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Mindestlohn 2017 (27.06.2016)
Kommission entscheidet über Erhöhung

In dieser Woche wird die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2017 getroffen. Darüber diskutiert derzeit die aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern bestehende Mindestlohnkommission.
Die Grundlage für eine mögliche Erhöhung zu Beginn des kommenden Jahres bilden die Tarifabschlüsse der vergangenen 18 Monate. Der daraus vom Statistischen Bundesamt errechnete Tarifindex beträgt 3,2%, so dass der Mindestlohn um 27 Cent steigen würde. Abweichungen davon können nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden, was bei der Zusammensetzung der Kommission eher unwahrscheinlich ist. Von den sieben stimmberechtigten Mitgliedern sind drei Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgeberverband, Gastronomie und Ernährung, Handwerk) drei Gewerkschaftsvertreter (NGG, IGB und DGB) und und als Vorsitzender Jan Zilius, ehemaliger Aufsichtsrat bei RWE.
Die Konflikte sind allerdings vorprogrammiert: Die Arbeitgeber wollen eine möglichst geringe Erhöhung - keinen Cent mehr, als der Tarifindex vorgibt - und weiterhin Ausnahmen vom Mindestlohn. Da ein Stellenabbau infolge des Mindestlohns nicht nachgewiesen werden konnte, heißt es inzwischen, es seien weniger neue Jobs entstanden als ohne Mindestlohn - was ja niemand nachprüfen kann. Die Gewerkschaften kritisieren unter anderem, dass Tarifabschlüsse, die ab 1. Juli 2016 gelten, unberücksichtigt bleiben sollen, und fordern eine deutliche Erhöhung.
Weder für Arbeitgeber noch für die Gewerkschaften ist von Bedeutung, dass der Mindestlohn von 8,50 € schon bei seiner Einführung unzureichend war. Denn bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Einkommen von 1496 €, was netto für Alleinstehenden ca. 1122 € bedeutet. Daher sind nur Alleinstehende mit einem Vollzeitjob nicht mehr auf ergänzende Leistungen angewiesen. Ein Teilzeitjob oder eine Familie erfordern weiterhin den Gang zum Jobcenter. Und daran würde auch eine Erhöhung um 0,27 € (weniger als 50 € bei Vollzeitbeschäftigung) nichts ändern.
In Europa liegt Deutschland mit der Höhe seines Mindestlohns an siebter Stelle, unterm anderen hinter Frankreich (9,67 €), den Niederlanden (9,36 €) und Großbritannien (9,23 €). Auch ein Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen (das 2015 mehr als 16 € pro Stundebetrug) zeigt, dass der Mindestlohn zwar die Sozialausgaben des Staates verringert, aber keinen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leistet.
Verschiedene Initiativen wie auch Die Linke hatte daher schon vor seiner Einführung einen Mindestlohn von 10 € gefordert,




Kaufkraft und Besoldung (20.06.2016)
Zwei Nachrichten über Jena

Vor einiger Zeit las ich einer der Lokalzeitungen folgende Überschrift: "Tausend Euro sind in Jena am wenigsten wert". In dem Artikel wurde die Kaufkraft in verschiedenen Thüringer Städten mit dem Bundesdurchschnitt verglichen. Wenn der Bürger 1000 € hat, wie viel bekommt er dafür? In Erfurt sind es 1014 €, in Eisenach 1065 €.
In Jena liegt der Wert nur bei 951 € (zum Vergleich: in der sehr teuren Stadt München sind es gerade einmal 767 €, im Kyffhäuserkreis - dem günstisten Kreis in Thüringen dagegen 1147 €).
Damit ist Jena die teuerste Stadt in Thüringen. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Mieten, die hier gezahlt werden müssen. Ob der Oberbürgermeisters daran gedacht hat, als er den Antrag in den Stadtrat einbrachte, sich selbst oder seinem Nachfolger mehr Gehalt zu verschaffen? Und er hatte Erfolg damit:
In der Sitzung des Jenaer Stadtrates im Juni folgte die schwarz-rote-grüne Mehrheit dem Antrag des Oberbürgermeisters, sein Gehalt und das der drei Dezernenten mit Beginn der neuen Wahlperiode zu erhöhen. Derzeit erhält er monatlich 8.549,71 € brutto, dann sollen er oder sein Nachfolger 8,991, 41 € bekommen. Die monatliche Erhöhung von 441,70 € ergibt sich aus der Besoldungsgruppe. Der OB kann von der B6 in die B7 wechseln, weil die Stadt Jena mehr als 100.000 Einwohner hat und in der Thüringer Kommunalordnung geregelt ist, dass in Städten zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern eine Einstufung in die B6 oder die B7 erfolgen kann. Mit anderen Worten: die Höherstufung war möglich, aber nicht notwendig. Das gleiche gilt für den Bürgermeister und die Dezernenten, die monatlich brutto 480 € bzw. 400 € mehr verdienen werden.
Die jährlichen Gesamtkosten betragen 27.241 €. Keine große Summe, betrachtet man den Haushalt der Stadt Jena, viel Geld jedoch, wenn es um Einsparungen im freiwilligen Bereich geht. Denn vor jeder Haushaltsdiskussion wird den Mitgliedern des Stadtrates eine "Streichliste" übergeben, in der Beträge in diese Höhe gestrichen werden sollen. Bei der Diskussion zum Haushalt standen der Brandschutzunterricht in den Schulen zur Disposition (23.000 €), es sollte bei der Vereinsförderung gekürzt werden (30.000 € beim Sport und 15.000 bei den Sozialvereinen) und anderes mehr.
Mit 27.241 € könnte zum Beispiel eine Stelle im sozialen Bereich finanziert werden, oder die Arbeit eines Vereins. Die Fraktion DIE LINKE stimmte gegen die Erhöhung der Besoldung der so genannten Stadtspitze, genauso wie sie 2014 die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates abgelehnt hatte.




