Demo-Flyer





Vom Eifer der Jobcenter (21.03.2016)
Neues aus der Rechtsprechung (Teil 2)

Nicht selten müssen sich die Sozialgerichte mit Fragen beschäftigen, die Außenstehenden zumindest seltsam anmuten müssen. So das Sozialgericht Düsseldorf mit der Frage, was ein "luxuriöser Lebenstil" ist. Im diesem Fall hatte ein Mann seine Eigentumswohnung verkauft und - nachdem das Geld verbraucht war - einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. Das Jobcenter verweigerte diese mit der Begründung, er habe von monatlich 3.550 € gelebt und so seine Hilfebedürftigkeit fahrlässig herbeigeführt. Die Richter waren jedoch offenbar nicht der Meinung, dass mit diesem Betrag ein "luxuriöser Lebensstil" möglich ist. Vor allem verwiesen sie darauf, dass "nichtbedürftige Bürger" nicht dazu verpflichtet sind, ihr Vermögen in einer Weise aufzuteilen, dass der Bezug von Sozialleistungen möglichst weit hinausgeschoben wird. (Gerichtsbescheid vom 31.08.2015 - S 35 AS 257/15).
Gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es immer wieder wegen der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft. Obwohl im § 7 SGB II vier Bedingungen genannt werden, die auf die Existenz einer Bedarfs-gemeinschaft schließen lassen, gehen die Jobcenter (zumindest bei jenarbeit ist das der Fall) regelmäßig von einer Bedarfsgemeinschaft aus und wollen die Unterlagen des Partners haben. Der Forderung wird Nachdruck verliehen, indem keine Leistungen gezahlt werden. Über ein übereifriges Jobcenter musste das Sozialgericht Stuttgart in einem Eilverfahren verfügen, dass ein Frau Leistungen bekommt, die nicht einmal mit ihrem Freund zusammenlebte. (Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 29. 08. 2014, AZ: S 18 AS 4309/14 ER)
Welchen Eifer Jobcenter an den Tag legen, wenn es um Rückforderungen geht, zeigte sich am Beispiel eines Mannes, dem nachträglich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen worden war. Das Jobcenter forderte die gesamten Leistungen zurück, obwohl die Rentenversicherung dem Mann für die Zeit der "Überschneidung" beider Leistungen nur die Differenz zwischen der Rente und den Hartz IV - Leistungen ausgezahlt hatte. Das Jobcenter vertrat die Auffassung, der Mann hätte ab dem Beginn des Rentenbezugs keinen Anspruch auf die Leistungen und müsse sie zurückzahlen. Die Richter des Sozialgerichts Gießen (Urteil vom 17.11.2015) machten deutlich, dass sich Jobcenter und Rententräger einigen müssen.
Auch wenn das Bundessozialgericht inzwischen über die Rechtmäßigkeit der Zwangsverrentung entschieden hat, darf das Jobcenter bei einer Weigerung einen Rentenantrag zu stellen die Leistungen nicht wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten versagen. Diese Auffassung vertraten die Richter des Sächsisches LSG (Beschluss v. 22.02.2016 - L 3 AS 990/15 B ER) Dafür gäbe es keine Rechtsgrundlage.

(Quelle: Tacheles e.V., Rechtsprechungsticker)





Wessen Urteile gelten? (14.03.2016)
Neues aus der Rechtsprechung (Teil 1)

