Demo-Flyer
April - Juni 2014





Mindestlohn unschädlich (30.06.2014)
Zur Expertise der Hans-Böckler-Stiftung

Noch immer wird über den Mindestlohn gestritten. Die schwarz-rote Koalition hat gerade sich über weitere Ausnahmen geeinigt. Nicht nur Langzeitarbeitslose und Pflichtpraktikanten sollen ausgeschlossen werden, sondern alle Praktikant/innen, außerdem Saisonarbeiter/innen und Zeitungsausträger/innen. Zwar zweifelt keiner die Notwendigkeit eines Mindestlohns an, aber je mehr Ausnahmen, desto besser - für wen?
In einer jetzt von der Hans-Böckler-Stiftung herausgegebenen Expertise* wird - wie in vielen bisherigen Veröffentlichungen zum Thema - darauf verwiesen, dass sich seit Mitte der 90er Jahre die "traditionelle Verknüpfung von wirtschaftlicher Effizienz und gesellschaftlicher Solidarität" aufgelöst hat, der Niedriglohnsektor fast ein Viertel der Beschäftigten umfasst und inzwischen mehr als 2,5 Millionen von ihnen weniger als 6 € pro Stunde verdient. (S. 5)
Aufgabe der Studie war es, die Folgen von branchenspezifischen bzw. allgemeinen Mindestlöhnen zu untersuchen. Wie nicht anders zu erwarten, konnten weder für Deutschland noch für Staaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt (etwa den USA oder Großbritannien), keine "negativen Beschäftigungseffekte" festgestellt werden Auch seien 8,50 € "sowohl absolut als auch relativ eher moderat" zu bezeichnen, heißt es weiter. Die Expertise klingt teilweise wie: Liebe Arbeitgeber, macht Euch keine Gedanken, so schlimm ist das mit dem Mindestlohn doch nicht, weil Anzumerken ist, wie sich sich auch hier zeigt, dass das Profitstreben zu ungeahnter Kreativität führt - nach der Einführung des Mindestlohns für Leiharbeit waren es die Werkaufträge, die diesen aushebelten. Der schön länger existierende Mindestlohn für die Gebäudereinigung wird unterschritten, indem Vorgaben zur Reinigung gemacht werden, die in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen sind. Nicht nach Zeit, sondern nach der Zahl der Briefe oder Zeitungen werden Zusteller bezahlt und sind so vom "Erfolg" ihrer Arbeitgeber abhängig. Und so weiter...
Was in der Studie nicht berücksichtigt wurde, ist allerdings der "Wille" der Regierung, den Arbeitgebern noch weiter entgegen zu kommen. Dabei hatte die SPD im Wahlkampf und den Koalitionsverhandlungen Mindestlohn ohne Ausnahmen versprochen!

*Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia: Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 €€ in Deutschland. Reihe: Arbeitspapier, Arbeit und Soziales, Bd. 304. Düsseldorf 2104 (kostenloser Download als pdf auf der Interseite der Stiftung)




Politischer Druck hilft (23.06.2014)
Anfrage zur "Rechtsvereinfachung" bei Hartz IV