Bedingungsloses Grundeinkommen (13.06.2016)
Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen

Am 5. Juni 2016 wurde in der Schweiz über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abgestimmt. Zwar votierten lediglich 23% derjenigen, die an der Abstimmung teilnahmen, dafür, dennoch wurde dadurch die Diskussion um das BGE auch hierzulande neu entfacht.
Die Idee erscheint denkbar einfach: Jede Bürgerin, jeder Bürger erhält Geld zur Existenz, und zwar unabhängig von Alter und sozialem Status. Ein solches Herangehen erscheint vielen Menschen als Utopie, da wesentliche Fragen wie die Höhe des Grundeinkommen, die Anrechnung von Erwerbskommen oder das Verhältnis zu den vorhandenen Sozialleistungen nicht geklärt sind. Ein Argument der Gegner des Grundeinkommens ist, dass nach dessen Einführung keiner mehr arbeiten würde (Das sind vermutlich auch diejenigen, die meinen, dass ohne Sanktionen kein Erwerbsloser mehr nach Arbeit suchen würde).
Da Arbeit jedoch weit mehr ist als Mittel zu Existenzsicherung, würden nur wenige Menschen ihre Arbeit aufgeben - und zwar diejenigen, die mit ihrer nicht zufrieden sind. Natürlich müsste körperliche schwere oder psychisch belastende Arbeit besser entlohnt werden als heute, damit ein Anreiz da ist diese auszuführen. Vor allem deshalb erscheint das BGE als verlockend: niemand muss sich mehr schlechten Arbeitsbedingungen und Löhnen aussetzen. Zugleich wäre kreative oder auch ehrenamtliche Arbeit jederzeit ohne finanzielle Einschränkungen möglich.
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erscheint auch deshalb als nicht realisierbar, weil schlicht zu teurer. Denn ein BGE müsste in seiner Höhe deutlich über dem jetzigen Existenzminimum liegen, wenn unterstellt wird, dass andere Sozialleistungen wie etwa Kindergeld entfallen. Denn es geht beim BGE auch um soziale Gerechtigkeit.
Um überhaupt ernsthaft darüber nachdenken zu können, müssten zunächst die finanziellen Grundlagen dafür geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Staates dafür sind bekannt: Wiedereinführung des Vermögenssteuer, Änderungen bei der Erbschaftssteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Kapitalertragssteuer, Einführung eines Finanztransaktionssteuer, Beteiligung aller Bürger/innen an der Krankenversicherung...
Versuche zur Einführung eines BGEs gibt es in den unterschiedlichsten Ländern. So wird in Alaska (aber auch im Iran und einem Bundesstaat in Indien) allen eine - geringe, nicht existenzsichernde Unterstützung - gewährt, in Finnland soll das BGE ab 2017 getestet werden. In Deutschland gibt es eine Initiative, die Grundeinkommen verlost. Die Geschichten derjenigen, die für ein Jahr monatlich 1.000 € erhielten, können unter www.mein-grundeinkommen.de nachgelesen werden, auch die Bedingungen einer Teilnahme.