Eigentlich ist das Bundessozialgericht das oberste Sozialgericht Deutschlands, und seine Urteile sind im ganzen Land gültig. Dem widersetzen sich nun die Richter einiger Sozialgerichte. Es geht um Sozialleistungen für Bürger/innen der Europäischen Union. Das Bundessozialgericht hatte in mehreren Urteilen im Dezember 2015 festgelegt, dass Menschen aus diesen Ländern, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, weil sie sich in Deutschland ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche aufhalten, nach sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Richter begründeten dies unter anderem mit der Systematik des Sozialhilferechts (sehe Flyer vom 07.12.2015). Da bedeutet in der Praxis, dass die Kläger/innen bzw. die Anwälte die Verfahren nun bis zum Bundessozialgericht führen müssen. Das Ergebnis ist das gleiche, aber es dauert länger und kostest mehr...
Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch bei der Frage, wie lange der Regelsatz gekürzt bleiben darf, etwa durch die Aufrechnung von Darlehen für eine Mietkaution oder infolge eines nicht genehmigten Umzugs in eine Wohnung mit einer höheren Miete. Anhängig beim Bundessozialgericht ist derzeit, ob eine Kürzung des Regelsatzes von 10% über 21 Monate durch die Tilgung einer Mietkaution verfassungsgemäß ist. Ein Urteil gesprochen über einen Mann, der wegen falscher Angaben Leistungen zu Unrecht erhalten hatte (dafür auch wegen Betrugs verurteilt worden war) und diese nun zurückzahlen muss. Hier hält das BSG eine Rückzahlung von 30% des Bedarfs über drei Jahre für verfassungsgemäß (Urteil vom 9. März 2016, Az.: B 14 AS 20/15 R).
Immer wieder muss sich das Bundessozialgericht mit der Anrechnung nicht vorhandenen Einkommens befassen. Im konkreten Fall ging es um Zinsen für einen Bausparvertrag in Höhe von 226 €, die nicht gesondert ausgezahlt wurden.Das Jobcenter wollte dieses Geld auf die Leistungen anrechnen. Die Richter wiesen dies mit der Begründung zurück, die Zinsgutschrift bedinge keine wesentliche Änderung der für die Alg II - Bewilligung maßgeblichen Verhältnisse. Da sie mangels Kündigung des Bausparvertrags nicht als bereites Mittel zur Verfügung gestanden habe, handele es sich im nicht um anrechenbares Einkommen (Urteil vom 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R).
Noch zu entscheiden hat das Bundessozialgericht über ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 06.10.2015 - L 6 AS 1349/13), bei dem Revision eingelegt wurde. Hier ging es um die Frage, ob Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses oder das Nachsenden der Post zu den Umzugskosten gehören und daher vom Jobcenter zu übernehmen sind.
(Quelle: Tacheles e.V., Rechtsprechungsticker)





Vom "Nutzen" der Arbeitslosigkeit (07.03.2016)
Wahlkampf 2016

Am kommenden Sonntag finden in drei Bundesländern Landtagswahlen statt - also herrscht Wahlkampf. Der hatte unter anderem zur Folge, dass Wirtschaftsminister Gabriel einen Solidarpakt für die deutsche Bevölkerung forderte. Angesichts der zunehmenden sozialen Spaltung der Gesellschaft soll es jetzt Kita-Plätze für alle Kinder, mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau und eine Aufstockung geringer Renten geben.
Nun hat die SPD nicht plötzlich ihr soziales Gewissen entdeckt. Es ist die pure Angst vor weiteren Wahlerfolgen der AfD. Ist diese Partei aber eine, die für die Rechte von Menschen mit geringem Einkommen eintritt?
Mitnichten. Wer zum Beispiel arbeitslos ist, sollte sich gut überlegen, ob er die AfD wählt. Nicht nur, dass diese sich gegen die Einführung des allgemeinen Mindestlohn ausgesprochen hat, sie hält auch die Arbeitslosigkeit für notwendig. So wird in der Präambel des Wahlprogramms für Sachsen-Anwalt zwar davon gesprochen, dass das Bundesland unter hoher Arbeitslosigkeit leidet, gefordert wird aber dann unter Punkt 4.2.7 die Reduzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Zur Begründung heißt es: "Die Wirtschaftsverbände haben ein natürliches Interesse an einem großen Arbeitskräfteangebot. Jede Arbeitsmarktpolitik dagegen kann nur das Ziel verfolgen, die Arbeitslosenquote zu verringern, was aber die Auswahl für personalsuchende Unternehmen schmälert." Arbeitslosigkeit ist gut für die Wirtschaft?! Mit dieser Aussage dürfte die AfD sogar die FDP rechts überholt haben.
Aber es geht noch weiter. Gefordert wird, den Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen zu beenden. "Dazu muss die Differenz zwischen der Gesamtleistung 'Hartz IV' und dem Einkommen in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen deutlicher ausgeprägt sein." Und damit ist nicht gemeint, dass die Löhne erhöht werden sollen!
Wem das nicht reicht, dem seien Passagen "empfohlen". So präsentiert sich die AfD als familienfreundliche Partei, vertritt dabei aber Positionen aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts. So wird gefordert, dass sexuelle Aufklärung erst in der Pubertät erfolgt, dafür in der Schule "preußische Tugenden" vermittelt werden.
Natürlich darf es keine eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geben, und Gender-Studien an den Universitäten sind zu streichen. Folglich sind "Museen, Orchester und Theater in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern." Denn nach Meinung der AfD schadet die multikulturelle Gesellschaft dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Da kann ich nur sagen: Wenn jemand der Gesellschaft schadet, dann ist es die AfD!




