Demo-Flyer





Nachrichten aus der Hartz-IV-Welt (29.06.2015)

Nicht verzehrtes Essen ist kein Einkommen
Als Einkommen werden auch so genannte geldwerte Leistungen wie etwa eine kostenlose Verpflegung angerechnet. Das es Ausnahmen geben kann, zeigte jetzt ein Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin (S 175 AS 15482/14). Die Richter gaben einer Frau Recht, die geklagt hatte, weil ihr das Jobcenter die Pausenverpflegung angerechnet hatte Die Frau arbeitete in einer Fleischerei, und das Essen bestand im Wesentlichen aus Wurst, Fleisch und Salaten mit Mayonnaise. Sie hatte argumentiert, dass sie aus gesundheitlichen Gründen eine Diät machen müsse und daher nie etwas angerührt habe. Die Richter begründeten ihr Urteil auch damit, dass die Regelleistung als Pauschale gestaltet und eine Kürzung aufgrund individueller Umstände nicht vorgesehen sei.

Eine "Klagemauer" als Protest gegen die Bürokratie
Einen Protest der anderen Art kann man jetzt vor dem Jobcenter in Münster erleben. Ein selbständiger Elektromeister, der aufgrund seiner Insolvenz Leistungen beantragt hatte, war zeitweilig in den Hungerstreik getreten, da er zunächst kein Geld bekommen hatte. Nun hat mithilfe eines Wohnwagens eine "Klagemauer" vor der Behörde errichtet, um auf diese Weise gegen die bürokratische Hürden zu protestieren. Er hat dafür eine Genehmigung beantragt und auch erhalten.

Amtsgericht stellt Verfahren ein
Vor dem Amtsgericht Quedlinburg mussten sich zwei Menschen verantworten, die das Jobcenter um 1.990 € betrogen haben sollen. Die Behörde warf ihnen vor, sie hätten nicht angegeben, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft seien und zu Unrecht die höhere Regelleitung für Alleinstehende bezogen.
Wenn zwei Menschen in eine Wohnung ziehen, geht die Behörde von einer Bedarfsgemeinschaft aus und handelt damit oft rechtswidrig, weil auch andere Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein finanzielles Einstehen füreinander angenommen werden kann. Obwohl die Behörde nicht nachweisen konnte, dass die beiden tatsächlich ein Paar waren und dies jetzt vom Sozialgericht überprüft werden wird, wurde Strafanzeige gestellt.

Eine Ombudsstelle für Dresden
In Dresden soll jetzt eine Hartz-IV-Ombudsstelle eingerichtet werden. Beschlossen von der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit, so diese mit anderthalb Stellen besetzt werden und 30 Stunden pro Woche geöffnet haben. Die Mitarbeiter der Ombudsstelle sollen im Jobcenter arbeiten, Zugriff auf die Akten bekommen sowie im unmittelbaren Kontakt zu den Leistungsbetreuern stehen.
Hintergrund für die Entscheidung ist die hohe Zahl von Klagen. Man erhofft sich nicht nur deren Verringerung, sondern auch eine schnelle Korrektur fehlerhafter Bescheide und eine rasche Beseitigung von Missverständnissen.




"Absurd und menschenverachtend" (22.06.2015)
Das "System Jobcenter" in den Medien