Sanktionen bleiben...vorerst (06.06.2016)
Verfassungsgericht weist Klage zurück

Viele Menschen kennen Inge Hannemann, die ehemalige Jobcentermitarbeiterin, die sich seit langem für die Abschaffung von Sanktionen einsetzt. Noch unbekannt ist eine Fallmanagerin aus dem Kreis Osterholz (in Niedersachsen), die vom Arbeitsgericht feststellen lassen wollte, dass sie keine Sanktionen verhängen muss, wenn die zugrunde liegenden Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig waren.
Offenbar um Zeit und personelle Ressourcen zu sparen, war man in dem genannten Jobcenter auf die Idee gekommen, den "Kunden" eine EGV zuzuschicken, der kein Gespräch vorausgegangen war. Festgelegt wurde in dem Serienbrief die Zahl von monatlich fünf Bewerbungen. Außerdem sollten die Betroffenen unterschreiben, dass eine Beratung stattgefunden hätte. Nur wer sich beschwerte, bekam eine Einladung und damit verbunden ein individuelle EGV. Natürlich sind solche Eingliederungsvereinbarungen rechtswidrig, und wem aufgrund dessen (weil er zum Beispiel weniger als fünf Bewerbungen vorweisen kann) die Leistungen gekürzt werden, hat gute Chancen, dass die Sanktion zurückgenommen wird, aber viele Betroffene wehren sich nicht.
Die Klage wurde abgewiesen, weil seitens des Jobcenters erklärt worden war, es habe sich um einen Modellversuch gehandelt, der inzwischen beendet worden sei. Möglicherweise nahmen die Richter diese Behauptung dankbar zu Kenntnis, denn so mussten sie nicht über Sanktionen entscheiden. Zumindest wurde die rechtswidrige Praxis beendet.
Auch vor dem Verfassungsbericht wurde bislang nicht über die Sanktionen entschieden. Die Richter in Karlsruhe wiesen die Klage des Sozialgerichts Gotha als nicht ausreichend begründet zurück. Es würden zwar "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufgeworfen, aber es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob die Sanktion (zum Beispiel aufgrund mangelnder Belehrung) nicht rechtswidrig gewesen sei.
Da ist schon paradox: Um die Verfassungsmäßigkeit beurteilen zu können, muss eine Sanktion 100% rechtmäßig erfolgen... Und noch eine Nachricht: Nachdem pünktlich zum Kindertag die (nicht überraschende) Information veröffentlicht wurde, dass in Deutschland jedes siebtes Kind auf Hartz IV angewiesen ist, wurde verkündet, dass es keine Änderungen bei der so genannten temporären Bedarfsgemeinschaft geben soll. Geplant war alleinerziehenden Müttern und Vätern, deren Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, nur für die Kinder Leistungen zu zahlen, wenn diese genau die Hälfte des Monats anwesend sind. Wenn eine Ministeriumssprecherin allerdings behauptet, eine Schlechterstellung sei weder in der Praxis noch bei der Rechtslage vorgesehen gewesen, so ist dies entweder Unwissenheit oder eine Lüge.




Noch mehr Widersprüche... (31.05.2016)
Stellungnahmen zum Änderungsgesetz

Das neunte Änderungsgesetz zum SGB II wird derzeit in den Ausschüssen der Bundestages diskutiert. Dazu werden wie üblich Sachverständige angehört, zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Juristen und Arbeitgeberverbände, aber auch Sozialwissenschaftler. Das ermöglicht einen besseren Überblick über den Dschungel der geplanten Änderungen. Ob und welche Wirkungen die Äußerungen der Sachverständigen haben, bleibt abzuwarten.
Der Sozialwissenschaftlicher Stefan Sell verweist in seiner Stellungnahme (Ausschussdrucksache 18(11)645 des Ausschusses für Arbeit und Soziales) zunächst darauf, dass sich in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Vorschlägen befinden, die die Integration in Arbeit betreffen und die "in ihrer Wirkung unabhängig von mit ihnen möglichen punktuellen Verbesserungen das bereits heute extrem komplexe ... Förderrecht weiter verkomplizieren und dadurch natürlich auch neuen Aufwand in den Jobcentern generieren werden." So sollen Arbeitslose, die aufstockend ALG II bekommen, wieder von der Bundesagentur betreut werden oder Langzeitarbeitslose mit geringen Chancen quasi auf Dauer Ein-Euro-Jobs machen. Eine geforderte wirkliche Veränderung bei den "arbeitsmarktpolitischen Instrumenten" (etwa die Wiedereinführung von ABM) ist aber nicht geplant.
Insgesamt wird das ursprüngliche Ziel des Änderungsgesetzes, die "Rechtsvereinfachung" und damit verbundene Ersparnisse bei der Verwaltung, von Sell als Luftbuchung bezeichnet. Er verweist darauf, dass die Mittel zur Arbeitsförderung seit 2010 drastisch reduziert wurden (von 6,4 auf 3,8 Mrd. €), während im gleichen Zeitraum die Mittel für Verwaltung trotz sinkender Arbeitslosenzahlen deutlich anstiegen (von 3,8 auf 4,5 Mrd. €). Wie an dieser Stelle schon beschrieben, sind nicht einmal die Jobcenter mit den geplanten Änderungen zufrieden - nachzulesen in einem offenen Brief von Personalräten. Sell spricht wie andere auch von einer Rechtsverschärfung, wenn zusätzlich zu den Sanktionen auch noch "Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten geltend gemacht werden" sollen. Wörtlich heißt es: "Eines kann man an dieser Stelle vorhersagen: Die Entgrenzung der 'Ersatzansprüche' bei 'sozialwidrigem Verhalten' wird zu mehr Widersprüchen und sozialgerichtlichen Verfahren, mithin also zu zusätzlichem Aufwand führen."
Sehr kritisch sieht er auch das Vorhaben, das Recht auf Überprüfung von Bescheiden weiter zu reduzieren. Wenn die Änderungen wie geplant beschlossen werden, bedeutet dies unter anderem, dass nach allgemeinen Urteilen von Sozialgerichten (etwa die Höhe der Kosten der Unterkunft betreffend) rechtswidrige Bescheide nicht nachträglich geändert werden können.




