Demo-Flyer
Oktober - Dezember 2013




An ihren Taten sollt ihr sie messen!
Aussagen des Koalitionsvertrages zur Arbeitsmarktpolitik

Drei Monate benötigte die neue Regierung aus CDU/CSU und SPD um ihre Arbeit aufzunehmen, nachdem der in langwierigen Diskussionen erarbeitete und von den Mitgliedern der SPD-Basis bestätigte Koalitionsvertrag unterzeichnet worden war.
Was steht auf den immerhin 172 Seiten zum Thema Arbeit und zur Arbeitslosigkeit? "Unser Ziel ist Vollbeschäftigung" heißt es auf der Seite 14. Allerdings sind derzeit offiziell fast drei Millionen Menschen ohne Arbeit und für 2014 gehen Experten davon aus, dass die Zahl der Erwerbslosen weiter steigen wird.
Auf den Seiten des Koalitionsvertrages, die der Arbeitsmarktpolitik gewidmet sind, sucht man neue Ideen vergeblich. Aufgabe sei es Unterstützungsangebote für Berufsrückkehrer weiterzuentwickeln, "Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen." (S. 65). Wie die konkrete Umsetzung aussieht, bleibt also abzuwarten. Von öffentlicher geförderter Beschäftigung ist nicht die Rede. Dabei sind konkrete Vorschläge vorhanden. Bereits vor der Bundestagswahl hatte der Deutsche Städtetag - als Interessenvertretung der Städte und Gemeinden - in seinem Positionspapier "Öffentlich geförderte Beschäftigung - Teilhabe am Arbeitsmarkt" diese mit sehr deutlichen Worten gefordert. (Download unter www.staedtetag.de) Das ist nicht verwunderlich, da in den Kommunen viele Aufgaben nur mit öffentlich geförderter Beschäftigung erledigt werden konnten. Anstelle eines "Wettkampfes um die besten Integrationsquoten" sei eine "ausreichende und flexibel ausgestaltet öffentlich geförderte Beschäftigung" notwendig, heißt es. Und weiter: "Öffentlich geförderte Beschäftigung ist für viele Langzeitarbeitslose oft der einzige Weg am Arbeitsleben teilzuhaben. Sie ist damit ein Beitrag zur sozialen Inklusion, denn sie verhindert, das Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden (...) Öffentliche geförderte Beschäftigung sich auf im weitesten Sinn gesellschaftlich notwendige Arbeiten beziehen, sinnstiftenden Tätigkeiten ermöglichen und eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bilden." (S. 3)
Gefordert werden "niedrigschwellige, flexible Beschäftigungsangebote" und die Abschaffung der "Zusätzlichkeit" - Wettbewerbsverzerrungen könnten durch Zusammenarbeit der Akteure vor Ort verhindert werden.
Außerdem wird für die Möglichkeit einer intensiven Begleitung durch eine persönliche Assistenz angeregt. Gefordert wird die Erhöhung der Eingliederungsmittel sowie die Möglichkeit der Umwidmung von "passiven" zu aktiven Mitteln.




Rückblick 2013 (16.12.2013)

Regelsatz - keine Erhöhung in Sicht: Nachdem der Regelsatz aufgrund der Forderung des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet worden war, ist er zwar nicht wesentlich höher geworden, dafür halten ihn die Sozialgerichte nun für verfassungsgemäß. Strittig ist nur noch das Existenzminimum für Kinder. Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket wurde nach heftiger Kritik ein wenig geändert, ohne seinem Ziel der Teilhabe näher zu kommen.

Kosten der Unterkunft - die ewige Geschichte: Obwohl das Sozialgericht die Jenaer KdU-Richtlinie für rechtswidrig erklärt hat, muss jeder einzelne Hartz-IV-Empfänger, der in einer "unangemessenen" Wohnung lebt, um sein Recht kämpfen. Auf der Grundlage des ab November gültigen Mietspiegels erarbeitet die Stadt ein "schlüssiges" Konzept, das ab Anfang des nächstes Jahres gelten soll.