Ehe es zu spät ist (3) (29.02.2016)
Änderungen zum "Änderungsgesetz" gefordert

Der Verein Tacheles e.V. hat im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des SGB II seine Forderungen veröffentlicht. (siehe Flyer vom 15.02. und 22.02.2016).
Diese sind in zwei Teile untergliedert: Den "leistungsrechtlichen Forderungen" (zum Beispiel Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz, Überprüfung der Regelsätze von Kindern und Jugendlichen, Einführung von Einmalbeihilfen für Großgeräte u.a.m.) schließen sich solche an, die die Arbeit der Hartz-IV-Behörden betreffen.
Einiges sollte selbstverständlich sein - ist es aber durchaus nicht. So wird gefordert, dass "persönliche Vorsprachen ohne langes Warten" möglich sind und die Mitarbeiter/innen telefonisch erreichbar. Beides funktioniert in der Regel bei jenarbeit, was die Jenaer Behörde durchaus positiv von anderen Jobcentern unterscheidet. Schwieriger wird es beim nächsten Punkt: den Eingangsbestätigungen. Zwar werden diese im Kundenzentrum von jenarbeit problemlos ausgestellt, aber nicht jede/r Leistungsbetreuer/in ist dazu bereit. Ein Rechtsanspruch auf die Eingangsbestätigung wäre also durchaus zu begrüßen, da immer noch Unterlagen verloren gehen oder nicht auffindbar sind, was gravierende Folgen haben kann, wenn Bußgeld oder Strafanzeige drohen, weil z.B. Einkommen nicht angegeben wurde.
Von großer Bedeutung ist auch die Forderung nach einer kurzen Bearbeitungszeit der Anträge auf Leistungen. Aus der Beratungspraxis sind Fälle bekannt, wo die Menschen drei Monate und länger auf ihr Geld warten mussten und Bitten um Vorschüsse (auf die eigentlich einen Monat nach Antragstellung ein Rechtsanspruch besteht) abgelehnt wurden. Wer sich dann Geld borgt und nicht nachweisen kann, dass es sich um ein Darlehen handelt, der läuft Gefahr, dass dieses als Einkommen angerechnet wird.
Ein häufiges Problem sind Umzüge. Gerade bei Wohnungsknappheit muss bei günstigen Mietangeboten schnell gehandelt werden. Der Hartz-IV-Empfänger muss seine Behörde um Erlaubnis fragen, wenn er innerhalb des Ortes umziehen will - wenn diese sich dann Zeit lässt, ist die Wohnung weg. Ohne Genehmigung aber gibt es keine Umzugskosten. Und wenn die neue Wohnung mehr kostet als die alte, wird die Differenz nicht bezahlt. Tacheles fordert daher, dass eine Entscheidung innerhalb von 48 Stunden getroffen werden muss. Und zu guter Letzt soll eine unabhängige Sozialberatung finanziert werden. Zwar hat die Behörde ein Beratungspflicht, dieses wird oft unzureichend ausgeführt. Es soll daher sicher gestellt werden, dass jede/r die Möglichkeit hat sich beraten zu lassen. (Den Forderungskatalog gibt es jetzt auch als Bundestagsdrucksache 18(11)534)