Hin und zurück und hin? (23.05.2016)
Die Zwangsverrentung in der Diskussion


Wer verzichtet schon freiwillig auf Geld? Dazu gezwungen werden seit mehreren Jahren Hartz-IV-Empfänger, wenn sie mit 63 Jahren in Rente geschickt werden, obwohl sie dadurch lebenslang Abschläge hinnehmen müssen.
Wenn sich die Betroffenen gegen die Zwangsverrentung zur Wehr setzen, beginnt ein zermürbender Kampf mit dem Jobcenter. Dieses fordert die/den Langzeitarbeitslosen auf, einen Rentenantrag zu stellen. Bei einer Weigerung wird mit dem Entzug der Leistungen gedroht und dann tatsächlich kein Geld mehr gezahlt. Das geht jedoch nicht, das Jobcenter kann aber den Rentenantrag selbst stellen. Diesen aber muss der zukünftige Rentner selbst ausfüllen. Wenn er das nicht tut, wird die Rente nicht gezahlt. Letztlich treffen sich die Beteiligten vor dem Sozialgericht. Da geht es zum Beispiel um die Frage, ob das Jobcenter geprüft hat, ob es nicht unbillig war, den Rentenantrag zu fordern. Um die Frage, ob die in der dafür zuständigen Unbilligkeitsanordnung festgelegte Gründe abschließend sind. Das Ende vom Lied bisher war immer - wenn auch verzögert - die Zwangsrente.
Um den Widerstand zu brechen, hatte Arbeitsministerin Frau Nahles die Idee, im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes des SGB II beschließen zu lassen, dass bei einer Weigerung, die für den Rentenantrag notwendigen Unterlagen beizubringen, die Leistungen eingestellt werden können. Sozusagen eine 100%ige Sanktion ohne Arbeitsverweigerung.
Dafür hagelte es dann doch Kritik, und nicht nur von der Linkspartei. Danach hieß es aus der SPD, niemand solle in die Rente gehen müsse, wenn er dadurch dauerhaft auf Grundsicherung angewiesen sei. Gerade das war aber schon von Sozialgerichten bestätigt worden: Entscheidend sei die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die auch durch eine nicht bedarfsdeckende Rente erreicht wird, hatten Richter geurteilt (die selbst eine um ein Vielfaches höhere Rente bekommen werden).
Dann wurde bekannt, dass das Ministerium von Frau Nahles "Formulierungshilfe" für die Koalition im Bundestag erarbeitet hat, damit diese entsprechende Änderungsanträge einreichen kann - so auch die oben beschriebene Versagung von Leistungen. Außerdem geht es wieder einmal darum, die Rechte der Hartz-IV-Empfänger etwa bei Überprüfungsanträgen weiter zu beschneiden. Und weil zu erwarten ist, dass viele Zwangsverrentete auf Grundsicherung im Alter angwiesen sein werden, soll dieses Sonderrecht auf das SGB XII ausgeweitet werden.
Und nicht zuletzt: Statt reguläre Arbeitsplätze etwa durch öffentlic gefördete Beschäftigung zu schaffen, ist geplant die Ein-Euro-Jobs auszuweiten.




