Demo-Flyer
April - Juni 2012





Manipulation, öffentlich-rechtlich (25.06.2012)

Unter einer Manipulation versteht man eine gezielte Beeinflussung, die aber so erfolgt, dass der Betroffene es möglichst nicht bemerkt. Dass in den Medien manipuliert wird, ist wahrlich nichts Neues. Wie das Ganze passiert, lässt sich jedoch in vielen Fällen nachvollziehen und soll hier am Beispiel des am 20.06.2012 gesendeten Beitrags "Vorsorgepflicht: Selbstständige pochen auf ein Recht auf Armut im Alter" des vom öffentlich-rechtlichen ARD ausgestrahlten Magazins "Plusminus" gezeigt werden.
Schon der auf der Internetseite zu lesende Untertitel ist mehr als irreführend. Denn in dem Beitrag geht es um das sehr reale Problem, dass viele Selbstständige nicht rentenversichert sind und ihnen die Armut im Alter droht - sowie um den Vorschlag der Arbeitsministerin Frau von der Leyen, eine Versicherungspflicht für diese einzuführen. Als Aufhänger des Beitrages dient eine Petition an den Bundestag, die sich gegen diesen Vorschlag ausspricht.
Jedoch wird nichts über die Begründung der Petition (zum Beispiel die angedachten Beiträge von 300 € bis 450 € im Monat!) gesagt, sondern der 27jährige Einreicher mit den Worten zitiert, man wolle sich nicht in unternehmerische Entscheidungen hineinreden lassen. Dann werden zwei Männer vorgestellt: einer arbeitet seit 25 Jahren als Wachmann, der andere ist Rentner und bezieht Grundsicherung, weil er aufgrund bestimmter Umstände seine Altersvorsorge (Mietwohnungen) verloren hat.
Der Wachmann beschwert sich, weil er soviel in die Rentenversicherung einzahlen muss und dann voraussichtlich nicht mehr als 850 € Rente bekommen wird. Der ehemalige Selbstständige aber bekommt 930 € Grundsicherung.
Die Botschaft ist klar: eine Ungerechtigkeit! Aber wer sich auskennt, weiß sofort, dass irgendetwas nicht stimmen kann: Da der Regelsatz bei der Grundsicherung 374 € beträgt, müssen dem Mann 556 € Miete anerkannt worden sein. Wo lebt dieser Mann? Selbst in Berlin werden maximal 378 € plus Heizkosten anerkannt, in kleineren Städten ist es weit weniger. Die durchschnittliche Grundsicherung liegt deshalb weit unter 700 €.
Das wird aber nicht gesagt, auch nicht, dass der Wachmann, als Rentner - wenn er denn die gleiche Miete hätte - seine Rente aufstocken könnte.
Eigentlich ist eine Versicherungspflicht zu begrüßen. Dann dürften aber die Bedingungen für Selbstständige nicht schlechter sein als für Beschäftigte. Und es alle sollten in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen, also auch Beamtinnen und Beamte. Aber darum ging es in dem Beitrag nicht. Es war das alte Spiel: Menschen mit geringem Einkommen gegeneinander auszuspielen.




Aktuelle Urteile zu Hartz IV (18.06.2012)