Im vergangenen Jahr hatte eine von der Bundesregierung einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur "Rechtsvereinfachung im SGB II" mehr als einhundert Ideen gesammelt. Nach der Veröffentlichung einiger Vorschläge (siehe Flyer vom 10.02. und 17.03.14) durch Harald Thome und die Zeitung "A-Info" war deutlich geworden, dass einige der Vorschläge zu erheblichen Verschlechterungen der Situation von Hartz-IV-Empfängern führen würden.
Katja Kipping und andere Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hatten daraufhin in einer Kleinen Anfrage, die insgesamt 40 Fragen umfasst, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert (Drs.18/1628 "Hartz-IV-Verwaltungspraxis - Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung".)
Zunächst ging es den Abgeordneten um das intransparente Verfahren. Wie der Antwort zu entnehmen war, hat die Arbeitsgruppe inzwischen ihre Tätigkeit beendet. Der Abschlussbericht soll im November 2014 vorliegen. Welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist noch unklar.
In der Anfrage ging es dann vor allem um die Vorschläge, die als besonders problematisch eingeschätzt worden waren, so der Vorschlag, die Zuschläge für Alleinerziehende auf erwerbstätige Mütter bzw. Väter zu beschränken. Derzeit beziehen 610.000 (davon 94% Frauen) - 39% in Deutschland lebenden aller Alleinerziehenden - Leistungen nach dem SGB II. 36% waren erwerbstätig, 40% galten als arbeitslos bzw. waren weniger als 15 Stunden pro Wochen beschäftigt. Die Bundesregierung musste zugeben, dass durch die Neuberechnung des Regelbedarfs im Jahr 2011 die "Führung eines Haushalts entfallenden Verbrauchsausgaben größtenteils bei den Erwachsenen" berechnet wurde und bei den Kindern fehlen. Eine Beschränkung des Mehrbedarfs wird es daher nicht geben. Besondere Kritik hatte der Vorschlag hervorgerufen, die Unterstützung von Selbständigen auf zwei Jahre zu beschränken. Derzeit beziehen insgesamt 126.00 Selbständige Hartz-IV-Leistungen, 43% sind seit mehr als vier Jahren im Leistungsbezug. Jedoch wird es Erwerbslosen immer schwerer gemacht, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Wurden im Jahr 2007 noch 43 Millionen € an Einstiegsgeld gewährt, waren es 2013 gerade einmal 10,5 Millionen Euro.
Die Bundesregierung musste zugeben, dass niemandem die Leistungen gestrichen werden können. Wie die Beratungspraxis zeigt, werden Selbständige im Laufe der Zeit aber immer stärker unter Druck gesetzt, ihre Tätigkeit aufzugeben oder zusätzlich eine weitere Arbeit zu suchen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch die Veröffentlichung der Vorschläge und die gezielten Fragen die Bundesregierung diese Vorschläge nicht umsetzen wird: politischer Druck hat geholfen.




Das "Rentenpaket" - eine Mogelpackung (16.06.2014)

"Das Rentenpaket kommt" heißt es auf der Internetseite "www.rentenpaket.de", die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet wurde. Es kommt von Frau Nahles, die den Besucherinnen und Besuchern der Seite triumphierend entgegen lächelt. Es heißt dort: "Ab 01.07.2014 werden wichtige Gerechtigkeitslücken geschlossen und Lebensleistungen besser anerkannt. Zugleich bleibt die Rente bezahlbar und fair im Ausgleich zwischen den Generationen. Politik, die ankommt."
Bei genauerer Betrachtung erweist sich das Paket aber als Mogelpackung. So ist die von der Koalition so gefeierte abschlagsfreie Rente mit 63 (ähnlich wie der Mindestlohn) mit wesentlichen Ausnahmen versehen, so dass sie erstens nur für wenige Menschen und zweitens nur für kurze Zeit wirksam wird. Ein Mensch darf mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er 45 Beitragsjahre aufweisen kann - wie viele Menschen schaffen das? Zeiten der Arbeitslosigkeit werden anerkannt, aber nur, wenn sie unter einem Jahr liegen. Mit welcher Begründung? Ist ein Mensch, der es nicht schafft, innerhalb eines Jahres Arbeit zu finden, faul oder dumm und muss mit 63 Jahren in Rente gehen, aber natürlich mit Abschlägen?
Vor Rentenbeginn darf frau/man zwei Jahre nicht arbeitslos sein - eine "freudige" Nachricht für all diejenigen älteren Beschäftigten, die ihre Arbeit verlieren, weil zum Beispiel ihr Unternehmen in Insolvenz geht, und praktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.
Die Rente ab 63 gilt außerdem nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, danach wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.
Die Mütterrente bedeutet einen Rentenpunkt mehr für Kinder, die vor 1992 geboren wurden - das ergibt 28 € für Mütter, die in Westdeutschland wohnen, für ostdeutsche Mütter sind es 26 €. Da stellt sich doch die Frage, warum es 24 Jahre nach der deutschen Einheit immer noch unterschiedliche Bemessungen der Rente gibt. Sind die Leistungen westdeutscher Mütter mehr wert als die ostdeutscher?
Grundlegende Probleme der gegenwärtigen Rentenversicherung wurden nicht gelöst, ja nicht einmal diskutiert. So bleibt die im Jahr 2002 eingeführte Pflicht gesetzlicher Versicherter zur privaten Vorsorge - wer das nicht kann, dessen Rente bleibt niedrig und sinkt weiter, weil das Rentenniveau weiter sinkt. Es betrug im vorigen Jahr 48,7 Prozent, beträgt in diesem Jahr 47,8 Prozent und wird - ohne einen Politikwechsel - im Jahr 2030 auf 43,7 Prozent absinken
Außerdem wird das Rentenpaket von der Rentenversicherung bezahlt - womit die Beiträge steigen. Ein wirklich "fairer Ausgleich" wäre eine Bürgerversicherung - eine gesetzliche Rentenversicherung, in die alle einzahlen - und die Erhöhung des Rentenniveaus.