Keine Sozialleistungen für EU-Bürger? (09.05.2016)

Es war an dieser Stelle wiederholt die Rede von Urteilen des Bundessozialgerichtes, die zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen führten und eigentlich in das Hartz-IV-Gesetz hätten einfließen müssten - was aber nicht der Fall war. Im Gegenteil: so soll die Entscheidung der Richter, wonach Nachzahlungen von Sozialleistungen wie etwa Kindergeld nur im Zuflussmonat berücksichtigt werden dürfen durch das 9. Änderungsgesetz hinfällig werden. Dann stünde dort, dass Nachzahlungen über einen Zeitraum von 6 Monaten aufgeteilt werden und die Leistungen verringern.
Da stellt sich schon die Fragen nach der Wirkung von Urteilen und somit der Bedeutung von Gerichten für die Gesellschaft. Derzeit verfährt die Bundesregierung erneut so, wobei es jetzt um Sozialleistungen für Bürger/innen der Eropäischen Union geht. Nachdem das BSG im Dezember 2015 in mehreren Urteil arbeitslosen EU-Bürgern Leistungen zugesprochen hatte, legt nun die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der dies zukünftig verhindern soll. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland Recht gegeben, wonach EU-Bürger, die sich "nur zum Zweck der Arbeitssuche" im Land aufhalten, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, aber das BSG hatte die Auffassung vertreten, dass - spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt - Leistungen nach dem SGB XII bewilligt werden müssen. Sie beriefen sich dabei auch auf den § 23 SGB XII, in dem es heißt, dass Ausländer/innen Sozialhilfe bekommen können, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Obwohl das BSG eigentlich die oberste Instanz ist und sich die Richter der Sozialgerichte und Landesozialgerichte an deren Urteile halten müssten, verweigerte diese oft den ausländischen Antragstellern die Leistungen und bekamen nun Rückendeckung von der Regierung. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen Hilfebedürftige ohne deutsche Staatsbürgerschaft nun für maximal vier Wochen Sozialhilfe erhalten sowie eine Fahrkarte (als Darlehen!) in ihr Heimatland. Nur, wer fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, soll Anspruch auf Hartz IV haben.
Begründet wird das Vorhaben in der offiziell damit, dass die Unionsbürger/innen ja "in ihren Heimatstaaten ohne Gefahr für Leib und Leben wohnen und existenzsichernde Unterstützungsleistungen erlangen" können. Die speziell angebotenen Leistungen sind geringer als die der Sozialhilfe, da sich sich am Asylbewerberleistungsgesetz orientieren. Außerdem soll durch einen Datenabgleich verhindert werden, dass jemand die Hilfe wiederholt in Anspruch nimmt.
Das geplante Gesetz dient der Abschreckung und wird, wenn es tatsächlich angenommen wird, zur Folge haben, dass sich noch mehr Menschen illegal in Deutschland aufhalten werden.




Arbeitslosigkeit und Hilfe für Betroffene (02.05.2016)