Bekanntlich unterscheidet sich das als Hartz IV bezeichnete SGB II von anderen Gesetzen nicht nur darin, dass es seit seiner Einführung im Jahr 2005 sehr oft geändert wurde, sondern auch, dass viele Menschen sich gegen die Entscheidungen der Behörde zur Wehr setzen und klagen. Hier zur Kenntnis und Weitergabe einige neue Urteile:
Tilgungsraten bei Wohneigentum: Wer ein Eigenheim bewohnt, bekommt vom Amt nur die Tilgungszinsen erstattet, nicht aber die Raten. Begründet wird dies damit, dass so ein Vermögensaufbau möglich wäre, der vom Gesetzgeber aber nicht gewollt sei. Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundessozialgericht (B 14/11b AS 67/06 R. entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch die Tilgungsraten übernommen werden können, nämlich dann, wenn das Haus zum großen Teil bereits abgezahlt ist.
Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichtes Kiel (Beschluss vom 21.2.2012, S 40 AS 490/10) verpflichtet das Jobcenter, die Tilgungsraten zu übernehmen. In seiner Begründung führt das Gericht unter anderem aus, dass Mieter und Eigentümer gleich behandelt werden müssen. Und daher sind Tilgungsraten zumindest bis zu Höhe der angemessen Unterkunftskosten zu übernehmen.
Kosten für Heizstrom: Ein häufiger Streitpunkt sind die Stromkosten für eine Gastherme. Das Bundessozialgericht (Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R). hatte entschieden, dass diese den Heizkosten zuzurechnen sind und vom Amt übernommen werden müssen. Da es in der Regel keinen separaten Zähler gibt, können die Kosten jedoch nicht genau beziffert werden. Nun hat Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26.03.2012, L 19 AS 2051/11) festgelegt, dass die Kosten auch geschätzt werden können und auf jeden Fall zu berücksichtigen sind. Arbeitszwang: Ein nicht unerwartetes, aber doch recht eigenartig begründetes Urteil lieferte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 14.05.2012, L 7 AS 557/12 BER) Es hat festgestellt, dass es keinen Arbeitszwang gibt. Es ging um die Pflicht des Langzeitarbeitslosen jede zumutbare Arbeit anzunehmen und die Leistungskürzung bei Nichterfüllung. Ist dies mit Art. 12 des Grundgesetz, das Zwangsarbeit verbietet, vereinbar? Das Gericht sah den "Entzug sozialrechtlicher Begünstigungen" nicht als Eingriff in die Freiheit von Arbeitszwang, "auch wenn es zu den tatsächlichen Folgen einer Leistungskürzung oder -verweigerung gehört, dass der Leistungsempfänger sich zur Aufnahme der ihm angetragenen Tätigkeit genötigt sieht."
Merkwürdig ist der Begriff "Begünstigungen" - schließlich existiert ein Rechtsanspruch auf das staatliche Existenzminimum.
Quelle: Rechtsprechungsticker www.tacheles-sozialehilfe.de





Frau von der Leyen macht sich Gedanken... (11.06.2012)
...und das geht schief!

Erstes Beispiel: die "Mindestrente". Im September 2011 stellte die Ministerin ihr Konzept gegen Alterarmut vor. Sie wollte eine Zusatzrente einführen, die zu einer Mindestrente von 850 € führen sollte. Diese Rente war aber an viele Bedingungen geknüpft (mindestens 40 Beitragsjahre, mindestens 5 Jahre private Rentenversicherung bzw. Riester-Rente u.a.) und schloss daher Minijobber und Selbstständige mit geringem Einkommen von vorn herein aus.
Die drohende Altersarmut der zuletzt genannten Gruppe führte im Mai 2012 zu dem Vorschlag der Ministerin eine Versicherungspflicht für Selbstständige einzuführen. Hintergrund waren Schätzungen der Rentenversicherung, dass ca. 3 Millionen Selbstständige und Freiberufler nicht rentenversichert sind. Woher diese das Geld dafür nehmen sollen, konnte die Ministerin allerdings nicht sagen. Offenbar wusste sie nicht, dass bundesweit etwa 120.000 Menschen aufstockend zu ihrer selbstständigen Tätigkeit Sozialleistungen bekommen und seit 2011 für Hartz-IV-Empfänger überhaupt keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden!
Frau von der Leyen sucht nach Lösungen, scheint aber keine Vorstellung von den Problemen zu haben.
So schlug sie angesichts der Tatsache, dass mit dem Beginn des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab 2013 weder genügend Gebäude noch ausreichend Erzieherinnen zu Verfügung stehen vor, 5.000 Langzeitarbeitslose zu Erzieher/innen ausbilden zu lassen. Worüber sie nicht nachgedacht hat (oder was sie nicht weiß), dass dies überhaupt nicht möglich ist. Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher dauert fünf Jahre, da Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung eine abgeschlossene berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf ist. Und wer eine Ausbildung macht, ist von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Woher also das Geld nehmen? Eigentlich ist der Vorschlag vernünftig, wenn er denn umsetzbar wäre. Vor zwei Jahren hatte die Fraktion DIE LINKE einen Beschlussantrag in den Stadtrat Jena eingebraucht, geeigneten langzeitarbeitslosen Menschen (deren Zahl damals von jenarbeit mit 30 angegeben wurde!) eine Weiterbildung zum Erzieher zu ermöglichen.
Ein Folge des Vorschlags der Arbeitsministerin waren massive Vorurteile und pauschale Verurteilungen, so auch seitens der Stadtverwaltung Jena. In dem Artikel "Kinderbetreuung: Schröders Hartz IV-Reserve in Jena überflüssig (TLZ 07.06.2012) wird die Leiterin des Regiebetriebes Kommunale Kindertagesstätten Jena wird den Worten zitiert, der Vorschlag der Ministerin sei "eine Katastrophe" und bedeute die "Verachtung pädagogischer Standards".





