil (S 41 AS 1687/11) vor allem damit, dass die KdU-Richtlinie nicht auf einem schlüssigen Konzept beruht. Das Gericht bemängelt insbesondere, dass die Stadt nicht nachweisen konnte, ob es den Leistungsberechtigten möglich ist, für die als angemessen geltenden Kosten tatsächlich Wohnungen anzumieten.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, weil die Stadt in Berufung gegangen ist. Obwohl aufgrund der Fakten damit zu rechnen ist, dasss das Landessozialgericht Erfurt das Urteil bestätigen wird. Weil jedoch mit der Verküdnung des Urteils nicht vor 2013 zu rechnen ist, bedeutet dies, dass die Überprüfung von Leistungsbescheiden hinsichtlich der Kosten der Unterkunft nur für das Jahr 2012 möglich ist. Und das, obwohl sich das Urteil über die Rechtswidrigkeit der KdU-Richtlinie bereits auf das Jahr 2010 bezieht. Betroffene, deren Kosten der Unterkunft oberhalb der Angemessenheitsgrenze, aber innerhalb der Grenzen der Wohngeldtabelle liegen, haben allerdings gute Chancen, dass ihre Kosten innerhalb des Widerspruchsverfahrens anerkannt werden.
Aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat die Beschlussvolage eingebracht, das Urteil anzuerkennen.




Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung
und die Forderungen der Kommunen (29.10.2012)

Die Bundesregierung will im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt haben, vielleicht auch schon früher. Dahin kommt man auf zwei Wegen - durch die Erhöhung der Einnahmen oder die Verringerung der Ausgaben. Nach Berechnungen von ver.di könnte der Staat jährlich 300 Milliarden einnehmen, wenn er das reichste 1 Prozent der Deutschen mit einer jährlichen Abgabe belegen würde. Deren "Verlust" betrüge zwischen 0,5% und 1,5%. Weitere 20 Mrd. würde eine Vermögenssteuer bringen. (Quelle: ver.di Publik 07/2012, S. 11) Davon kann aber nicht die Rede sein, denn Umfairteilen ist nicht die Sache der schwarz-gelben Koalition. Die Regierung will lieber Ausgaben verringern und sparen, natürlich bei denen, die sich kaum wehren können: den Arbeitslosen. So sollen die Ausgaben für arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von 2012 auf 2013 um 8,6 Milliarden Euro gekürzt werden. Die Einsparungen begannen bereits 2010 und betragen dann im übernächsten Jahr insgesamt 14 Milliarden Euro. Von zur Verfügung stehenden Mitteln für Langzeitarbeitslose verbleiben 2013 noch 3,3 Milliarden Euro € (für knapp 2 Millionen Betroffene). Sonderprogramme wie die "Kommunalkombi" (öffentliche Beschäftigung in Kommunen mit hohen Arbeitslosigkeit) und die Bürgerarbeit wurden gestrichen. Etwas aufgestockt wurden die Mittel für ältere Arbeitslose (wobei dann ein Programm wie "co op 50+" herauskommt - über dessen "Sinn" an dieser Stelle bereits berichtet wurde). Neben der geförderten Beschäftigung wurde vor allem bei der beruflichen Weiterbildung gekürzt. Die Bundesregierung rechnet einfach mit weiter sinkender Arbeitslosigkeit, obwohl die Bundesagentur für Arbeit von einer steigende Zahl von Arbeitslosen ausgeht. Auch sanken die Ausgaben der BA von 2009 bis 2011 um sieben Milliarden Euro bzw. 31%, die Arbeitslosigkeit aber nur um 13%. (Quelle: MdB Sabine Zimmermann: Arbeitsmarkt weiter auf Talfahrt. Die Haushaltsplanungen der Bundesregierung für 2013 und danach) Protest gegen die Sparpläne kommt unter anderem vom Deutschen Landkreistag (DLT) und dem Deutschen Städtetag (DST). Diese Gremien sprechen sich für einen "sozialen Arbeitsmarkt" aus. (Was nicht verwunderlich ist, da gerade Kommunen ebenso wie gemeinnützigen Einrichtungen von öffentlicher Beschäftigung profitieren.) Sie fordern die Einrichtung öffentlich geförderter Arbeitsplätze, die eine langfristige Beschäftigungsperspektive bieten. Zur Finanzierung des "Sozialen Arbeitsmarktes" schlagen Städte- und Landkreistag vor, "passive" Mittel (d.h. Geld für den Lebensunterhalt) mit Mitteln der Eingliederung zu verbinden, was bislang nicht möglich ist. (Quelle: www.o-ton-arbeitsmarkt.de)