Zwei scheinbar gegensätzliche Meldungen gingen in den vergangenen Tage durch die Thüringer Presse. In der ersten wurde mitgeteilt, dass mehr als 12.000 Menschen im Freistaat zwei Jahre und länger arbeitslos sind, in der zweiten, dass 20.000 Stellen nicht besetzt werden konnten.
Obwohl die Zahl der Erwerbslosen in Thüringen wie in der gesamten Republik weiter zurückgeht, bleibt die Zahl der Langzeitarbeitslosen beinahe konstant.Über 4.000 Menschen waren fünf Jahre und länger ohne Arbeit, die Hälfte von ihnen ist älter als 55 Jahre. Die ermittelte Arbeitslosenquote von 7% ist allerdings weiterhin geschönt, weil um die "Unterbeschäftigen" (Erwerbslose in Maßnahmen, Krankgeschriebene..) bereinigt.
In Jena betrugt die Arbeitslosenquote offiziell 6,7%. Von den bei jenarbeit gemeldeten 2.600 Langzeitarbeitslosen (davon inzwischen fast 400 Flüchtlinge) waren 710 älter als 50 Jahre. Wenn gleichzeitig viele Stellen nicht besetzt werden können, liegt dies daran, dass Fachkräfte gesucht werden, für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Erwerbslosen aber keine Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich mit Thema beschäftigt. In dem kürzlich veröffentlichten Bericht "Langzeitleistungs-bezug und -arbeitslosigkeit: Struktur, Entwicklung und Wirkung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen" wird wiederum darauf verwiesen, dass "nur knapp die Hälfte der SGB-II-Leistungsbezieher arbeitslos ist, nur gut 20 Prozent sind langzeitarbeitslos. Umgekehrt aber gilt, dass von den insgesamt 1,1 Millionen Langzeitarbeitslosen 88 Prozent (rund 951.000 Personen) SGB-II-Leistungen beziehen. Im Jahr 2014 waren rund 777.000 Personen sowohl langzeitarbeitslos als auch Langzeitleistungsbezieher."
Daher wird - vorsichtig - die öffentlicher Beschäftigung angesprochen. Wörtlich heißt es: "Für eine begrenzte Zahl besonders arbeitsmarktferner Personen kämen auch längerfristig geförderte Beschäftigungsverhältnisse (sozialer Arbeitsmarkt) in Frage." Davon ist aber beim 9. Änderungsgesetz zum SGB II nicht die Rede.
Um Erwerbslose und Geringverdiener in ganz Deutschland unterstützen zu können, wird derzeit Geld für ein Online-Portal gesammelt. Auf der Internetseite "www.sanktionsfrei.de" sollen nicht nur erfahrene Anwält/inne bei Problemen mit dem Jobcenter Unterstützung geben, sondern es soll möglich sein, Briefe an die Behörde zu schreiben zu lassen. Das mehrsprachige Angebot (englisch, arabisch, türkisch u.a.) enthält die auch Möglichkeit, Anträge online auszufüllen (was für Jena nicht funktioniert, weil jenarbeit andere Formulare benutzt) und garantiert seinen Nutzer/innen die vollständige Datensicherheit. Mehr als 102.000 € wurden bereits gesammelt. Die Aktion läuft noch bis kommende Woche.




Altersarmut in Deutschland (25.04.2016)
Zu einem aktuellen, lange verdrängten Problem

Dass die Altersarmut in Thüringen wie in Deutschland insgesamt in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird, ist nun keine Information mit Neuigkeitswert, gehört aber zu den Nachrichten, die im Zusammenhang mit der neu entfachten Diskussion um die gesetzliche Rente stehen.
Wie aus einer vom Paritätischen Wohlfahrtsverband veröffentlichten Studie hervorgeht, wird in fünf Jahren jeder/ zehnte Rentner/in auf Sozialleistungen angewiesen sein, in Thüringen wird die Quote bei 8% liegen. In Jena waren im Jahr 2011 5,7% aller Rentner/innen auf staatliche Unterstützung angewiesen, 2021 soll dies auf 9,5% zutreffen. Damit liegt die Stadt an 3. Stelle von 23 Kreisen bzw. kreisfreien Städten, höhere Quoten gibt es nur in Erfurt und Weimar.
Die Altersarmut ist derzeit in den größeren Städten auch aufgrund der hohen Mieten stärker ausgeprägt als auf dem Land. Das wird sich in den kommenden Jahren ändern, weil die Renten dann so gering ausfallen werden, dass selbst niedrige Mieten oder Wohneigentum die Armut nicht verhindern können.
Die Ursache für das Problem liegt in den Änderungen bei der Berechnung der Rente, die in den neunziger Jahren begonnen haben. Jede der bundesdeutschen Regierungen hat die gesetzlichen Regelungen verändert. Letztendlich wurde das Niveau der gesetzlichen Rente seit Beginn des 21. Jahrhunderts immer weiter gesenkt mit der Forderung, zukünftige Rentner/innen sollen privat vorsorgen. Wichtigstes Instrument war dabei die so genannte Riester-Rente, zu der staatliche Zuschüsse gezahlt werden.
Während der Namensgeber sich gut dotierter Posten in Aufsichtsräten von Finanzdienstleistern erfreuen kann, musste die jetzige Arbeitsministein Frau Nahles festgestellen, dass gerade "Kleinverdiener" eine solche Rente trotz der Zuschüsse nicht abgeschlossen haben. Eigentliche Nutznießer waren diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens ohnehin noch mit einer auskömmlichen Rente rechnen können, aber daher auch in der Lage waren, bis zu 4% ihres Arbeitseinkommens für die private Vorsorge einzusetzen. Hinzu kommt, dass sich das "Riestern" für Menschen, die eine Rente auf Hartz-IV-Niveau zu erwarten haben, nicht lohnt, weil die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Wenn die Rente tatsächlich zum Wahlkampfthema wird, dann müssen Forderungen gestellt werden: nicht nur nach der Angleichung der Renten in Ost und West. Vor allem geht es um die Rücknahmen der Rentenkürzung, die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an der Rentenversicherung und letztendlich um die Finanzierung durch alle Bürger/innen des Landes - auch die Selbständigen, Beamt/innen und Politiker/innen.