Die Sendung "Team Wallraff: Reporter undercover" des Privatsenders RTL hat sich in ihrer jüngsten Ausgabe mit den Zuständen in den Jobcentern beschäftigt. Neun Monate dauerten laut Aussage der Journalisten die Recherchen. Auf die Berichte gab es so viele Reaktionen wie noch nie auf eine Sendung (was bei Millionen von Betroffenen nicht verwundern sollte.)
"Undercover" bedeutet in diesem Fall allerdings, dass eine Stimme aus dem Off erzählt, während man verschwommene Bilder sieht - aus dem Wartebereich eines Jobcenters oder den Zimmer von Mitarbeitern. Die Frau, die in mehreren Jobcentern gearbeitet hat und über die Zustände berichtet, bleibt zu ihrem Schutz unerkannt - die Stimmer ist verfremdet und klingt seltsam piepsig. Ihr Bericht ist diffus. Sehr klar hingegen nur der Bericht über die Frau mit den drei Kindern, deren Wohnung ausgebrannt war und der das Jobcenter die Miete für die neue Wohnung nicht übernehmen wollte, weil sie sich keine Zusicherung zum Umzug geholt hatte. Die deutlichen Worte sprach allerdings der Rechtsanwalt.
Die Sendung rief Reaktionen der anderen Medien hervor. So gab es ein Interview (www.stern.de) mit dem inzwischen 72jährige Günter Wallraff , der das "System Jobcenter" als "absurd und menschenverachtend" und als bürokratischen, konzernähnlichen Moloch bezeichnete. "Es muss etwas Grundlegendes passieren", meinte er. Er zeigte sich überrascht, dass es Problemen allen Jobcentern gab, die er und sein Team aufsuchten. Als Ursachen der Probleme werden der Personalmangel und der hohe Krankenstand der Mitarbeiter/innen benannt. Insgesamt zeigen die Berichte überwiegend die Sicht der Mitarbeiter und die Probleme werden mediengerecht aufbereitet. So geht es auf der Internetseite nach dem Interview mit den "5 schlimmsten Skandalen der Jobcenter" weiter. Als solche werden bezeichnet: sinnlose Maßnahmen, überlastete Mitarbeiter, schlechte Beratung, Befristung von Jobcenter-Mitarbeitern, Briefe landen ungeöffnet im Papierkorb. Nur einer der Skandale bezieht sich auf die Arbeitslosen - der Bericht über den "Spaziergang mit Lamas".
Nun gibt es in den Jobcentern wie in jeder Behörde kompetente, freundliche, aber auch überforderte, unfreundliche, überhebliche Mitarbeiter. Im Gegensatz zu anderen Ämtern aber entscheiden diese über die finanzielle Existenz von Menschen. Wenn hier Fehler gemacht werden, geht das im Grundgesetz verankerte Recht auf ein menschenwürdiges Leben im Ämterdschungel verloren.
Erwerbslose und Jobcenter-Mitarbeiter dürfen stellvertretend für die Regierung das System Hartz IV ausbaden, aber Jobcenter-Mitarbeiter erhalten ein existenzsicherndes Gehalt, können sich krankschreiben lassen und sind materiell auch ohne Anträge versorgt.




Warum Sanktionen? (15.06.2015)

Nach dem Entscheidung des Sozialgericht Gothas, Sanktionen als verfassungswidrig zu betrachten und das Bundesverfassungsgericht anzurufen, haben die Diskussionen um die Leistungskürzungen bei "Pflichtverletzungen" wieder begonnen.
Nach der LINKEN, die durch die Vorsitzende Katja Kipping den Stopp aller Sanktionen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fordert, hat auch der Paritätische Wohlfahrtsverband die Abschaffung der Sanktionen gefordert. Ulrich Schneider begründete dies in der Pressemitteilung unter anderem mit der geringen Förder- bzw. Vermittlungsquote von gerade einmal 9% bzw. 14%. Anders ausgedrückt - 86% aller langzeitarbeitslosen Menschen finden keine Arbeit.
Was niemand verwundern sollte, da es weiterhin drei- bis viermal soviel Erwerbslose wie offene Stellen gibt. Das zeigen auch die Zahlen von Thüringen bzw. Jena.
So waren in Thüringen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2015 7,3% (83.860) aller erwerbsfähigen Menschen als arbeitslos registriert, hinzu kamen aber 110.950 (9,5%) Erwerbslose, die Maßnahmen teilnahmen, krank waren oder aus weiteren Gründen nicht zählen. Im gleichen Zeitraum waren 18.238 offene Stellen gemeldet. Für die Stadt Jena gibt die BA folgende Zahlen: 3.851 Arbeitslose, darunter 2.600 bei jenarbeit, dazu 4.689 "Unterbeschäftigte". Offene Stellen waren 1.286 gemeldet. Sanktionen verringern die Arbeitslosigkeit also nicht. Es werden ja auch niemandem die Leistungen gekürzt, wenn sie/er keine Arbeit findet, es gibt auch keine zeitliche Begrenzung der Sozialleistungen. Bei Leistungskürzungen über 60% werden Lebensmittelgutscheine ausgegeben. Keiner muss verhungern, auch die Wohnung sollte im Normalfall erhalten bleiben. Die Strafe lautet demnach: Entzug des soziokulturellen Existenzminimums.
Wozu sind Sanktionen also da? In der OTZ vom 13.06.2015 wurde der Landesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft mit der Aussage zitiert: "Es muss Sanktionen geben, damit der Anreiz erhalten bleibt, eine Arbeit aufzunehmen.Hartz IV bezahlen ja alle, die arbeiten gehen."
Ohne Sanktionen würde niemand arbeiten gehen? Nur 3% Langzeitarbeitslosen waren von Leistungskürzungen betroffen. Natürlich ist es immer einfach, Erwerbstätige und Erwerbslose gegeneinander auszuspielen. Arbeitslose sollen sich schuldig fühlen, und es soll Druck auf diejenigen ausgeübt werden, die Arbeit haben.
Die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Jena hat eine Beschlussvorlage, in der die Aussetzung der Sanktionen gefordert wird.