Im Dunkeln sitzen? (04.06.2012)
Kosten für Haushaltsenergie zu gering angesetzt

Vor einem Monat hat das Sozialgericht Berlin die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und sie dem Bundesverfassungsgericht erneut zur Prüfung vorgelegt. Im Gegensatz zum ersten Verfahren im Jahre 2010 hat das Sozialgericht begründet, um wie viel der Regelsatz zu gering bemessen ist. Es bezifferte den Betrag auf 36 € (bei 90% der Regelleistung) und kam bei einer Familie mit einem 14jährigen Sohn auf einen Fehlbetrag von 100 €. Ob dieser Betrag der Realität entspricht, kann schon allein deshalb nicht festgestellt werden, weil für viele Bereiche keine genauen Berechnungen vorliegen und die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen einer Prüfung nicht standhalten. Für einzelne Bestandteile des Regelsatze existieren es jedoch plausible Berechnungen. So haben sich - nach einer jetzt veröffentlichten Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - die Kosten für Strom weit mehr erhöht als der Beitrag, der dafür im Regelsatz vorgesehen ist: für einen alleinstehenden Menschen sind dies 29,07 €. Tatsächlich betragen die durchschnittlichen Kosten derzeit 33,90 €. Bei einer vierköpfigen Familie fehlen dann schon mehr als 10 € im Monat.
Deshalb sollte es niemanden wundern, dass jetzt in einem Bericht von "Report Mainz" von 200.00 Hartz-IV-Empfängern die Rede war, denen im vergangenen Jahr der Strom abgestellt worden war, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten.
Es betrifft jedoch nicht nur die Stromrechnung. Seit die so genannten Wassererwärmungskosten zu den Heizkosten gehören und nicht aus der Regelleistung bezahlt werden müssen, ist es für Mieter mit Fernwärme einfacher geworden, für Menschen, die Wasser zum Beispiel mit einem Boiler erwärmen, aber schwieriger. Denn die Behörde vergisst offenbar gern, dass in diesen Fällen ein Zuschlag gewährt werden muss. Dieser beträgt für einen Alleinstehenden pauschal 8 €. Auch dieser Betrag ist zu niedrig angesetzt. Unabhängigen Berechnungen zufolge müssten es wenigstens 12 € sein. Neben Strom und Wassererwärmung betrifft es die Miete insgesamt. Zwar sollen die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen werden, aber nur dann, wenn sie "angemessen" sind. Und diese Grenzen werden bewusst niedrig angesetzt, so auch in Jena. In Berlin wurden die Richtwerte zwar jetzt erhöht, aber mit dem Ergebnis, dass nun nicht mehr 100.000, sondern "nur" noch Berliner 70.000 Hartz-IV-Empfängern in einer zu teuren Wohnung leben.
Wenn jedoch die SPD oder eine ihrer Bundestagsabgeordneten eine Erhöhung des Regelsatzes fordert, muss das den Betroffenen zynisch erscheinen, denn Hartz IV wurde unter einer rot-grünen Bundesregierung eingeführt und nach dem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur eine minimale Erhöhung zugelassen.






Versammlungsfreiheit mit Einschränkungen (21.05.2012)