Hartz IV im Bundestag (18.04.2016)

Am vergangenen Freitag wurde das 9. Änderungsgesetz des SGB II in erster Lesung im Bundestag diskutiert. Ministerin Nahles war selbst nicht gekommen, um den Gesetzentwurf vorzustellen.
Es muss bezweifelt werden, dass das Ziel der Gesetzesänderungen "Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau" erreicht wird, wenn selbst Personalräte der Jobcenter in einem im Internet zugänglich Brief schreiben, dass es sich "um keine Reform handelt, noch nicht einmal ein Reförmchen und in der Summe auch nicht um Rechtsvereinfachungen. Wir haben es hier mit einem Nachbesserungsgesetz zu tun, nicht weniger aber auch nicht mehr. Dieser Gesetzesentwurf ist in keiner Weise geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die dann in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden könnten."
Wie zu erwarten, übte vor allem Katja Kipping, die im Bundestag für DIE LINKE über die geplanten Änderungen sprach, scharfe Kritik. Zum Beispiel an der "Ausweitung der Ersatzpflichtigkeit bei sozialwidrigem Verhalten".
Derzeit wird als sozialwidrig derjenige bezeichnet, der sein Vermögen verprasst um dann einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Eine Konstellation, die sehr selten vorkommt. Auch sozialwidriges Verhalten, das mit Leistungskürzungen, d.h. Sanktionen, geahndet wird, betrifft nicht wesentlich mehr als 3% aller Leistungsberechtigten. Diese aber will man nun doppelt bestrafen: sie sollen dann auch den Anteil der Leistungen zurückzahlen, der durch die "Nichtverringerung" der Hilfebedürftigkeit entstanden ist. Das bedeutet praktisch eine zeitlich unbegrenzte Unterschreitung des Existenzminimums - ein Handeln, das die Richter des Bundessozialgerichtes in anderen Fällen (so bei jahrelanger Rückzahlung von Darlehen) für rechtswidrig erklärt hatten. Deren Urteile wie auch die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes wie der, dass im Regelsatzes nicht genügend Geld für große Haushaltsgeräte vorhanden ist und daher Zuschüsse statt Darlehen gewährt werden sollten, finden sich im Änderungsgesetz ohnehin nicht.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Ziegler, vor einigen Jahren auch einmal Sozialministerin in Brandenburg, übte sich bei der Rede von Katja Kipping in Zwischenrufen. Sie warf ihr vor, das Änderungsgesetz nicht verstanden zu haben und unterstellte ihr Unsinn zu reden, als sie versuchte den Bundesabgeordneten zu erklären, was es bedeutet, wenn nicht erbrachte Leistungen nicht nachgezahlt werden (bzw. das vor Gericht erstrittene Geld mit den Leistungen verrechnet wird). Aber genau das ist der Plan und gehört zu den weiteren Gemeinheiten wie der Streichung der Leistungen für Kinder in einer sogenannten temporären Bedarfs-gemeinschaft, wenn diese nicht genau die Hälfte des Monats bei jeweils einem Elternteil verbringen.