Ein Vormittag in der Hartz-IV-Beratung (08.06.2015)

Donnerstags mache ich im MobB e.V. von 9 bis 12 Uhr Hartz-IV-Beratung. Die Menschen kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen: sie lassen sich beraten, bevor sie einen Antrag auf Leistungen stellen, sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare oder wollen wissen, ob die Bescheide, die sie erhalten haben, korrekt sind. In der Mehrzahl der Fälle aber haben sie Probleme mit jenarbeit.
Häufig sind es zu hohe Kosten der Unterkunft. An diesem Tag sogar zweimal und in beiden Fällen handelt es sich um die gleiche Leistungsbetreuerin. Eine Frau, die nach Auslaufen des ALG I Leistungen beantragt hat, wird aufgefordert sich intensiv um angemessenen Wohnraum zu bemühen. Als Nachweis soll sie pro Monat acht schriftliche Anfragen an die Wohnungsanbieter nachweisen. Wie das gehen soll und was ist, wenn sie keine Antworten nachweisen kann?
Ein Mann, dem aufgrund dessen, dass die Miete nicht voll übernommen wird, fast hundert Euro am Lebensunterhalt fehlen, beantragt die Übernahme der Kosten, verspricht sich um anderen Wohnraum zu bemühen und fragt an, wie die Bemühungen auszusehen haben. Die gleiche Leistungsbetreuerin antwortet, Bemühungen würden an der Kürzung nichts ändern.
Als wäre das nicht genug, kommt ein Anruf. Eine Frau fragt, ob wir anwaltlich Vertretung für Unterhaltsklagen machen. Ich verneine das und gebe ihr den Hinweis nach einem Anwalt für Familienrecht zu suchen. Dann aber stutze ich: warum sollte eine Hartz-IV-Empfängerin auf Unterhalt klagen, der sowieso angerechnet wird?
Ich frage nach dem Grund. Sie sagt mir, dass Ihr Leistungsbetreuer sie aufgefordert hätte den Unterhalt einzuklagen. Da habe ich so eine Ahnung. Ich frage sie, wann sie zuletzt Leistungen bekommen hat? Seit März nicht mehr .. und wir haben jetzt Juni! Wovon sie gelebt hat? Sie hat sich Geld geborgt. Hier kann ich ihr nur raten sofort einen Anwalt aufzusuchen.
Da kann ich verstehen, warum viele Menschen, wenn es nur irgendwie möglich ist, versuchen ohne Hartz IV auszukommen. So eine Frau, die wegen der Befreiung von der Rundfunkgebühr kam. Sie lebt seit Jahren nur von ihrer Witwenrente. Diese liegt 200 (!) Euro unter der Grundsicherung. Ich sage ihr das, aber nichts auf der Welt kann sie nach den gemachten Erfahrungen dazu bringen zum Jobcenter zu gehen.
Und es geht so weiter: Eine Frau hat einen Widerspruch gegen eine - rechtlich strittige - Rückforderung eingelegt. Dieser hat eigentlich aufschiebende Wirkung, das Geld wird trotzdem abgezogen. Dann bekomme ich eine Anhörung für ein Bußgeld zu sehen. Grund ist eine angeblich zu spät gemeldete Steuerrückerstattung. Die "Überzahlung" wurde längst erledigt, denn die Sache liegt fast ein Jahr zurück.
Ein Vormittag in der Hartz-IV-Beratung...