Energie für alle
Veränderungen beim Wohngeld und der Grundsicherung gefordert (22.10.2012)

"Energie für alle" lautet der Titel einer gemeinsamen Veröffentlichung des Deutschen Mieterbundes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der jetzt veröffentlicht wurde*. Hintergrund für die nicht alltägliche Zusammenarbeit sind steigende Energiekosten, die Menschen mit geringem Einkommen immer mehr zu schaffen machen. So wurden im vergangenen Jahr mindestens 600.000 Haushalten der Strom abgeklemmt, weil sie die Rechnungen nicht bezahlen konnten. Hintergrund ist, dass die Energiekosten - Strom und Heizkosten - in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Seit 2005 haben sich die Stromkosten bundesweit um 44% erhöht, die Kosten für Heizöl um 61%, für Gas um 31% und für die Fernwärme um 45%. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Energiekosten sogar mehr als verdoppelt!
Zwar werden im Bereich der Grundsicherung die Heizkosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Der Strom muss aber aus der Regelleistung bestritten werden und der dort angesetzte Betrag ist deutlich zu niedrig. Es fehlen den Haushalten zwischen 60 € und 160 € im Jahr. Deshalb sprechen sich Mieterbund und Wohlfahrtsverband dafür aus, die Stromkosten analog zu den Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange keine unwirtschaftlicher Verbrauch nachgewiesen werden kann. Dafür wären nach Schätzungen der Verfasser jährlich zwischen 240 und 320 Millionen Euro erforderlich.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass eine energetische Gebäudesanierung zu einer Erhöhung der Kaltmiete führt und damit die Kosten "unangemessen werden", obwohl die Heizkosten sinken. In diesen Fällen müssen die Kosten weiterhin übernommen werden, so die Forderung. In den Jahren 2009 und 2010 gab es für Wohngeldempfänger einen pauschalierten Zuschuss zu den Heizkosten. Dieser wurde 2011 wieder gestrichen. Mieterbund und Wohlfahrtsverband fordern die Berücksichtigung der Energiekosten beim Wohngeld, in dem die Höchstbetrage der zuschussfähigen Miete erhöht werden. So würde die Höhe der berücksichtungsfähigen Miete in Jena (Mietstufe III) von derzeit 330 € um 87 € steigen.
Die jährlichen Mehrkosten würde bei derzeit 850.000 Haushalten mit Wohngeld etwa 600 Millionen Euro umfassen.
Zum Schluss heißt es: "Energiepolitik ist in erster Linie eine Bundesangelegenheit: Insbesondere wird dies deutlich im Zusammenhang mit der Privatisierung des Strommarktes und der politischen Diskussion zur ‚Energiewende'. Sachlich gerechtfertigt ist es daher, dass der Bund die Mehrkosten trägt."

*Energie für alle: Vorschläge des Paritätischen Gesamtverbandes und des Deutschen Mieterbundes für eine Reform des Wohngeldgesetzes und der Übernahme der Energiekosten im Grundsicherungsbezug, veröffentlicht am 11. Oktober 2012




Altersarmut in Jena? (15.10.2012)