Ehe es zu spät ist (2) (22.02.2016)
Änderungen zum "Änderungsgesetz" gefordert

Der Verein Tacheles e.V. hat im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des SGB II seine Forderungen veröffentlicht. Eine wesentliche ist die nach der Sicherstellung der Energieversorgung (siehe Flyer vom 15.02.2016). Aber es geht um weit mehr. Gefordert wird auch die Überprüfung des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen, da die Regelsätze überwiegend von Single-Haushalten abgeleitet und bei der Prüfung des Bedarfs von Familien lediglich Familien mit einem Kind betrachtet wurden.
Notwendig ist ebenfalls eine Erhöhung der Unterstützung beim so genannten Teilhabepaket. Auch soll die Auszahlung direkt an die Eltern erfolgen sowie die Erstattung von Fahrtkosten für die Aktivitäten, die gefördert werden, möglich sein.
Nachdem im Jahr 2011 ein "unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf" eingeführt worden war, konnten Zuschüsse (überwiegend allerdings) Darlehen gewährt werden. Aber was ist mit einem einmaligen, erheblichen vom Durchschnitt abweichenden Bedarf oder mit Dingen, die gar nicht im Regelsatz enthalten, aber notwendig sind? Aufgeführt werden "Kosten für medizinische Untersuchungen, Pass-beschaffung von ausländischen Leistungsberechtigten, Ersatz von verlorenen oder entwendeten Schulmaterialien oder auch kostenintensive schulische Computer, bis hin zu Brillen." Die Möglichkeit von Einmalbeihilfen muss deshalb deutlich ausgeweitet werden.
Eine wesentliche Forderung ist weiterhin die nach der Möglichkeit einer nachträglichen Neuberechnung von Hartz-IV-Leistungen. Ein typisches Beispiel: in Nachhinein stellt sich heraus, dass kein Anspruch auf Kindergeld bestand. Dieses muss zurückgezahlt werden. Es wurde jedoch bei den Leistungen angerechnet. Die Hartz-IV-Behörde muss Leistungen nachzahlen, damit andere Sozialleistungen zurückgezahlt werden können, ohne das eine Unterschreitung des Existenzminimums erfolgt.
Natürlich richtet sich die Kritik auch an die Sanktionen, insbesondere die verschärften Strafen für jüngere Arbeitslose. Darüber ist an dieser Stelle schon oft berichtet worden.
Erstmals wird auch den Selbständigen, die aufstockende Leistungen erhalten, Raum gewidmet. Gefordert werden Änderungen bei der Gewinnermittlung. Probleme entstehen nämlich vor allem dadurch, weil die Sachbearbeiter/innen festlegen, welche Betriebsausgaben notwendig sind. Daher soll wie früher die Gewinnermittlung nach dem Einkommens-steuerrecht vorgenommen werden, womit auch die Doppelveranlagung beendet würde.
(Fortsetzung im nächsten Flyer)





Ehe es zu spät ist (15.02.2016)
Änderungen zum "Änderungsgesetz" gefordert

Zum 1. August 2016 soll es nun in Kraft treten: das 9. Änderungsgesetz zum SGB II. Dann sind fast drei Jahre vergangen, nachdem eine von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe immerhin 124 Vorschläge eingereicht hatte. Von diesen sind nur wenige übrig geblieben. Vor allem das deklarierte Ziel der "Rechtsvereinfachung" wurde nicht erreicht.
Der Verein Tacheles e.V. hat jetzt Forderungen veröffentlicht, um die Diskussion bis zur ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag im April 2016 in Gang zu halten. Auch diese sind nicht neu bzw. entsprechen Urteilen des Bundessozialgerichts sowie Empfehlungen des Bundesverfassungsgerichtes nach dessen Urteil, wonach die Regelsätze gerade noch dem Grundgesetz entsprechen.
In dem 14seitigen Papier unter dem Titel "Notwendige Änderungen im SGB II aus Sicht der Leistungsberechtigten" wird zwischen Leistungen und rechtlichen Möglichkeiten unterschieden.
Die erste Forderung ist, dass der Strom nicht mehr aus der Regelleistung bezahlt werden muss. Hintergrund dafür ist die Lücke zwischen der Höhe des Regelsatzes und dem tatsächlichen, unter anderem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband akribisch berechneten Bedarf zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.
Gefordert wird eine Pauschale in Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und den realen Kosten für die Haushaltsenergie, die jährlich angepasst werden soll. Gleichzeitig muss der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserbereitung neu berechnet und ebenfalls kontinuierlich überrpüft werden.
In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung von "Energiesicherungsstellen" gefordert. Gemeint sind von Gemeinden und Jobcentern finanzierte Einrichtungen, die von Stromsperren bedrohten Haushalten Hilfe und Unterstützung bieten. Die Übernahme von Energieschulden soll als Rechtsanspruch und nicht mehr als Ermessen gestaltet werden und der Anspruch auch für diejenigen Menschen gelten, die nur aufgrund von solchen Forderungen auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Des weiteren wird gefordert, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden.
Das betrifft zunächst die Sicherstellung des "existenznotwendigen Mobilitätsbedarfs" durch die Erhöhung des Anteils im Regelsatz sowie die bundesweite Einführung von Sozialtickets für den Nahverkehr. Des weiteren ist die Ausweitung von Einmalbeihilfen auf Güter wie Waschmaschinen und Kühlschränke sowie für Brillen notwenig.
(Fortsetzung im nächsten Flyer)