Was ist blockopy? Die Verbindung der englischen Worte block und occupy - blockieren und okkupieren. Das Bündnis "Blockopy Frankfurt", dem zahlreiche Initiativen und Gruppen (http://blockupy-frankfurt.org/de) angehören, hatte für den 16. - 19. Mai 2012 nach Frankfurt/Main eingeladen. In dem Aufruf heißt es unter anderem: "Wir wollen den Widerstand gegen ein Krisenregime, das Millionen Menschen in vielen Ländern Europas in Not und Elend stürzt, an einen seiner Ausgangspunkte tragen: mitten ins Frankfurter Bankenviertel, an den Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) und vieler mächtiger deutscher Banken und Konzerne. Wir widersetzen uns dem Versuch, mit nationalistischen Parolen die Beschäftigten, die Erwerbslosen, die Prekären in Deutschland und Griechenland, in Italien und Frankreich oder in anderen Ländern gegeneinander aufzuhetzen."
Geplant waren die Besetzung öffentlicher Plätze und Blockaden, Demonstrationen und Kundgebungen, aber auch Diskussionsrunden, Workshops, Konzerte und ein Demotanz "Rave against the Troika" (die Verbindung aus der Europäischen Zentralbank, der EU-Kommission und den Internationalen Währungsfonds IWF).
Die schwarz-grüne regierte Stadt reagierte mit einem Totalverbot aller Aktionen. Die meisten Verbote wurden von den zuständigen Gerichten bestätigt, weil als Begründung die Teilnahme von 2.000 Gewalttätern angegeben worden war. Wo diese waren, blieb ein Rätsel, denn selbst bei der schließlich genehmigten Demonstration am Sonnabend, an der mehr als 25.000 Menschen teilnahmen (die auch aus Italien und Frankreich und weiteren Ländern angereist waren) gab es gerade einmal einen dreihundert Mann starken "schwarzen Block".
Außer den Veranstaltungsverboten sprach die Polizei Aufenthaltverbote aus, sogar nachdem diese bereits für rechtswidrig erklärt worden waren Am 16. Mai 2012 wurde außerdem das seit sieben Monaten bestehende Zeltlager vor der EZB geräumt, obwohl die Genehmigung zunächst bis zum 23. Mai erteilt worden war.
Das Frankfurter Bankenviertel wurde abgeriegelt, nahegelegene U-Bahn-Stationen geschlossen. Wer ins Zentrum wollte, muss belegen, warum (zum Beispiel Theaterbesucher ihre Eintrittskarten vorweisen!). So blieben einige Büros geschlossen - die Innenstadt war blockiert, wenngleich nicht von den Demonstranten, sondern der Polizei.
Trotz Verbots fanden am Donnerstag und Freitag zahlreiche Aktionen statt. Am Freitagmorgen gelang es rund 1000 Demonstranten sogar vom Bahnhof aus zu demonstrieren, bis sie von der Polizei eingekesselt wurden.
Artikel 8 des Grundgesetzes besagt: Alle Deutschen haben das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Bestimmte Orte sind offenbar ausgenommen...





Der Dritte Arbeitsmarkt - Illusion oder Chance? (14.05.2012)

Im Jahr 2006 verkündete die Bundesagentur für Arbeit die Einführung eines sogenannten Dritten Arbeitsmarktes. Damit sollten, wie es offiziell hieß, 400.000 Langzeitarbeitslose (später waren es dann 100.000) - die keine Aussicht auf eine Beschäftigung hatten - eine neue Perspektive erhalten. Geplant war eine dauerhafte öffentlich geförderte Beschäftigung aufzubauen. Die Gewerkschaften begrüßten diese Entwicklung, warnten aber, es dürften keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden.
Befürworter eines Dritten Arbeitsmarktes war auch der Trierer Bischof Reinhard Marx. In dem damals veröffentlichen Positionspapier "Arbeitsplätze schaffen. Ein Vorschlag zur Gestaltung des sogenannten Dritten Arbeitsmarktes" wird die Einrichtung von insgesamt sogar 800.000 Arbeitsplätzen für Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, gefordert (Das wären bei einer Stadt wie Jena 975 Stellen), Weiter heißt es: "Die Zielgruppe des Dritten Arbeitsmarktes umfasst sowohl Menschen mit gemindertem Leistungsvermögen oder Vermittlungshemmnissen unterschiedlichsten Grades als auch Menschen, die trotz voller Leistungsfähigkeit keine Vermittlungschance haben. Die Eingrenzung auf Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen ist nicht sinnvoll."
Jedoch musste wie in anderen Fällen auch hier der Sachverstand hinter der Politik zurückstehen.
Zwar wurde eine neue Form der Beschäftigung gesetzlich verankert (§ 16e SGB II). Voraussetzung für die Stellenvergabe waren aber neben der Langzeitarbeitslosigkeit zwei weitere "schwerwiegende" Vermittlungshemmnisse, die eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aussichtslos machten. Immerhin musste die Entlohnung tariflich oder ortsüblich sein, vor allem aber konnte der Zuschuss nach einer "Probezeit" von zwei Jahren "ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden", wenn nachgewiesen war, dass die Vermittlungschancen nicht gestiegen waren.
Letzteres durfte offensichtlich nicht sein, denn 2012 wurde das Gesetz erneut geändert und die Möglichkeit der Entfristung wieder abgeschafft.
Denn die Arbeitsmarktpolitik ist nach wie vor darauf konzentriert, Arbeitslose für den Ersten Arbeitsmarkt fit zu machen. Dass diese Politik zum Scheitern verurteilt ist, solange nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, will die Politik nicht wahrhaben. Im oben erwähnten Positionspapier heißt es unter anderem: "Entscheidendes Kriterium für die Bewertung politischen Handelns ist nicht allein der wirtschaftliche Erfolg, sondern vor allem das Wohl der Menschen. Die Wirtschaft ist kein Selbstzweck. Der Mensch ist Urheber, Mittelpunkt und Ziel des Wirtschaftens. In diesem Sinne hat der Produktionsfaktor Arbeit deshalb Vorrang vor dem Faktor Kapital."