Sozialmissbrauch? (02.06.2014)
Leistungsberechtigte unter Generalverdacht

Die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Sozialmissbrauch". Im Mittepunkt der Aufmerksamkeit stehen diesmal Bürgerinnen und Bürger aus den Ländern der Europäischen Union, die hier Hartz IV beziehen. Denn nach Auffassung insbesondere der CSU ist jeder, der in Deutschland Sozialleistungen beantragt, ein potentieller Betrüger. Deshalb soll unter anderem die Arbeitssuche auf sechs Monate begrenzt und die Menschen ausgewiesen werden, wenn sie keine Arbeit finden. Wer zudem falsche Angaben macht, soll die Wiedereinreise für fünf Jahre verweigert werden.
Die diesen Plänen zugrunde liegenden Vorwürfe brachten Journalisten der Zeitschrift Focus dazu, einmal bei der Bundesagentur für Arbeit nachzufragen, wie viele Ausländer/innen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland Hartz IV bekommen. Das Ergebnis (Quelle: Focus Online vom 28.05.2014): Im vergangen Jahr erhielten etwa 1,2 Mio. Ausländer Hartz IV. Das sind etwa 20% von den insgesamt mehr als 6 Millionen Menschen, die auf diese Sozialleistungen angewiesen waren.
Dazu der Vergleich: Laut Mikrozensus von 2102 haben von den 81,9 Millionen Einwohnern Deutschlands 16,3 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund, das sind 20% der Gesamtbevölkerung. Knapp neun Millionen besitzen einen deutschen Pass. Das bedeutet, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen, der Geringverdiener (also der so genannten Aufstocker) und deren Familien unter den Deutschen genauso hoch wie unter hier lebenden Ausländer/innen und Deutschen mit Migrationshintergrund. Im Artikel wird auch festgestellt, das der Anteil der Leistungsbezieher gesunken ist, und zwar um knapp sieben Prozent gegenüber 2007. Rund 300.000 Hartz-IV-Empfänger kamen aus den Ländern der Europäischen Union, wobei alle Staaten vertreten sind. Am häufigsten stammen die Menschen oder ihre Vorfahren aus der Türkei, Polen und Italien. Betrachtet wurde auch die Pro-Kopf-Leistungen. Die durchschnittlich höchsten Leistungen erhielten laut Berechnung der Bundesagentur Menschen aus Österreich. Rumänische Bürger/innen lagen mit 431 bzw. 422 € Leistungen pro im unteren Bereich. Eine solche geringe Leistungshöhe verweist darauf, dass hier aufstockende Leistungen gezahlt wurden.
Betrachtet man die Zahlen für Jena, so ergibt sich kein anderes Bild. Wie in der TLZ (08.01.2014) vermeldet wurde, waren im Jahresdurchschnitt 2013 in der Stadt 235 Ausländer/innen als arbeitslos gemeldet. Mit 6,2% entspricht die Arbeitslosenquote etwa dem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung.