Fasching und Hartz IV (08.02.2016)
Gedanken am Rosenmontag

Wenn die 555. Montagsdemo gegen Hartz IV ausgerechnet auf den Rosenmontag fällt, kann man sich schon mal Gedanken über einen Zusammenhang machen. Viele Menschen freuen sich ja, wenn es endlich soweit ist, andere sind vom Fasching nur genervt. Dabei haben die närrischen Tage eine lange Tradition. Schon im Mittelalter wurde - in der Kirche - für kurze Zeit die kirchliche Ordnung außer Kraft gesetzt. Die Menschen konnten die streng geregelte Kleiderordnung durchbrechen und sich verkleiden, um jemand anders zu sein.
Beginn und Ende der Regelverstöße waren allerdings genau festgelegt. Denn schon damals schien klar, dass Hierarchien immer mal wieder durchbrochen werden müssen, damit sie reibungslos funktionieren. Freude und Spaß lassen Mühsal und Plagen besser ertragen. Beim Fasching bzw. Karneval handelt es sich um eine Tradition des katholischen Glaubens. Diese verlor sich mit dem Aufkommen des Protestantismus und wurde erst im 19. Jahrhundert wiederbelebt.
Heute gehört in Deutschland der Fasching zum Jahresablauf wie Ostern oder Weihnachten. Umzüge, Veranstaltungen und eine Vielzahl von Sendungen im Fernsehen prägen die Tage.
Fasching war auch immer eine friedliche Form des Protestes, weshalb satirische Beiträge fester Bestandteil von Umzügen und Feiern sind. Daher stellt sich dann doch die Frage, ob und wie sich Hartz IV als Ziel von Satire eignet.
Absurde Geschichten im Zusammenhang mit dem Gesetz gibt es reichlich. Wenn zum Beispiel Arbeitslose im Rahmen einer "Weiterbildung" mit Lamas spazieren gehen, wenn ein Jobcenter mit dem Sozialgericht über die Zahlung von 50 Cent streitet. Oder es die Zahlung einstellt und dem Betroffenen schreibt: "Nach einer mir vorliegenden Mitteilung sind Sie verstorben", Andererseits gibt es längst das Klischee des faulen, stets mit der Bierflasche in der Hand anzutreffenden Hartz-IV-Empfängers, der vom arbeitsamen Bürger verspottet wird. Auch hat der Langzeitarbeitslose Schwierigkeiten sich zu verkleiden, denn ihm fehlt das Geld für ein Kostüm oder den Eintritt für die Faschingsfeier.
Aber wie wäre es, im Jobcenter Regelverstöße zu begehen? Wenn die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate gefordert werden, dann die der vergangenen drei Jahre abliefern, Immer wieder die gleichen fünf Bewerbungen einreichen (aber dann droht ein Sanktion) oder im Anzug oder im Abendkleid (wer aber besitzt eins?) auf dem Amt erscheinen...
Dann doch lieber den Fasching im Fernsehen betrachter - oder hoffen, dass endlich Aschermittwoch ist.