Glückliche Arbeitslose? (07.05.2012)

Was vielen, die seit Jahren vergeblich auf Arbeitssuche sind, wie ein Widerspruch an sich erscheinen muss, war einmal eine Berliner Initiative.
Die Anfänge der "Glücklichen Arbeitslosen" reichen bis in die Mitte der 90er Jahres zurück. Die damals entstandene, aber seit mehr als zehn Jahren nicht mehr aktualisierte Internetseite enthält sogar einen "Tauglichkeitstest" für Arbeitslose, vor allem aber eine Sammlung von sehr unterschiedlichen Texten, bei denen häufig die Grenzen zwischen Ernst und Ironie verschwimmen, zum Beispiel, wenn der Besuch bei einer Stilberaterin geschildert wird, die Arbeitslose fit machen soll ("Besuch bei Frau Wandel, Imageberaterin"). Eine wirkliche Begründung für das Glück arbeitslos zu sein gibt es nicht ("www.diegluecklichenarbeitslosen.de").
Die Autoren sind Schriftsteller, Künstler oder - man seit einiger Zeit sagt - Kreative, die von ihrer Arbeit nicht leben können, aber nicht um der Welt einen anderen Beruf ausüben möchten. Sie sind nur in dem Sinne arbeitslos, da sie keiner bezahlten, keiner Erwerbsarbeit nachgehen.
Zur Zeit der Aktivität der "glücklichen Arbeitslosen" Ende der 90er Jahre konnte man der Sozialhilfe entgehen, indem man ein Jahr beschäftigt war. Dies konnte auch eine ABM sein, bei der - wie die "glücklichen Arbeitslosen" schreiben - Arbeit nur simuliert wurde. Danach gab es Arbeitslosengeld und anschließend Arbeitslosenhilfe. Eine Rückfall in die Sozialhilfe war ausgeschlossen. Heute folgt auf das Arbeitslosengeld die Sozialhilfe, genannt Hartz IV.
An die "Glücklichen Arbeitslosen" wurde ich erinnert, als ich am vergangenen Mittwoch im "Neuen Deutschland" über den "Internationalen Kampf- und Feiertag der Arbeitslosen" las. Eine Gruppe, die sich "Liga für Kampf und Freizeit" nennt, organisiert seit 2004 alljährlich am 2. Mai eine Demonstration auf dem Senefelder Platz in Berlin. Warum sollte jemand die Arbeitslosigkeit feiern? Hinter der Liga steht jedoch die Literatengruppe "Surfpoeten", und die Demonstration ist daher - wie manche Aktionen der "Glücklichen Arbeitslosen" - eher eine künstlerische Aktion zu betrachten.
Die Forderungen sind aber durchaus ernst gemeint: Es geht um das bedingungslose Grundeinkommen und um die Erkenntnis, dass Fortschritt nicht nur bedeutet, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern noch mehr beseitigt wurden. Und obwohl Arbeitslosigkeit ein Wesenmerkmal der kapitalistischen Gesellschaft ist, wird sie kaum als gesellschaftliches Problem, sondern als Versagen des einzelnen Arbeitlosen betrachtet. Gerade diejenigen, die schon längere Zeit arbeitslos sind, obwohl sie sich intensiv um Arbeit bemühen, haben nur die "Chance" depressiv zu werden oder die Suche auf das vom Amt geforderte Maß zu reduzieren und sich entgegen aller Forderungen in der Arbeitslosigkeit einzurichten, neue Lebensinhalte zu suchen.




Hartz IV ist verfassungswidrig! (30.04.2012)