Faires Hartz IV? (26.05.2014)
Wie an den Problemen vorbei geredet wird

In der Sendung "Menschen bei Maischberger" wurde kürzlich die Frage: "Das neue Hartz IV: Härter, aber fairer?" diskutiert.
Abgesehen davon, dass es sich bei den geplanten Gesetzesänderungen allenfalls um ein paar Verwaltungsvereinfachungen (der Antrag auf Hartz IV muss nicht mehr alle sechs Monate neu gestellt werden) sowie um die erneute Verschärfung der Sanktionen (wer sich der "Betreuung" durch das Amt verweigert, bekommt keine Leistungen) handelt, sorgte die Zusammenstellung der Gäste dafür, dass eine Diskussion um die wirklichen Probleme nicht stattfinden konnte.
Wie reden der Chef eines Jobcenters, ein Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens, der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die Autorin eines Buches mit dem Titel "Reich durch Hartz IV", eine erfolgreiche Unternehmerin und eine früher erfolgreiche Sportlerin, die aufgrund von Schulden Sozialleistungen beantragen musste, über Hartz IV? Auf jeden Fall aneinander vorbei.
Die einen pflegen ihre Vorurteile, die anderen versuchen sie aufzubrechen. Wollen Hartz-IV-Empfänger arbeiten oder lieber dem Staat auf der Tasche liegen? Ist jede Arbeit besser als keine? Und, was in solchen Talkshows immer wieder Thema ist: Wie kann der Missbrauch von Sozialleistungen bekämpft werden? Die Zeitung mit den großen Buchstaben spricht von 48 997 Fällen des Leistungsbetrugs im vergangenen Jahr. Frage: bei etwa 4 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfängern sind dies wie viele Prozent? Nächste Frage: Kann man durch Hartz IV reich werden? Natürlich, wenn man Menschen, die jede Arbeit annehmen (müssen) so schlecht bezahlt, dass der Gewinn nur so fließt.
Was bei dieser Talkshow wie bei so vielen anderen zu diesem Thema nicht diskutiert wird, sind die Ursachen, vor allem die Ursachen von Arbeitslosigkeit. Diese wird quasi als naturgegeben hingenommen. Vier Millionen Arbeitslose (ca. 3 Millionen offiziell registrierter Erwerbsloserund etwa 1 Million "Unterbeschäftigte") werden nicht als Problem der Gesellschaft, sondern des einzelnen Arbeitslosen gesehen. Seit der "Reform" des SGB II im 2011 hat sich der Staat fast vollständig aus der Arbeitsförderung zurückgezogen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) wurden abgeschafft, die Bürgerarbeit endet 2014. Öffentliche Beschäftigung findet kaum noch statt. Eine qualifizierte Weiterbildung zu bekommen, wird immer schwieriger. Dafür gibt es Programme, die Arbeitslose für den Arbeitsmarkt "fit" machen sollen. So, als würde nicht die Arbeit fehlen, sondern ordentlich gestaltete Bewerbungsmappen.




Niedriger Regelsatz führt zu mehr Darlehen (12.05.2014)

Ein alleinstehende Hartz-IV-Empfänger hat derzeit Anspruch auf monatlich 391 € und die Übernahme der Mietkosten. Damit sollen nicht nur "Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit" gewährleistet sein, sondern "auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben" (so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 zum Existenzminimum).
Gefordert wird allerdings auch, dass ein Teil der Regelleistung gespart wird, um damit größere Anschaffungen zu finanzieren. In dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz gab es noch so genannte Einmalbeihilfen (also Zuschüsse) etwa für Möbel oder Kleidung, aber auch für Schulranzen oder Gebühren für einen neuen Personalausweis. Seit Einführung von Hartz IV soll das Geld dafür im Regelsatz enthalten sein und also angespart werden. Das das nicht funktioniert, lässt sich am Beispiel einer Waschmaschine zeigen. Dafür sind im Regelsatz 1,22 € enthalten. Nach zehn Jahren "Sparen" wären dann gerade einmal 146 € für ein neues Gerät vorhanden.
Das Hartz-IV-Gesetz sieht die Möglichkeit eines Darlehens vor. Voraussetzung ist jedoch Laut § 42a SGB II, dass der Bedarf nicht durch eigenes Vermögen oder auf andere Weise gedeckt werden kann.
Von dieser Möglichkeit müssen immer mehr Hartz-IV-Empfänger Gebrauch machen. Wie aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hervorgeht, wurden im Jahr 2013 pro Monat etwa 17.800 Darlehen vergeben (insgesamt also mehr als 213.000). Das sind 5.000 mehr als noch im Jahr 2007. Eine Ursache dafür ist etwa die geringe Höhe der Regelleistung, die größere Ausgaben faktisch unmöglich macht.
Dennoch werden Darlehen auch verweigert. Wie jetzt auf der Seite www.gegen-hartz.de berichtet wurde, hatte eine junge Frau ein Darlehen in Höhe von 1.000 € für den Kauf eines Autos beantragt, um die Stelle einer Referendarin im Schuldienst antreten zu können. Das Darlehen wurde mit der Begründung verweigert, sie könne ja öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Später behauptete das Jobcenter, das Darlehen dürfe nur bei einer solchen Stelle nicht gezahlt werden. Nun muss das Sozialgericht entscheiden. Hat man das Darlehen einmal bekommen, muss es mit 10% der Regelleistung zurückgezahlt werden, das sind 39 € pro Monat. Eine längere Unterschreitung des Existenzminimums ist die Folge.
Wer ein Darlehen von Freunden oder Verwandten bekommt, hat das Problem nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um ein Darlehen handelt und nicht um eine Schenkung, die auf die Leistungen angerechnet wird.