Im vergangenen Monat hatte ich im Stadtrat eine Anfrage zur Altersarmut in Jena gestellt. Ich wollte wissen, wie viele Rentner/innen auf Grundsicherung angewiesen sind. Wie ich erfuhr, sind es derzeit 344 und damit nur etwa 1,6 % der in der Stadt lebenden Menschen über 65 Jahre. Allerdings erhalten 931 Rentnerhaushalte (also ca. 1.400 Menschen) Wohngeld, was bedeutet, dass deren Rente nicht viel über dem Sozialhilfeniveau liegt.
Dennoch ist dies im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit einer Armutsquote von 13,3% wenig. Als arm gilt ein Alleinstehender, wenn er weniger als 848 € zur Verfügung hat.
Die Armut unter Senioren steigt allerdings schnell an - innerhalb von sechs Jahren um 2,3% bzw. eine halbe Million Menschen. Wobei hier Menschen nicht berücksichtigt wurden, die früher in Rente gegangen sind und Grundsicherung beziehen bzw. Anspruch hätten. Auch darin besteht ein Problem. In einer bundesweiten Untersuchung aus dem Jahr 2007 war anhand einer repräsentativen Befragung nachgewiesen worden, dass von etwas einer Million Menschen, denen die Grundsicherung im Alter zugestanden hätte, nur 340.000 tatsächlich Leistungen bezogen. Dabei waren Personen, die über Ersparnisse verfügten bzw. deren Leistungen weniger als 30 € betrugen, gar nicht mitgerechnet. Vorgeschlagen wurde deshalb, dass die Rentenversicherung mehr Beratung anbietet und bei Anträgen hilft.
Die Stadtverwaltung Jena schätzt allerdings die Anzahl derjenigen, die trotz Anspruchsberechtigung keine Anträge stellt, als nicht sehr hoch ein. Sie geht außerdem davon aus, dass die Zahl der armen Rentnerinnen und Rentner in Jena nur langsam ansteigt.
Zwar sind die absoluten Zahlen noch sehr gering, aber im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (2003 bezogen in Jena 125 Menschen Grundsicherung im Alter, 2007 waren es 265) gab es einen deutlichen Anstieg. Bei jenarbeit sind bei den älteren Erwerbslosen pro Jahrgang 100 Menschen gemeldet. Davon werden viele auf Grundsicherung angewiesen sein, denn bei der Höhe der Rente sind die Einkünfte der letzten Jahre vor Renteneintritt von besonderer Bedeutung. Hinzu kommt, dass (bundesweit) nur 40% eines Jahrgang mit 65 Jahren die erste Rente erhalten, von den 60% nehmen fast alle Abschläge in Kauf erhalten.
Wie heute bekannt wurde, haben die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland in den vergangenen 10 Jahren etwa ein Fünftel ihrer Kaufkraft verloren, und zwar im Osten 22% und im Westen 17%.
(Quellen: Irene Becker: Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter, in: Zeitschrift für Sozialreform, 2/2012, Martin, Brussig, Altersübergangsreport 2/2012, Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE)




"Der lange Schatten der Armut"
Langzeitstudie zur Situation von Kindern und Jugendlichen (08.10.2012)

Im Jahr 1974 hatte der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (mit Hauptsitz im Frankfurt a. M.) gegründet und vor fünfzehn Jahren diesem den Auftrag für eine Langzeitstudie zur Situation von Kindern und Jugendlichen erteilt.
Der Abschlussbericht der 4. Phase "Von alleine wächst sich nichts aus ..." Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen" wurde im September 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. (Ein Auszug aus der Präsentation findet sich unter anderen unter www.awo,org) Untersucht wurde die Situation von 900 Kindern des Jahrgangs 1993, von denen die Hälfte aus armen Verhältnissen stammt. Grundlage der Studie bildet ein so genanntes kindbezogenes Armutskonzept. Dabei werden die materielle und kulturelle, soziale und gesundheitliche Lage analysiert, die die Eltern an ihre Kinder weitergeben und die durch Wohlergehen, Benachteiligung oder sogar "multiple Deprivation" (Benachteiligung auf mehreren Gebieten) gekennzeichnet sein kann.
Materielles Wohlergehen zeigt sich in der Qualität von Nahrung, Kleidung und Wohnung, kulturelles in kognitiver Entwicklung, Sprache, Bildung und kulturellen Kompetenzen, soziales in sozialer Kompetenz und sozialen Kontakten sowie in physischer und psychischer Gesundheit. Beim Vergleich zwischen armen und nicht armen Jugendlichen ergaben sich die größten Unterschiede bei der materiellen und kulturellen Versorgung, die geringsten bei der sozialen Kompetenz.
In der Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass der Spruch "einmal arm - immer arm" nicht gilt, da immerhin 43% der damals Sechsjährigen aus armen Familien nach zehn Jahren nicht mehr arm waren. Dem gegenüber verschlechterten sich die Verhältnisse aber nur bei 18% der nicht als arm eingestuften Kinder. In der Studie wird dies dann auch als "langer Schatten der Armut" bezeichnet.
Wer arm ist, es wird oder bleibt, also über kein "gesichertes Familieneinkommen" verfügt, dessen Kinder haben das größtes Risiko benachteiligt zu werden - wahrlich keine neue Erkenntnis!
Aber auch das ist nicht neu: ungleiche Startchancen führen auch zu ungleichen Bildungserfolgen. 11% aller armen, aber nur 2% der in gesicherten Verhältnissen aufwachsenden Kinder schafften keinen Schulabschluss.
Einkommen und Bildungshintergrund sind wesentlichen Faktoren für die Entwicklung. Soziale Ausgrenzung kann durch Betreuungs- und Förderangebote teilweise kompensiert werden, worin ja eine Aufgabe der Auftraggeberin AWO besteht.
Die Studie wird wohl das Schicksal vieler vergleichbarer Untersuchungen ereilen: eine kurze Aufmerksamkeit durch die Medien - und erledigt.