Arm und Reich (01.02.2016)
Schwierige Fragen und "einfache" Antworten

Selbst das IW, das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft musste zugeben, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland zunimmt. Denn genau das sagen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. So verfügen die reichsten 10% der Haushalte über 51,9% des Vermögens, die "untere" Hälfte nur über 1%. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2013. Fünfzehn Jahre zuvor standen 45,1% knapp 3% gegenüber. Eine Ursache für die zunehmende Ungleichheit ist die wachsende Bedeutung der Kapitaleinkünfte gegenüber den Löhnen. Gewerkschaften und Linke fordern daher unter anderem höhere Steuern für Kapitalerträge, die jetzt bei 25% liegen, Veränderungen bei der Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuuer.
Das oben oben erwähnte IW meint jedoch, dass der Staat durch seine Sozialleistungen nach wie vor so stark in die Verteilung eingreife, "dass von einem Auseinanderdriften der Gesellschaft keine Rede sein kann." Gefordert werden hier weniger Steuern für die höhere Einkommen, die jetzt maximal bei 42% liegen. Denn sonst würden sich die "Leistungsbereiten" "kaum mehr ins Zeug" legen. Diese Behauptung wird ebenso wiederholt wie die vom erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger, der nicht arbeiten will, weil der Abstand zwischen den Sozialleistungen und dem Einkommen als Geringverdiener nicht hoch genug sei. Der Vorschlag zu Lösung lautet aber nicht die Löhne zu erhöhen! An diesen Beispielen lässt sich erkennen, dass Antworten auf die Fragen und Probleme der Gesellschaft auch auf einer bestimmten Perspektive beruhen.
Der Erfolg der AfD (wie auch von Pegida und deren Ablegern) beruht unter anderem darauf, dass ihre "einfache" Antwort auf die schwierige Frage der Asylpolitik lautet: Flüchtlinge raus aus Deutschland! Damit gelingt es ihr, die Unzufriedenheit von Menschen - die aber völlig unterschiedliche Ursachen hat - auf einen Grund zu fokussieren. Bevor die Partei dieses Thema für sich rekrutierte, hatte sie alles Übel im Euro gesehen.
Denn niemand sollte sich täuschen: in ihren Vorstellungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik hat die AfD ähnliche Auffassungen, wie sie vom IW verkündet werden: sie ist gegen den Mindestlohn, für eine geringere Besteuerung höherer Einkommen und für die "Solidarität" von Menschen mit geringem Einkommen. So kann man auf den Programmseiten lesen, dass sich "Transferempfänger solidarisch zeigen müssen, um die Belastung der Gemeinschaft so niedrig wie möglich zu halten, und sich - wenn es ihnen möglich ist - durch Eigenengagement und Mitwirkung aus ihrer Notlage versuchen zu befreien." Und diese Meinung rührt daher, dass viele Mitglieder und vor allem die Vorstände aus dem vermögenden Teil der Gesellschaft stammen.




AufRecht bestehen! (25.01.2016)
Forderung nach Abschaffung der Sanktionen

Die Initiative "AufRecht bestehen!" ruft für den 10. März 2016 zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Thema ist die Abschaffung der Sanktionen. Dies ist - neben der Erhöhung der Regelsätze - eine Hauptforderung der Hartz-IV-Gegner. Der Aufruf kann unter www.erwerbslos.de nachgelesen und heruntergeladen werden. Die Verfasser berufen sich auf das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums, verweisen aber auch darauf, dass Sanktionen nur Unternehmen nutzen, die mit prekären Jobs Gewinne erzielen.
Noch steht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Leistungskürzung durch das Bundesverfassungsgericht aus, große Hoffnungen sollte sich die Betroffenen aber nicht machen. Die Sozialgerichte vertreten offenbar mehrheitlich die Auffassung, dass Sanktionen nicht dem Grundgesetz widersprechen.* So hat das Thüringer Landessozialgericht sich dem Urteil des SG Gotha nicht angeschlossen und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2015, wonach "keine durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Minderung des Alg II-Anspruchs" bestehen. Die Richter des Bayerisches Landessozialgerichts (Beschluss vom 22.12.2015 - L 7 AS 782/15 B) meinen, dass der Kläger sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen sollte, "dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht bedeutet, dass die Mittel voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden."
Deshalb geht der juristische Streit um die Bestrafung von vermeintlich "arbeitsunwilligen" Hartz-IV-Empfängern weiter. So dürfen die Leistungen nicht gekürzt werden, wenn das abgelehnte Arbeitsangebot nur ungenaue Angaben zur Arbeitszeit sowie zur Entlohnung enthielt. Dadurch konnte nicht geprüft werden, ob das Angebot zumutbar war (SG Bremen, Beschluss vom 14.12.2015 - S 18 AS 2085/15 ER).
Das Jobcenter kann nicht einfach einen Eingliederungsbescheid erlassen. Es muss zuvor den Versuch unternommen haben, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. (Sozialgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2015, Az.: S 37 AS 3523/15 ER). Vor allem aber ist festgelegt, wozu eine Eingliederungsvereinbarung dient (nämlich der Eingliederung in Arbeit) und daher gehört die Feststellung der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit dort nicht hinein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die/der Erwerbslose einer solchen Prüfung nicht unterziehen muss. Das Jobcenter kann über die Mitwirkungspflicht eine amtsärztlichen Untersuchung erzwingen. Eine Krankschreibung schützt nur dann vor dem Besuch beim Fallmanager, wenn Bettruhe verordnet wurde.

· *Quelle: Rechtsprechungsticker: Tacheles e.V.