Aktionen für den Mindestlohn (04.05.2014)

Das Aktionsbündnis Sozialproteste (www.die-soziale-bewegung.de) ruft für Mai zu Protesten gegen die Pläne der Bundesregierung auf, den geplanten Mindestlohn von 8,50 € nur mit vielen Ausnahmen einzuführen und mindestens bis 2018 nicht zu erhöhen. In dem auf der Internetseite veröffentlichten Flugblatt heißt es unter anderem: "8,50 Euro gesetzlicher Mindestlohn ab 2017 bedeuten in westeuropäischem Maßstab Lohndumping. In Irland gibt es 2014 schon 8,65 Euro, in Belgien 9,10 Euro, in Frankreich 9,53 Euro, den Niederlanden 9,74 Euro (bei 38 Wochenstunden inkl. Urlaubsgeld von 8 % des Mindestlohns), in Luxemburg 11,10 Euro. Großbritannien hätte 9,52 Euro Mindestlohn, wenn das Pfund nicht abgewertet worden wäre. Deutschland, die stärkste Wirtschaft in Europa, ist u.a. wegen Lohndumping stark."
Das Bündnis fordert daher 10 € steuerfreier Mindestlohn, aber auch die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von 391 € auf 500 €. Der Zusammenhang zwischen beiden Forderungen wird deutlich, wenn man bedenkt, dass immer mehr Erwerbslose neben dem Arbeitslosengeld Anspruch auf Hartz IV haben, weil ihr Einkommen so gering war, dass das ALG nicht zum Leben reicht. Sie bekommen die Leistungen aber nur dann, wenn sie zeitgleich zum zum Antrag auf das ALG I auch den auf das so genannte ALG II gestellt haben. Rückwirkend werden keine Leistungen bewilligt. So entschied letztendlich das Bundessozialgericht (B 4 AS 29/13 R vom 2.4.2014). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich Arbeitslosengeld und ALGII / Sozialgeld im Hinblick auf "Anspruchs-voraussetzungen, Leistungssystem und -verantwortung" grundlegend unterscheiden. Pech für diejenigen, die sich nicht auskennen und / oder sich nicht beraten lassen.
Trotz niedriger Arbeitslosigkeit sind mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland von Hartz IV, der "Armut per Gesetz" betroffen. Wie die Bundesagentur für Arbeit weiterhin mitteilte, waren 2,8 Millionen Menschen bereits mehr als vier Jahre im Leistungsbezug, das sind mehr als 47%. In Ostdeutschland sind oft mehr als die Hälfte aller Berechtigten betroffen.