Umfairteilen - Aktionstag auch in Jena (01.10.2012)

Das Bündnis "Umfairteilen" hatte für den vergangenen Sonnabend zu einem bundesweiten Aktionsstag aufgerufen. In vierzig Städten gingen Zehntausende Menschen auf die Straße.
In Jena versammelten sich etwa fünfzig Menschen, um mit Geldsäcken durch die Innenstadt zu ziehen und Geldscheine an die Passanten zu verteilen. Auf der Vorderseite stand "999 €" und auf der Rückseite die Forderungen des Bündnisses. Der Aufruf (siehe "www.umfairteilen", er kann dort online gezeichnet werden) lautet:
"Es gibt einen Ausweg aus der Wirtschafts- und Finanzkrise: Umverteilung! Wir wollen nicht, dass die öffentlichen und sozialen Leistungen verschlechtert und die große Mehrheit der Bevölkerung höher belastet wird. Stattdessen müssen übergroßer Reichtum und Finanzspekulation endlich besteuert werden. Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um gelebte Solidarität in unserer Gesellschaft. Wir fordern Wir fordern Landtage, Bundestag und Parteien auf, sich unserer Forderung anzuschließen und sie in die Tat umzusetzen!"
Was würden die Forderungen bringen? Die Wiedereinführung der seit 1996 ausgesetzten Vermögenssteuer bringt (bei 1,5% bei Vermögen über 1 Million €) mindestens 20 Milliarden € pro Jahr. Nach Berechnungen des DIW käme die vorgeschlagene Vermögensteuer bundesweit auf 140.000 natürliche und 165.000 juristische Personen (Unternehmen und Kapitalgesellschaften).
Eine Vermögensabgabe, die einmal jährlich gefordert wird - und die es in der Bundesrepublik bis 1972 gegeben hatte - bringt mindestens noch einmal so viel. Ein Finanztransaktionssteuer bringt nicht nur Geld, sondern auch Sicherheit, da dadurch unter anderem der so genannte Hochfrequenzhandel, bei dem Computerprogramme Geschäfte abschließen, zurückgedrängt werden könnte. Und eine Änderung des Bankengesetzes wäre ausreichend um Steuerflucht wirkungsvoll zu bekämpfen.
Die Jenaer Demonstranten zogen zur Commerzbank, stellten dort die Geldsäcke auf und forderten "Umfairteilen". Auf dem Rückweg machten sie am Holzmarkt Station, wo Jugendliche mit Kisten die in Deutschland herrschenden Vermögensunterschiede darstellten.

Weitere Aktionen sind geplant.




Demo-Flyer Juli - September 2012

Demo-Flyer April - Juni 2012

Demo-Flyer Januar - März 2012


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Texte 2011

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