Sanktionen abschaffen! (11.04.2016)
Gründe gibt es genug

Die Abschaffung der Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ist eine der zentralen Forderungen der Gegner des Hartz-IV-Gesetzes. Hinzu kommt, dass Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen oft erfolgreich sind. Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag ergab sich, dass mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der im vergangenen Jahr gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegte oder klagte, Erfolg hatte. Mehr als 18.600 von rund 51.000 Widersprüchen wurden stattgegeben. Bei 5867 Klagen waren die Betroffenen in 2325 Fällen erfolgreich. Allerdings wurden 2015 wie in den Jahren zuvor mehr als eine Million Sanktionen verhängt! Das bedeutet, dass nur bei 5% der Leistungskürzungen überhaupt Widerspruch eingelegt wurde.
Mehr als 70% aller Sanktionen haben ihre Ursache in so genannten Meldeversäumnissen. Und diese wiederum konzentrieren sich auf wenige Menschen, welche zum Beispiel überhaupt nicht mehr ins Jobcenter gehen. Im vergangenen Jahr hat das Bundessozialgericht entschieden, dass nicht mehr als drei gleichlautende Meldeaufforderungen verschickt werden dürfen (B 14 AS19/14 R). Im konkreten hatte das Jobcenter innerhalb von acht Wochen sieben Meldeaufforderungen verschickt und jedes Mal eine weitere Sanktion verhängt. Die Richter sprachen sich allerdings nicht grundsätzlich gegen Sanktionen aus.
Noch ein interessantes Urteil: Eine Eingliederungsvereinbarung ist rechtswidrig, wenn eine Frau aufgefordert wird, den Gewinn ihrer selbständigen Tätigkeit zu steigern, gleichzeitig aber mindestens zehn Bewerbungen für eine sozialversicherungspflichtige Stelle schreiben soll (SG Berlin, Beschluss vom 17. März 2016 (Az.: S 75 AS 3600/16.ER)
Streit gibt es häufig über die Frage, ob eine Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung als Grund für das Nichterscheinen bei einem Termin ausreicht oder eine so genannte Reiseunfähigkeitsbescheinigung erforderlich ist. Hier hat das Sozialgericht München (Urteil vom 1.10.2015 - S 16 AS 1859/15) entschieden, dass eine AU-Bescheinigung ausreichend ist. Wie so oft mussten sich die Richter mit Problemen auseinandersetzen, die eigentlich geklärt sein sollten (wovon aber offenbar niemand etwas weiß). Es gibt nämlich vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien", in denen nichts von solchen Besonderheiten für ALG-II-Empfänger steht. In den Änderungen von 2012 wird explizit darauf verwiesen, dass Zweifel an der Möglichkeit, den Meldetermin wahrzunehmen, wenn eine Krankschreibung vorliegt, nur durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, bestätigt oder ausgeräumt werden können.

Quelle: Rechtsprechungsticker des Tacheles e.V





Der Mindestlohn (04.04.2016)
Weder Schreckgespenst noch Heilsbringer

Fünfzehn Monate nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland steht fest, dass dieser weder massenhaft Arbeitsplätze gekostet noch die Lage von Menschen mit geringem Einkommen wesentlich verbessert hat.
Die Gewerkschaften zogen eine positive Bilanz. In der vom DGB herausgegebenen Broschüre "Happy birthday, Mindestlohn" wird darauf verwiesen, dass entgegen aller Vorhersagen der Mindestlohn keine Arbeitsplätze gekostet hat. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen stieg weiter an. Allerdings sank die Zahl der Minijobs um 127.000, was nicht verwunderlich ist, da bei einem Mindestlohn von 8,50 € bereits eine wöchentliche Arbeitszeit von 13 Stunden ausreicht, um die Schwelle zur Sozialversicherungspflicht von derzeit 451 € zu überschreiten.
Das stimmt mit dem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung "Auswirkungen des Mindestlohn im Jahr 2015" überein, in dem beschrieben wird, dass im Jahr 2013 mehr als 60% aller geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 € verdienten. Dadurch wuchs deren Lohn im vergangenen Jahr durchschnittlich um 5% (der Vollzeitbeschäftigten um 3,2%). Am meisten profitierten die Minijobber/innen im Osten Deutschlands, denn ihr Einkommen stieg um fast ein Viertel. Daher sind auch hier laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit ca. 10% Erwerbstätige weniger auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Im Westen sind es allerdings gerade einmal 1,8%, was ebenfalls als Erfolg verbucht wird. Hier ist das IAB, das Forschungsinstitut der Arbeitsagentur, weniger optimistisch. In seinem Bericht heißt es dazu: "Die Zahl der Aufstocker, also derjenigen Personen, die trotz Arbeit Arbeitslosengeld II beziehen, ist in den ersten vier Monaten des Jahres 2015 um ca. 40.000 bis 60.000 Personen zurückgegangen. Bei einer Gesamtzahl von knapp über 1,1 Millionen abhängig beschäftigten ALG-II-Beziehern ist dieser Rückgang relativ gering. Das liegt daran, dass viele Aufstocker nicht in Vollzeit beschäftigt sind und dass oft eine Bedarfsgemeinschaft mit zu versorgen ist, sodass auch bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro die Bedürftigkeit nicht überwunden werden kann."
Daher ist die Forderung nach einem Mindestlohn von mindestens 10 € sehr aktuell!
Der DGB verweist auch auf die Tricks, mit denen Arbeitgeber nach wie vor versuchen, den Mindestlohn zu umgehen, in dem etwa in den Arbeitsverträge kürzere Arbeitszeiten vereinbart werden, als tatsächlich zu leisten sind, Zuschläge oder Trinkgelder auf den Lohn angerechnet oder Wartezeiten nicht mehr bezahlt werden, und fordert die Betroffenen zur Gegenwehr auf.




Demo-Flyer 2016: Januar - März Demo-Flyer 2015: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2014: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

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