Wer will es wissen? (28.04.2014)
Zum ersten Jahresgutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

"Das Soziale - in der Krise?" lautet der Titel des ersten Jahresgutachtens des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Das Fragezeichen erübrigt sich eigentlich, wenn man den Bericht über die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse, der Arbeitslosigkeit, Einkommen und Vermögensverhältnisse liest. In der Pressemitteilung heißt es, "die Ergebnisse seien alarmierend. 'Hinter den volkswirtschaftlichen Erfolgsbilanzen verbirgt sich eine fortschreitende Spaltung der Gesellschaft. Immer größere Bevölkerungsgruppen werden sozial abgehängt, der Trend ist bedrohlich', bilanziert Dr. Joachim Rock, Verfasser des Gutachtens. Noch nie habe es so viele Erwerbstätige gegeben, aber ebenfalls noch nie so viele prekäre Tätigkeiten und Teilzeitbeschäftigungen. Zudem stagniere laut Gutachten die Zahl der Langzeitarbeitslosen trotz guter Wirtschaftslage auf hohem Niveau und auch die Armutsquote habe einen Höchststand erreicht." (die vollständige Pressemitteilung unter www.paritaet.org)
In dem Gutachten werden keine eigene Erhebungen, sondern Zahlen aus allgemein zugänglichen Statistiken herangezogen, und so zeigt der Bericht kaum etwas Neues und wird vermutlich auch nicht zu Veränderungen führen. Zu einigen bemerkenswerten Aussagen: Die durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen zeigen nicht das Ausmaß und vor allem nicht das Risiko arbeitslos zu werden. Tatsächlich melden sich etwa doppelt so viele Menschen arbeitslos als im Jahresdurchschnitt gemeldet sind, also bis zu sechs Millionen. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken, aber immer weniger Menschen, derzeit etwa nur ein Drittel, bekommen nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ein so genanntes Normalarbeitsverhältnis.
Die Mittel für Arbeitsförderung wurden drastisch gekürzt, allein in den vergangenen drei Jahren um 40 Prozent! Die Arbeitslosen werden nur noch verwaltet, was sich zum Beispiel daran zeigt, dass die Personal- und Verwaltungskosten im Bereich der Bundesagentur 20,4% des Haushaltes ausmachen, die Eingliederungsleistungen aber ganze 5,2% betragen.
Nur noch knapp ein Drittel aller Erwerbslosen hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld I, zwei Drittel sind auf Hartz IV angewiesen, etwa 10% inzwischen auch deshalb, weil das zuvor erzielte Einkommen so gering war, um vom Arbeitslosengeld leben zu können. Die Armut in Deutschland wächst. Zwar gilt Arbeitslosigkeit immer noch als größtes Armutsrisiko, andererseits sind inzwischen 57,1% aller ALG II - Empfänger nicht arbeitslos.
44% der Bevölkerung verfügen über kein Vermögen, etwa 10% sind verschuldet. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich das Land mit der höchsten Ungleichheit.