Solidarität statt Hass (18.01.2016)
Bündnis ruft zu Protest gegen AfD auf

Am Mittwoch, dem 20. Januar 2016, will die AfD eine Kundgebung auf dem Jenaer Markt abhalten und anschließend durch die Innenstadt marschieren.
Das Bündnis "Läuft nicht! Kein Europa des Rassismus", der "Runde Tisch für Demokratie", der Jenaer Stadtrat und viele andere rufen zum friedlichen Protest auf. Es wurden insgesamt acht Gegendemonstrationen und Kundgebungen angemeldet.
Das "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" beginnt um 17 Uhr mit einer Kundgebung am Eingang der Löbderstraße und ruft die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jenaer Montagsdemonstration auf sich an den Protesten gegen die AfD zu beteiligen. Warum ist das so wichtig? Wir protestieren seit mehr als elf Jahren gegen das so genannte Hartz-IV-Gesetz, das nicht nur Millionen Menschen an den Rand des Existenzminimums gedrängt, sondern auch zu prekärer Beschäftigung, Lohndumping und zunehmender Altersarmut geführt hat. Hinzu kommt, dass den Betroffenen häufig auch noch die Schuld an ihrer Situation gegeben wird und sie sich sich schlecht fühlen sollen, weil sie dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.
Das ist nur ein Beispiel dafür, wie die Gesellschaft in den vergangenen Jahren auseinanderdriftet ist.
Diese Unzufriedenheit mit der Situation, das Gefühl nicht verändern zu können, können zu Angst und Wut führen. Das hat sich die AfD zunutze gemacht. Im Jahr 2013 als europakritische Partei gegründet, hat sie scheinbar einfache Antworten auf schwierige Fragen. Angst und Wut auf diejenigen Menschen zu lenken, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, ist simpel und verpflichtet zu nichts. Aber es gefährdet diese Menschen und auch diejenigen, die sie unterstützen.
Natürlich gibt es unter den Flüchtlingen Kriminelle, so wie wie es unter den Deutschen Kriminelle gibt. Habe ich deshalb Angst vor allen Deutschen?
Mir machen nicht die Flüchtlinge Angst, sondern die Funktionäre der AfD mit ihren Hasstiraden, ihren durch Tatsachen nicht zu belegenden Unterstellungen gegenüber Flüchtlingen, und die Bürger, die ihnen lautstark zustimmen.
Kein vernünftiger Mensch würde behaupten, dass es einfach ist, Millionen von Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Aber der von der Stadt Jena organisierte Flüchtlingsgipfel am vergangenen Freitag hat gezeigt, wie es für gehen kann: Die Probleme benennen, aber Flüchtlinge als Chance für die Entwicklung der Gesellschaft zu sehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Wehret den Anfängen! Kein Platz dem Hass! Solidarität mit Flüchtlingen!




Kenntnisse und Irrtümer (11.01.2016)
Erfahrungen aus der Hartz-IV-Praxis

In der vergangenen Woche wurde von einem Hartz-IV-Empfänger aus Niedersachsen berichtet, der 10.000 € im Lotto gewonnen hatte. "Natürlich" zählt dieser Gewinn als Einkommen und der Erwerbslose erhält keine Leistungen mehr. Es war jedoch zu lesen, dass das Jobcenter ihn erst nach zehn Monaten wieder Leistungen gewähren will und handelt damit rechtswidrig. Einmalige Einnahmen werden auf sechs Monate aufgeteilt und angerechnet. Wenn der Betrag höher ist als das Sechsfache der Leistungen (inklusive Krankenversicherung) werden die Leistungen eingestellt. Allerdings "verwandelt" sich nach sechs Monate die verbliebene Einnahme in in Vermögen. Wenn der Freibetrag nicht überschritten wird, besteht wieder Anspruch auf Leistungen.
Ein Beispiel von vielen, die belegen, wie auch elf Jahre nach Einführung des Hartz-IV-Gesetzes Jobcenter bewusst oder aufgrund unzureichender Kenntnisse rechtswidrig handeln.
Ein markantes Beispiel für diese Tatsache sind Umzüge. Im § 22 SGB II heißt es: "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen." Die Genehmigung wird jedoch nur erteilt, wenn die Behörde den Umzug für erforderlich hält. Zieht der Mensch dennoch um, muss er nicht nur die Umzugskosten selbst tragen, sondern erhält nur die bisherigen Kosten erstattet. Dies gilt jedoch nicht bei einem Umzug in eine andere Stadt. Das Jobcenter an dem neuen Ort muss eine auch eine höhere Miete als die bisherige übernehmen, wenn diese für diesen Ort angemessen ist. Eine Verweigerung der Zusicherung zum Umzug, die außer bei Arbeitsnahme auch nicht erteilt wird, bezieht sich dann ausschließlich auf die Umzugskosten. Sie muss daher auch nicht eingeholt werden. Dennoch erwecken die Mitarbeiter/innen der Jobcenter bei Menschen, die aus persönlichen Gründen an einem anderen Ort Leben möchten, den Eindruck, sie dürften dies nicht. Eine Ratsuchende, der ich mehrfach versichern musste, dass ein nicht genehmigter Umzug keinen Sanktionsgrund darstellt, erklärte mir, ihre Fallmanagerin hätte ihr gesagt, dass Umzüge als Indiz dafür gelten, dass sich die Erwerbslosen der Kontrolle des Jobcenters entziehen wollen (!).
In die Gefahr einer Sanktion begeben sich Erwerbslose, die meinen, dass - wenn sie die Eingliederungsvereinbarung mit dem Zusatz "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschreiben - diese nicht gilt. Denn sie müssen die Prüfung durch eine Klage vor dem Sozialgericht auch durchführen und dieses muss die Rechtswdrigkeit der EGV bestätigen.