Sind Sanktionen verfassungswidrig? (01.06.2015)
Sozialrichter ruft Bundesverfassungsgericht an

Diese Nachricht kam unerwartet. Die Forderung, Sanktionen abzuschaffen, war bisher den Linken und Wohlfahrtsverbänden vorbehalten. Nun aber hat das Sozialgericht Gotha ein Urteil verkündet, wonach Sanktion gegen das Grundgesetz verstoßen, und sich daher an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Leistungen zunächst um 30% gekürzt worden waren, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte. Die nächste Kürzung folgte, weil er sich geweigert hatte, eine Probearbeit anzunehmen. Nichts Außergewöhnliches. Im vergangenen Jahr waren bundesweit über 1 Million Sanktionen verhängt worden. In Jena waren es 779 bei durchschnittlich 2500 gemeldeten Arbeitslosen. Bei der Mehrzahl der "Pflichtverletzungen" handelt es sich allerdings um so genannte Meldeversäumnisse.
Zwar haben Klagen gegen Sanktionen häufig Erfolg, weil die zugrunde liegenden Eingliederungsvereinbarungen oder Verwaltungsakte rechtswidrig waren. Aber noch nie hatte ein Sozialgericht die grundsätzliche Frage der Verfassungsmäßigkeit solcher Strafen gestellt. Sind Sanktionen mit der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde vereinbar, mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit? Bedeutet das Grundrecht auf ein menschenunwürdigen Existenzminimum, das dieses unter allen Umständen gewährt sein muss? Fragen, die schon seit Einführung des Hartz-IV-Gesetzes von den Kritikern so gestellt und mit der Forderung nach Abschaffung der Sanktionen beantwortet werden.
Strafen für Menschen, die nicht bereit sind, ihre Arbeitskraft (überhaupt oder um jeden Preis) zu verkaufen, gibt es nicht erst seit der Einführung von Hartz IV. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, verlieren diesen für Woche oder Monate, wenn sie sich zu spät arbeitslos melden oder ein Arbeitsangebot ablehnen. Allerdings geht es hier zumeist nicht um das Existenzminimum. Auf der anderen Seite konnten auch Behörden und Politik nicht umhin sich mit Sanktionen zu beschäftigen, da sie zumindest feststellen mussten, dass diese auf "Akzeptanzprobleme" stoßen (siehe Flyer vom 22.09.2014). Angesichts von knapp vier Millionen Arbeitslosen und weniger als einer Million offener Stellen drängt sich wieder einmal die Frage auf, ob die Regierung wirklich glaubt, dass man Beschäftigung mit Druck auf die Betroffenen erreicht.
Unabhängig davon, wie das Urteil aussieht: Notwendig wäre jetzt ein Moratorium: die Aussetzung der Leistungskürzungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Rechtlich gesehen kann jede/r Betroffene mit den Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verfahrens beantragen.




Zu viel erwartet? (18.05.2015)
Zur Arbeitsmarktpolitik der Thüringer Landesregierung