Sanktionen statt Arbeit (14.04.2014)
Die "Vorschläge" aus dem Arbeitsministerin

Nachdem Arbeitsministerin Frau Nahles ihre Rentenpläne umsetzen konnte, hat sie nun offenbar Zeit gefunden sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit zu beschäftigen. Nach dem, was dabei herausgekommen ist, kann ich nur vermuten, dass es das erste Mal in ihrem Leben war.
Frau Nahles will ab 2015 bis zu 30.000 Langzeitarbeitslose in Beschäftigung vermitteln. Um in das Förderprogramm zu kommen, müssen sie mindestens zwei Jahre arbeitslos sein, über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und als schwer vermittelbar gelten. Arbeitgeber sollen dafür, dass sie diese Menschen einstellen, drei Jahre Lohnkostenzuschüsse erhalten. Oh, heilige Einfalt(slosigkeit)! Es gibt derzeit offiziell mehr als drei Millionen Erwerbslose plus eine Million "Unterbeschäftigte" (Erwerbslose in Maßnahmen, krank geschriebene etc.). Mindestens 2 Millionen Menschen sind länger als ein Jahr arbeitslos. Von dem Förderprogramm würden somit genau 1,65% der Langzeitarbeitslosen "profitieren". In Jena wären das bei derzeit gemeldeten 2570 Arbeitslosen wären das 42 Stellen.
Die Arbeitsmarktpolitik der Regierung beschränkt sich auf den so genannten ersten Arbeitsmarkt. Öffentlich geförderte Beschäftigung wird offensichtlich überhaupt nicht mehr in Erwägung gezogen, obwohl dies nicht nur Wohlfahrtsverbände, sondern auch der Städte- und Gemeindebund mit immer wieder fordern. Aber nach wie vor erscheint Arbeitslosigkeit als Problem der Arbeitslosen und nicht der gesellschaftliche Verhältnisse.
Dagegen sollen die Strafen verschärft werden. Die Sanktion wegen so genannter Meldeversäumnisse sollen nicht - wie jetzt im Gesetz vorgesehen vorgesehen - mit 10% Leistungskürzung bestraft werden, sondern mit dem vollständigen Entzug der Leistungen. Die Unterstellung nicht arbeiten zu wollen, wird an alle Erwerbslosen ausgesprochen, obwohl im vergangenen Jahr lediglich gegen 3,3% aller Leistungsberechtigten Sanktionen verhängt wurde, und nur in Viertel der Fälle wegen der Weigerung, eine vom Jobcneter für zumutbar erklärte Arbeit anzunehmen.
Arbeitslose Menschen müssen sich bewerben, und zwar auch dann, wenn ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt gering sind. Sie werden gezwungen, sich ihre "ökonomische Nutzlosigkeit" immer wieder bestätigen lassen. Kein Wunder also, dass psychische Probleme zunehmen, Familienangehörige und Kinder leiden.




Stadt will Kosten senken (07.04.2014)
Zu Folgen der Umsetzung des "schlüssigen Konzepts"

Ende Januar 2014 beschloss der Jenaer Stadtrat mehrheitlich das "schlüssige Konzept" zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Grundlage dafür war ein von der Stadt in Auftrag gegebener so genannter Methodenbericht "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt Jena auf Basis des qualifizierten Jenaer Mietspiegels 2013". Die Richtwerte für die Grundmiete wurden erhöht - im Gegensatz zur bis Ende 2013 geltenden Richtlinie je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich. Zugleich wurde die Höchstgrenze für die Betriebskosten von 1,20 € / m² auf 1,08 € / m² gesenkt. Daraus ergaben sich für die Bruttokaltmiete folgende Werte: 1 Person: 295,00 € (+11,50 €), 2 Personen 388,00 € (+ 10,00 €), 3 Personen 479,00 € (+ 6,50 €), 4 Personen 621,00 € (+ 54,00 €) und 5 Personen 748,00 € (+ 118,00 €). Errechnet wurden diese Mietobergrenzen anhand des Mietspiegels. Dass ausgerechnet bei 1 und 2-Personen-Haushalten, wo am häufigsten die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, die geringste Erhöhung stattfand, wurde damit begründet, dass die Betroffenen in zu großen Wohnungen leben.
Außerdem wurde die KdU-Richtlinie mit der Begründung aufgehoben, diese sei nicht mehr notwendig, da sich die Stadt an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts halte.
Daher "verschwand" mit der Richtlinie auch die dort enthaltene Festlegung, dass bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenze von bis zu 10% anerkannt werden kann.
Das bekamen (nach meinen Erkenntnissen) zunächst die Alleinerziehenden mit einem Kind zu spüren. War bisher eine Bruttokaltmiete von maximal 415 € (378 € + 10%) anerkannt worden, sind es jetzt nur noch 388 €. Die Folge war eine weitere Senkung der bewilligten Mietkosten bzw. eine Kostensenkungsaufforderung. Auf meine Anfrage im Stadtrat im März 2014, ob die Stadt ein solches Vorgehen für rechtskonform hält, bekam ich keine direkte Antwort. Es wurde mir mitgeteilt, dass Inzwischen erhalten offenbar auch diejenigen eine Kostensenkungsaufforderung, deren Kosten bisher aufgrund einer Einzelprüfung übernommen worden waren, überwiegend aber, weil sie gegen die Kürzung ihrer Miete in Widerspruch gegangen und im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht Altenburg Recht bekommen hatten.




Demo-Flyer 2014: Januar - März

Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2007 - 2011 (pdf): 2007,2008, 2009, 2010, 2011