Diskussion um Regelsätze geht weiter (04.01.2016)
Wohlfahrtverband legt neue Berechnungen vor

Nach Bekanntwerden des Eckregelsatzes von 404 € für 2016 ließ der Paritätische Wohlfahrtsverband eine neue Expertise ("Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2016. Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchs-positionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2016") erarbeiten. Darin heißt es: "Nach den hiermit vorgelegten Rechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ist diese Höhe in keiner Weise bedarfsdeckend. Eine korrekte und vollständige Berechnung der Regelsätze auf der Grundlage des von der Bundesregierung angewandten Statistikmodells ergibt dagegen für das Jahr 2016 auf einen Regelsatz von 491 Euro, was einer Erhöhung um 87 Euro bzw. 21,5 Prozent zur Folge hätte." Kritik wird unter anderem daran geübt, dass die Berechnung der Regelsätze immer noch auf der Einkommensverbraucherstichprobe von 2008 beruht und die von 2013 bislang unberücksichtigt blieb.
Die Expertise beginnt mit allgemeinen Zahlen. So waren 2014 in Deutschland fast 8,8 Millionen Menschen auf Sozialleistungen angewiesen, mehr als 6 Millionen Menschen bezogen Hartz IV. Deren Zahl sank von 2011 auf 2014 nur um 94.000 bzw. 1,5%. Zugleich stieg die Zahl derjenigen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatten, um 158.000 auf über 1 Million. Die Höhe der Regelsätze hat nicht nur Bedeutung für Langzeitarbeitslose, Erwerbstätige oder Rentner/innen mit geringem Einkommen und deren Familien, sondern beeinflusst indirekt auch die Höhe der Pfändungsgrenze, des Mindestunterhalts oder die Freibeträge in der Einkommenssteuer.
Da dies nicht die erste Expertise ist, in der eigenen Berechnungen höhere Beträge ergeben als die von der Bundesregierung festgelegte, kann inzwischen die Entwicklung seit 2008 nachvollzogen werden. Damals betrug der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen 361 €, der Verband hatte 414 € gefordert.
Der für 2016 errechnete Fehlbedarf von 87 € ergibt sich vor allem aus der 2011 erfolgten Streichung der Ausgaben für Tabak und Alkohol (22 €). Für Verkehrsleistungen wurden 8 € und für Nachrichtenübermittlung 9 € zu wenig angesetzt. 28 € statt 8 € sollen für Gaststättenbesuch eingesetzt werden können (im Regelsatz ist derzeit nur das "Material" vorgesehen). Weitere 29 € sind für Einmalleistungen vorgesehen, die im Regelsatz bislang fehlen.
Das Fazit: "Der Paritätische fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsenergiekosten analog zu den Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen werden, dass das Institut der so genannten einmaligen Leistungen wieder eingeführt wird, um den notwendigen Bedarfen bei Anschaffungen von Möbel, Hausrat u. ä. gerecht werden zu können."




Demo-Flyer 2015: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2014: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

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