Im Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung gibt es den Punkt "Öffentlich geförderte und gemeinwohlorientierte Beschäftigung". Hier wird versprochen, "Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen aktiv Möglichkeiten der Teilhabe am Erwerbsleben" zu erschließen.
Im April 2015 wurde dazu eine gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht. Geschaffen werden soll mit vier verschiedenen Maßnahmen Beschäftigung für 1010 Menschen, darunter 510 sozialversicherungspflichtige Stellen. Bei derzeit in Thüringen offiziell gemeldete 32.000 Langzeitarbeitslosen bedeutet dies Hoffnung für etwa 3% von ihnen. Auf eine Arbeit hoffen, die (zumindest für Alleinstehende) aus Hartz IV herausführt, können 1,6%.
Auf die Stadt Jena herunter gerechnet, bedeutet dies bei aktuell 2580 gemeldeten Erwerbslosen rein rechnerisch 77 Stellen. Zunächst will das Land für 300 Arbeisplätze bei so genannten 16e - Stellen die Kofinanzierung (bzw. einen Teil davon) übernehmen. Hier besteht das Problem seit Jahren allerdings darin, Arbeitslose zu finden, die die Kriterien erfüllen. Denn durch den § 16e SGB II können nur Erwerbslose gefördert werden, die durch "mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt" sind.
Weiterhin will Thüringen das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" um 150 Stellen aufstocken. Bei diesem Programm (für das andere Mittel der Arbeitsförderung gekürzt werden, wie jetzt bekannt wurde) sollen ältere Langzeitarbeitslose im Umfang von 30 Stunden 1.100 € für eine "gemeinwohlorientierte" Beschäftigung erhalten. Diese für drei Jahre angelegten Stellen erinnern sehr an die "Bürgerarbeit" - immerhin mit Mindestlohn. Da es sich aber um ein Modellprojekt handelt, müssen sich die Jobcenter zunächst auf diese Programm bewerben. Nur 100 der ca. vierhundert Jobcenter können teilnehmen. Mit dem Modellversuch "Mehr wert sein - Mehrwert schaffen", soll durch sechzig Stellen ähnlich der oben beschriebenen "sozialen Teilhabe" ermöglicht werden. Hier ist keine Altersbeschränkung vorgesehen und es werden nicht explizit "Vermittlungshemmnisse" vorausgesetzt. Da die Stellen aber über den §16f SGB II gefördert werden sollen, liegt es letztlich im Ermessen der Jobcenter, ob sie sich dem Modellversuch anschließen.
Als vierte Maßnahme ist eine "Gemeinwohlarbeit" vorgesehen. Hier sollen 500 Beschäftigungsmöglichkeiten "ähnlich der von den Jobcentern geförderten Arbeitsgelegenheiten" geschaffen werden.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.




Widersprüche und Klagen bei jenarbeit (11.05.2015)

Für die Sitzung des Werkausschusses im Mai 2015 hatte ich eine Statistik zu den bei jenarbeit eingelegten Widersprüche und Klagen eingefordert. Als die Antwort einige Tage vor der Sitzung verschickt wurde, war ich bereits über die erste Aussage sehr verblüfft. Da wurde gesagt, dass durch das Jenaer Jobcenter jährlich rund 78.000 Poststücke verschickt werden und im vergangenen Jahr 1.147 Widersprüche eingelegt wurden, so dass leicht festzustellen sei, dass nur gegen 1,47% aller Schreiben Widerspruch eingelegt worden sei. Nun sind Widersprüche aber nur gegen Bescheide möglich, aber nicht gegen Schreiben wegen Mitwirkungspflichten, Anhörungen, Meldeaufforderungen... Auf meine Nachfrage wurde in der Sitzung seitens der Werkleitung dann die Zahl von ca. 20.000 Bescheiden genannt - dann läge die Widerspruchsquote bei ca. 5%. Auch dies sagt nicht wirklich etwas aus, da die Bedarfsgemeinschaften nicht nur zwei Bescheide, sondern häufig Änderungsbescheide erhalten und Rückforderungen ein jedes einzelne (erwachsene) Familienmitglied versandt werden. Außerdem schwankt die Fehlerhäufigkeit und steigt bei "schwierigen Konstellationen" stark an. Wesentliche Gründe für Widersprüche waren wie schon in den vergangenen Jahren die Nichtübernahme der Kosten der Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen.
Im gleichen Zeitraum wurden 1.182 Widersprüche bearbeitet, so dass Ende 2014 noch 793 Widersprüche offen waren. Bei 285 Widersprüchen wurden Abhilfebescheide erlassen. Das bedeutet, dass in einem Drittel der Fälle jenarbeit Fehler korrigieren musste. Wie viele der abgelehnten Widersprüche vor dem Sozialgericht Erfolg hatten, wurde nicht mitgeteilt. Im Jahr 2014 wurden 290 Klagen beim Sozialgericht Altenburg eingereicht, hinzu kamen 85 Eilverfahren. 332 Verfahren wurden abgeschlossen. In Altenburg waren drei Kammern mit Hartz-IV-Verfahren beschäftigt, 2015 kam ein vierte hinzu.
Die hohe Zahl der Eilverfahren - immerhin 1- 2 pro Woche - verweist darauf, wie existenzbedrohend manche Entscheidungen von jenarbeit sind, denn nur 24 Anträge wurden vom Gericht zurückgewiesen
Um die Zahl der Widersprüche zu reduzieren, wollen jenarbeit und der FD Recht Betroffene anschreiben bzw. einladen, um sie zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen, wenn dieser "offenkundig unzulässig oder unbegründet" sei. Ich hatte eingewandt, dass bei diesem Verfahren zum einen Druck ausgeübt wird, zum anderen die Meinung darüber, wann ein Widerspruch unbegründet ist, auseinander gehen.
Meine Bedenken wurden zurück gewiesen. Es hieß, es solle kein Druck ausgeübt und nur in eindeutigen Fällen von Gesprächen Gebrauch gemacht werden.