Es ist das passiert, was viele Menschen, die sich mit Hartz IV beschäftigen, vorausgesagt haben: die Regelsätze wurden erneut für verfassungswidrig erklärt! Das Sozialgericht Berlin, mit 107 Kammern das größte Sozialgericht Deutschlands, hat mit seinem Urteil vom 23. April 2012 (S 55 AS 9238/12) die Regelbedarfe dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Das ist insofern bemerkenswert, da in zwei Urteilen von Landessozialgerichten (Bayern und Baden-Württemberg) diese ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt worden waren. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Die Neuberechnung der Bundesregierung hatte zum Ergebnisse, dass diese bei einem allein lebenden Erwachsenen gerade einmal um 5 € erhöht worden waren.
Das Sozialgericht Berlin begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum verletzt habe. So sei der Bezug auf die untersten 15% der Einkommen als Referenzgruppe willkürlich erfolgt. Haushalte mit "aufstockenden" Leistungen, aber auch solche, die ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen, sowie Studierende seien nicht herausgerechnet worden. Dadurch komme es zu einem unzulässigen Zirkelschluss. Mit anderen Worten: das Existenzminimum konnte niedriger ausfallen. Kritisiert wurde, dass alkoholische Getränke, der Besuch von Gaststätten oder der Kauf von Schnittblumen nicht zum Existenzminimum gehören sollen. Insgesamt sei die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht bemängelte auch, dass nach wie vor der Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend ermittelt worden sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass es mit dem Regelsatz möglich ist auf langlebige Gebrauchsgüter wie Kühlschränke oder Waschmaschinen anzusparen.
All die genannten Argumente lassen sich in den Gutachten wiederfinden, die nach der Neuberechnung der Regelsätze erstellt worden, Im Gegensatz zur Diskussion vor dem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werden Erwerbslosenverbände vermutlich nicht dazu aufrufen, aus diesen Grund Widerspruch gegen laufende Bescheide einzulegen und Überprüfungsanträge zu stellen. Denn es ist nicht anzunehmen, dass diesmal das Bundesverfassungsgericht die Regelsätze für "evident" zu niedrig erklären wird (was auch das Sozialgericht Berlin nicht getan hat). Wohl eher wird das oberste Gericht die Bundesregierung auffordern eine weitere Neuberechnung durchzuführen. So schreibt Harald Thome in seinem Newsletter: "Anstatt falschen Hoffnungen hinterherzurennen, sollten die 7 Millionen Hartz IV - Empfänger vielmehr ihre Kraft dafür einsetzen, auf die Straße zu gehen und für ihre Rechte zu kämpfen, klarmachen, dass das Aushungern und Drangsalieren genug sind."




Fragen an die KandidatInnen (30.04 2012)

Die vom "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" erarbeiteten Wahlprüfsteine für die Oberbürgermeisterwahlen am 22. April 2012 hatten drei der sieben Kandidatinnen und Kandidaten beantwortet. Vorgestellt werden konnten zur Montagsdemonstration am 16.04.2012 nur die von Dr. Gudrun Lukin (LINKE), da die Antworten von Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter (SPD) und Denis Peisker (Bündnis 90/Die Grünen) erst danach eingingen.
Auch wenn die Wahlen vorbei sind, die Diskussionen sind es nicht: daher werden an dieser Stelle noch einmal einige Antworten verglichen und eingeschätzt - heute zum Thema Sanktionen.


Sanktionen - schädlich und sinnlos

Die Frage lautete: Würden Sie sich für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II einsetzen? Gudrun Lukin hatte diese Frage bejaht, Albrecht Schröter und Denis Peisker waren für Entscheidungen mit Augenmaß, aber gegen eine Abschaffung, weil es möglich sein muss, das "Verhalten des Leistungsnehmers zu beeinflussen" (Schröter). "Die pauschale Abschaffung der Sanktionen im SGB 2 halte ich für falsch" (Peisker). Aus der Erfahrung von mehr als sechs Jahren Hartz-IV-Beratung muss ich allerdings sagen, dass Sanktionen schädlich und sinnlos sind: entweder werden Menschen bestraft, die sich eigentlich um Arbeit bemühen oder Menschen, die Hilfe und keine Strafen brauchen. In den übrigen wenigen Fällen, wo Sanktionen bewusst in Kauf genommen werden, bringen sie auch nichts - sie sind als Erziehungsmittel absolut ungeeignet. Einige Beispiele: Ein Mann wird sanktioniert, weil er Vermittlungsvorschläge ignoriert hatte - er war davon ausgegangen, dass für diese Stellen nicht über die entsprechende Qualifikation verfügte - eine Bewerbung daher keinen Sinn hätte. Eine Frau wurde sanktioniert, weil sie weniger Bewerbungen eingereicht hatte als in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt - sie hatte sich "nur" auf Stellen bewerben, die für sie in Frage gekommen wären. Diese beiden werden aus ihren "Fehlern" lernen und sich in Zukunft auf die geforderte Zahl von Stellen bewerben - auch wenn dies eigentlich eine Papier- und Zeitverschwendung darstellt.
Selbstständig denkende Erwerbslose haben mitunter noch ein anderes Problem - wenn sie potentielle Arbeitgeber "verärgern", weil sie zum Beispiel zu dem ohnehin geringen Lohn nicht noch unbezahlte Überstunden machen wollen. Wenn sich der Arbeitgeber beim Amt beschwert, droht eine Leistungskürzung wegen "Fehlverhaltens". Andererseits müssen Arbeitgeber, die sich im Einverständnis von Mitarbeiter trennen, um Leistungskürzungen bei diesen zu verhindern, eine "betriebsbedingte" Kündigung aussprechen.
Nun gibt es Menschen, die schaffen es von einer Sanktion in die nächste zu "schlittern". Und wer sich innerhalb eines Jahres dreimal einer "Pflichtverletzung" schuldig macht - sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, eine zumutbare Arbeit ablehnt oder eine Maßnahme abbricht - dem werden die Leistungen komplett gestrichen. Da hierzulande keiner verhungern darf, werden Lebensmittelgutscheine ausgestellt. Problematisch wird es mit der Miete. Wer hier keine Hilfe sucht und findet, dem droht die Obdachlosigkeit. Es handelt sich aber hierbei fast immer um Menschen, die insgesamt mit ihrem Leben nicht zurechtkommen, häufig erhebliche psychische Probleme haben.
Dass Sanktionen die Probleme verschärfen statt lösen, war vor 3 Jahren in einer von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie festgestellt worden (Anne Ame, Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II, Düsseldorf 2009).