Darlehen und Zuschüsse (04.05.2015)
Geld für Haushaltsgeräte fehlt

Es ist wieder ruhig geworden um das Hartz IV genannte Gesetz. Selbst von den geplanten Gesetzesänderungen, über die im vergangen Jahr mit großem Aufwand diskutiert worden war, ist derzeit nichts zu hören.
Sabine Zimmermann, Mitglied des Bundestages für die LINKE, ist es zu verdanken, dass die Medien jetzt über das Thema Hartz IV und Darlehen berichteten.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage geht hervor, dass im Jahr 2014 etwa 18.700 Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter ein Darlehen erhielten. Wie viele Menschen Anträge stellten, die abgelehnt wurden, ist nicht bekannt. Darlehen werden vor allem für den Kauf von Waschmaschinen oder Kühlschränken benötigt. Sie sind zinsfrei und müssen in Raten von 10% der Regelleistung (derzeit für einen Alleinstehenden 39,90 €) zurückgezahlt werden.
Seit 2010 stieg die Zahl der Darlehen um 21% und auch die Höhe des ausgereichten Betrages stieg von durchschnittlich 259 € auf 365 €. Dies ist nicht verwunderlich, da bei der Neuberechnung der Regelsätze im Jahr 2011 bekanntlich viele Dinge nicht für lebensnotwendig erachtet wurden. Sonst hätte der Regelsatz - wie unter anderem die Verteilungsforscherin Irene Becker ermittelt hatte - schon vor vier Jahren 409 € und nicht 364 € betragen müssen.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die im September 2014 erneut über die Höhe der Regelsätze urteilten und diese wie schon 2010 für verfassungsgemäß hielten, machten darauf aufmerksam, dass für die Beschaffung großer Haushaltsgeräte nicht genügend Geld im Regelsatz enthalten ist und forderten die Sozialgerichte auf, für diese Ausgaben Zuschüsse zu gewähren. Bislang scheint von dieser Forderung aber noch nichts angekommen zu sein.
Darlehen werden mitunter auch für die Beschaffung von Brillen ausgereicht. Hier gelang einem Anwalt durchzusetzen, dass dafür ein Zuschuss gewährt wurde. Wie in der Zeitschrift "quer" berichtet wurde, gab das Bundessozialgericht einem Mann recht, der vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für seine Brille gefordert hatte. Allerdings wurde hier ein "nachweisbarer und wiederkehrender Mehrbedarf für gesundheitliche Kosten" (§ 21 Abs. 6 SGB II) anerkannt, da der Mann krankheitsbedingt unter einem ständig sich verschlechterndem Sehvermögen litt.
Nicht nur Zahl und Höhe der Darlehen sind gestiegen, auch die Höhe der Hartz-IV-Leistungen. Von einem "Rekordhoch" zu sprechen, muss jedoch als Perspektive der Medien betrachtet werden.
Die gestiegenen Kosten ergeben sich nicht nur aus der minimalen Erhöhung der Regelsätze, sondern auch aus den gestiegenen Mieten.




"Atypische" Beschäftigung? (27.04.2015)
Arbeit heute und in der Zukunft

Das Motto des DGB für den 1. Mai 2015 lautet: "Die Arbeit der Zukunft gestalten wir!" Wie die Arbeitswelt heute aussieht, zeigt eine Auswertung des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Auf der Grundlage der Datenbank "Atypische Beschäftigung" kann für alle Stadt- und Landkreise sowie die kreisfreien Städte festgestellt werden, wie viele Menschen "atypisch" beschäftigt sind, d.h. keine Vollzeitstelle haben oder als Leiharbeiter eingestellt sind. Alle Daten können online auf der Internetseite der Stiftung abgerufen werden. Für die Stadt Jena wurden für das Jahr 2014 folgende Zahlen ermittelt: Es gab 13.960 Teilzeitbeschäftigte, darunter 10.672 Frauen (das sind 23,2% aller Beschäftigten), 7.100 Minijobber, darunter 3.787 Frauen (3,4%) und 2.049 Leiharbeiter, darunter 469 Frauen (11,8%).
Zu erkennen ist, dass Männer eher Leiharbeiter (19,3%) sind, während Frauen mehr in Teilzeit (71,5%) arbeiten . Bei den Minijobs gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Die Quote liegt mit 38,4% über dem Thüringer Durchschnitt von 35,6%, wobei Thüringen und Sachsen-Anhalt bundesweit den niedrigsten Anteil atypischer Beschäftigung aufweisen. Ausgewertet wurden Daten von 2005 bis 2014.
In dem Artikel (Quelle: böckler impuls 6/2015) wird festgestellt, dass in Deutschland im Jahr 2014 rund 39% aller abhängig Beschäftigten in Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs tätig waren. Genutzt wurde die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, diese aber ergänzt, weil die BA zum Beispiel als Teilzeitbeschäftigung nur Tätigkeiten unter 21 Stunden anerkennt, während hier als Teilzeit all das betrachtet wird, was unter der Vollzeit liegt. Hinzu gefügt wurden Tätigkeiten von Schülern, Studenten und Rentnern. Nicht erfasst wurden allerdings Beamte und Selbständige.
So genannte atypische Beschäftigung ist am stärksten in westdeutschen Flächenländern verbreitet, wo teilweise über 40% erreicht werden. Der typische atypische Beschäftigte ist eine Frau und stammt aus Westdeutschland. Immer noch ist im Osten Deutschlands das "Normalarbeitsverhältnis" gerade bei Frauen weiter verbreitet - dank auch der vorhandenen Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Allerdings ist hier auch die Arbeitslosigkeit deutlich höher als in den alten Bundesländern. So ist es jetzt, aber wie soll die Arbeit der Zukunft aussehen?
Ich denke, dass das "Normalarbeitsverhältnis" eine von verschiedenen Möglichkeiten sein sollte. Das Entscheidende ist jedoch, dass jeder Mensch, der arbeiten möchte, auch eine existenzsichernde Arbeit findet und die Arbeitszeit sich soweit wie möglich nach seinen Bedürfnissen richtet. Dann wird es keine atypische Beschäftigung geben.




Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland (20.04.2015)
Noch keine gesicherte Erkenntnisse über die Folgen

Es war nicht zu erwarten, dass in dem - nur wenige Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland veröffentlichten - IAB-Kurzbericht 6/2015 "Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben" gesicherte Erkenntnisse über die Auswirkungen geben würde.
In dem Bericht heißt es unter anderem, dass vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohn ca. 4,6 Millionen Beschäftigte in einer Branche tätig waren, in der ein tariflicher Mindestlohn galt. Dieser liegt allerdings oft unter dem jetzt eingeführten gesetzlichen und wird - "dank" der schwarz-roten Regierung - zunächst beibehalten. So gelten die Übergangsregelungen für Branchen-Mindestlöhne unter 8,50 € unter anderem vier Jahre für Erntehelfer, zwei Jahre für Zeitungsausträger. Keinen Mindestlohn gibt es für ausländische LKW-Fahrer, wenn sie im Transit durch Deutschland sind, außerdem für Praktikanten, Auszubildende, Minderjährige und Langzeitarbeitslose.
Bei der Untersuchung der Folgen ging vor allem um die Frage, ob die Einführung des Mindestlohns (8,50 € entsprechen 52% des mittleren Stundenlohns in Deutschland) zu Arbeitsplatzverlusten führen würde. Bei der ersten Einführung eines Mindestlohns - im Baugewerbe 1997 - hatte es nur in Ostdeutschland "leicht negative Beschäftigungsauswirkungen" gegeben. Diesmal wurden Arbeitsplatzverluste zwischen 1% und 4,5% prognostiziert. Die Höhe ist abhängig davon, ob ein "neoklassisches" oder ein "monopsonistisches" Arbeitsmarktmodell zugrunde gelegt wird. Bei ersterem wird davon ausgegangen, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil die Beschäftigten weniger als 8,50 € erwirtschaften, während im anderen Modell Spielräume bei der Lohngestaltung vorausgesetzt werden, da unklar ist, inwiefern zusätzliche Lohnbestandteile mit dem Stundenlohn verrechnet werden. Gesicherte Erkenntnisse gibt es bislang nicht, auch keine über einen massiven Stellenabbau.
Deutlich wurden bei der Analyse die Unterschiede im Lohnniveau. In Westdeutschland sollen 13% aller Beschäftigten vom Mindestlohn profitieren, im Osten sind es 20%. Besonders betroffen sind Menschen, die im Einzelhandel (26%) und im Gastgewerbe (32%) tätig sind und allgemein geringfügig Beschäftigte (65% bzw. 84%),
Deutschlandweit wurde müssen in 12% der Betriebe die Löhne auf 8,50 € erhöht werden, wobei Sachsen mit 32% am meisten betroffen ist, gefolgt von den anderen ostdeutschen Bundesländern.
Insgesamt wird in dem Bericht davon ausgegangen, dass 4,4% aller Beschäftigten von der Einführung des Mindestlohns profitieren (sollten).