Oberbürgermeisterwahlen 2012 (16.04.2012)

Das "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" hatte alle Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen, auf der Jenaer Montagsdemonstration zu sprechen oder auf unsere Fragen zu antworten. Von den KandidatInnen - Dr. Albrecht Schröter (SPD), Dr. Gudrun Lukin (LINKE.), Prof. Dietmar Schuchardt (CDU), Denis Peisker (Bündns 90 / Die Grünen), Dr. Thomas Nitzsche (FDP), Heike Seise und Andreas Mehlich (beide parteilos) kam nur Dr. Gudrun Lukin und beantwortete die Fragen.

1. Welche freiwilligen Leistungen der Stadt Jena zur Unterstützung von Erwerbslosen, Menschen mit geringem Einkommen und deren Familien sind Ihnen wichtig?
Besonders wichtig ist für mich das von der LINKEN initiierte Programm Kommunale Arbeit. Damit wurden sinnvolle und notwendige Arbeitsmöglichkeiten, wie die Gemeindearbeiter in den Ortsteilen sowie in der sozialen Arbeit der Vereine geschaffen. Positiv ist auch der JenaPass mit der Option für preiswertere Fahrscheine und Ermäßigungen für Sport- und Kulturveranstaltungen, die Förderung der Ombudsstelle, das Frauennachttaxi, der kostenlose Besuch für Schulkinder in den städtischen Museen, die Förderung des Sprachunterrichtes in den Jenaer Kitas, sowie die Förderung von Vereinen, Verbänden und Projekten, die sich für die Beratung und Unterstützung arbeitslosen Mitbürgern, sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern, für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sowie deren Freizeitgestaltung einsetzen. Allerdings wird jedes Jahr erneut nach Haushaltslage darüber entschieden.

2. Würden Sie das kostenlose Mittagessen in Kitas und Schulen wieder einführen?
Ziel muss es aus meiner Sicht sein, dass Kinder sich gesund ernähren. Dazu möchte ich die notwendigen Bedingungen schaffen. So z. B. über einen städtischen Zuschuss für alle Kinder, damit diese ein gesundes Mittagessen erhalten. Kinder aus sozial schwachen Familien können so kostenlos essen. Weitere Möglichkeiten, auf die gesunde Ernährung von Kindern Einfluss zu nehmen sind zwar begrenzt, aber bislang noch ungenügend umgesetzt. So wäre es sinnvoll in den Kindertagesstätten und Schulen selbst zu kochen. Das gemeinsame Kochen und Zubereiten von Gerichten hat einen Lehrwert, der vielfach unterschätzt wird. Zudem können mit einem Programm zur Stärkung von Hausküchen in den Kitas und Grundschulen auch Impulse für mehr und qualifizierte Beschäftigung gesetzt werden.

3. Welche Rolle spielt in Ihren Überlegungen die öffentliche Beschäftigung in der Stadt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass kontinuierlich Mittel für die Kofinanzierung öffentlich geförderter Stellen bereitgestellt werden?
Meine Partei setzt sich schon seit vielen Jahren für die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors ein. Natürlich werde auch ich mich dafür stark machen, dass es möglichst viele Stellen in solch einem Sektor gibt. Hierfür muss die Stadt noch konsequenter Förderprogramme von Land, Bund und EU nutzen. Das Programm Kommunale Arbeit sollte fortgesetzt werden, die Stadt muss die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen.