Aus der Rechtsprechung (13.04.2015)
Aktuelle Urteile zu Hartz IV

Behindete Menschen: Schon im Sommer vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen gefällt. Mit zwei Urteilen vom 23. Juli 2014 waren die Richter zu der Entscheidung gekommen, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Regelsatz haben (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R) und nicht nur auf 80%.
Wie auf den Internetseiten von Tacheles e.V. berichtete wurde, hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach dem Urteil angeordnet, diese höchstrichterliche Rechtsprechung nicht umzusetzen. Es bedurfte massiven öffentlichen Drucks, damit das Ministerium im März 2015 endlich seine Meinung änderte und nun durch einen Erlass regeln will, dass - wie vom BSG entschieden - rückwirkend bis zum 01.01.2013 die Leistungen nachgezahlt werden und zwar ohne Überprüfungsantrag, Widerspruch oder Klage. Das bedeutet, dass die Betroffenen für insgesamt 27 Monate über 2.000 € erhalten!
Einmalige Einnahmen: Zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Beschluss vom 17.03.2015 - L 5 AS 110/15 B ER ). Die Frau hatte eine Nachzahlung einer Versicherung erhalten und das Geld ausgegeben - das Jobcenter wiederum aufgrund des Einkommens die Leistungen eingestellt. Es muss nun rückwirkend zahlen. Hintergrund für die Entscheidung war, dass einmalige Einnahmen nur dann angerechnet werden können, wenn sie tatsächlich noch vorhanden sind und für den Lebensunterhalt eingesetzt werden können. Die Richter beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgericht (Urteil vom 17. Oktober 2013, B 14 AS 38/12). Sie glaubten der Frau, die per eidesstattlicher Versicherung erklärt hatte, dass sie das Geld ausgegeben hatte. Das Jobcenter darf wegen "unwirtschaftlichen Verhaltens" allerdings für drei Monate die Leistungen um 30% kürzen.
Kosten der Unterkunft: Noch nicht rechtskräftig ist ein weiteres Urteil dieses Landessozialgerichts (Urteil vom 20.11.2014 - L 4 AS 166/14 - und - L 4 AS 777/13). Es ging wieder einmal um die Frage, wie lange nach einem - durch das Jobcenter nicht genehmigten Umzug - die Kosten der Unterkunft auf den bisherigen Bedarf begrenzt bleiben dürfen. Die Richter vertraten die Auffassung, dass nach 12 Monaten die vollen Kosten - zumindest bis zur festgelegten Angemessenheitsgrenze - zu übernehmen sind. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage wurde die Revision zugelassen, so dass nun das Bundessozialgericht entscheiden muss.
∗Quelle: Tacheles-Rechtssprechungsticker





Demo-Flyer 2015: Januar - März

Demo-Flyer 2014: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

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