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft regelmäßig geprüft und den realen Gegebenheiten der Stadt Jena angepasst werden?
Dafür werde ich mich als Oberbürgermeisterin einsetzen. Seit 2003 nimmt r der Wohnungsmangel zu, steigen die Preise für Miet- und Eigentumswohnungen. Und das, obwohl 15.000 städtische Haushalte nur ein Nettoeinkommen unter 900 Euro haben, fast 25%. Weitere 11.000 verfügten über ein Nettoeinkommen zwischen 900 und 1.300 Euro. Vor allem Alleinerziehende, geringfügig Verdienende, Arbeitslose, Rentner und Studierende benötigen preiswerten Wohnraum. Seit Jahren wird dieser Wohnraum nicht mehr gebaut. Die Stadt hat hier nicht mit der Bereitstellung von Flächen für sozialen Wohnungsbau rechtzeitig gegengesteuert, sondern den Boden zu Höchstpreisen verkauft

5. Würden Sie sich für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II einsetzen?
Persönlich bin ich für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II. Allerdings kann ich als Oberbürgermeisterin hierauf keinen direkten Einfluss nehmen. Jedoch würde ich meine Möglichkeiten nutzen, dies in den entsprechenden Gremien zu thematisieren.

Da außer Dr. Gudrun Lukin niemand auf unsere Fragen geantwortet hat, kann das "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" nur eine Wahlempfehlung für sie abgeben.

Am 17.04.2012 erreichte das Bündnis die Antworten des Oberbürgermeisters, Dr. Albrecht Schröter.
Den Brief finden Sie hier.




Befreiung nur auf Antrag (02.04.2012)
Änderung der Kita-Satzung abgelehnt

Im Dezember 2011 hatte die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat den Antrag eingebracht, die "Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Jena" dahingehend zu ändern, dass beim Vorliegen eines ALG II - oder Sozialhilfebescheides grundsätzlich keine Gebühr erhoben wird. Grundlage dafür waren die Gutachten zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze, wonach dort keine Gebühren für den Besuch von Kitas oder Horten vorgesehen sind.
Dennoch werden in Jena wie in vielen anderen Städten Gebühren erhoben. Dies betrifft laut Fachdienst Recht ca. 250 Familien. Zwar besteht die Möglichkeit die Gebühren zu erlassen, jedoch muss dazu ein Antrag gestellt werden. Viele Betroffene wissen das offensichtlich nicht und werden von der Gebührenstelle auch nicht darauf hingewiesen. Denn wie sonst wäre es zu erklären, dass nur 90 Familien von Gebühren befreit sind, obwohl alle befreit werden könnten?
Deshalb - und auch, um Verwaltungskosten zu sparen - schlug die Fraktion DIE LINKE vor, dem Beispiel der Stadt Erfurt zu folgen und Eltern, die Leistungen nach dem SGB II (dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, Gebühren grundsätzlich erlassen. Außerdem wurde gefordert, dass Kindesunterhalt nicht mehr als "Ersatzeinkommen" des getrennt lebenden Elternteils angerechnet wird. Die Beschlussvorlage wurde im Sozial- und Gleichstellungsausschuss, im Jugendhilfeausschuss und im Finanzausschuss diskutiert und am 28. März 2012 wieder im Stadtrat behandelt. Obwohl der Antrag aufgrund der Diskussionen und der Hinweise des Fachdienstes Recht überarbeitet worden war, fand er den beiden wesentlichen Punkten - grundsätzliche Gebührenbefreiung und Nichtanrechnung des Kindesunterhalts - keine Mehrheit. Sehr deutliche Kritik kam von einem Vertreter der CDU. Von der Koalition aus SPD, CDU und Bündnis 90 / DIE Grünen äußerte sich niemand.
Mit knapper Mehrheit wurde dann der Vorschlag angenommen, dass die Verwaltung ein Merkblatt erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Einkommensverhältnissen eine volle oder zumindest teilweise Befreiung von den Gebühren möglich ist. Das ist insbesondere wichtig für diejenigen Mütter und Väter, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen. Wenn das Merkblatt dann vorliegt, wird er darauf ankommen, es möglichst an viele Betroffene zu verteilen. Der Antrag selbst befindet sich auf den Seiten der Stadt Jena im Bereich Familienservice unter "Dienstleistungen". Er heißt "Antrag auf Übernahme der Beiträge nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Tageseinrichtungen und Schulen".




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