Widersprüche und Klagen - auch kein Ende: Im August 2013 wurde ein neuer "Rekord" bei den Widersprüchen und Klagen gegen Hartz IV gemeldet: Bundesweit warten 197.000 Widersprüche und 200.000 auf ihre Bearbeitung.

Irrtum: Das FDP geführte Justizministerium versucht sich erneut an der Veränderung - sprich - Erschwerung - des Zugangs zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ver.di sammelt Unterschriften dagegen. Durch den Ausfall der FDP bei den Bundestagswahlen passiert zunächst nichts. NSA im Kleinformat: Jobcenter wollen Internetaktivitäten der Hartz-IV-Empfänger überwachen um feststellen zu können, ob jemand auf diesem Weg Geld verdient.

"Faule" Arbeitslose: Nach wie vor kann der Beweis nicht erbracht werden, dass Arbeitslose faul sind. Dafür zeigt sich immer deutlicher, dass die Einführung des Gesetzes nicht wie geglaubt zu einer Verkürzung der "Verweildauer" in der Arbeitslosigkeit geführt hat. Im Gegenteil: wie jetzt eine Studie des DGB zeigt, sind in der Stadt Düsseldorf mehr als 50% aller Leistungsberechtigten länger als vier Jahr auf die Leistungen angewiesen.

Die Petition gegen Sanktionen erreicht 46.975 Unterschriften (Stand 16.12.2013, 8 Uhr, Zeichnungsende ist der 18.12.13) Und zuletzt - Absurdes: In einer Kleinstadt in Rheinlad-Pfalz werden Arbeitslose verlost. Das Jobcenter Pinneberg gibt einen Ratgeber heraus, in dem Hartz IV auf Seifenoper-Niveau erklärt wird.

Na dann: Frohe Weihnachten!




Sprechblasen aus dem Amt (09.12.2013)
oder "Zielvereinbarungen" ohne Sinn

Als Sprechblasen werden die Texte in Comics bezeichnet, in denen die Rede der Figuren steht. Umgangssprachlich sind sie jedoch Ausdruck für "Gewäsch, sinnlose Aussagen, sprachliche Versatzstücke, Gemeinplätze und dergleichen" (Quelle: wikipedia)
Dialoge in Comics erscheinen mir sinnvoll gegenüber einigen Texten, die Regierungsbehörden veröffentlichen. Ein Beispiel dafür ist das "Gemeinsame Planungsdokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGBII" (veröffentlicht durch Harald Thomé, siehe www.harald-thome.de). Der 17seitige Text beinhaltet die Ziele, die sich Bund, Länder und Kommunen bei der Umsetzung des SGB II, also des Hartz IV - Gesetzes - stellen und beruht auf dem § 48 SGB II "Zielvereinbarungen". Aber was steht drin?
Nummerierte Ziele, nämlich: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Wer aber nun erwartet, Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele zu finden, sieht sich getäuscht oder hat die Hartz-IV-Interpretation des Wortes "Ziel" nicht verstanden.
So heißt es auf der Seite 4, dass die "Zielplanung wird für die Ziele 2 und 3 in einem dezentralen Prozess" erfolgen soll. Und weiter: "Die erstmalige Umsetzung der dezentralen Planung für die Ziele2 und 3 im Jahr 2014 geht mit einem höheren Maß an Planungsverantwortung für die handelnden Akteure vor Ort einher. Sie soll zu realistischeren und gleichzeitig ambitionierten Zielwerten und damit zu einer höheren Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt führen." Häh???
Konkreter wird es aber nicht. Die "Ziele" für die "Verringerung der Hilfebedürftigkeit" lesen sich dann so: die Kennzahl ist "in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu beobachten und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung zu vergleichen." Die Zitate ließen sich fortsetzen. Das Ganze ist ein Beispiel für Hilflosigkeit und Desinteresse. Hilflosigkeit, weil sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit der Einführung des SGB II kaum verringert und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bis zur Marginalität zusammengestrichen wurden. Es besteht also gar keine reale Chance die genannte Ziele zu erreichen. Dazu kommt das Desinteresse am Leben der Hartz-IV-Empfänger. Und so verwandeln sich die Zielvereinbarungen in eine Planung nach dem Motto: ich plane das, was ich sicher erreiche, und so erfülle ich den Plan. Gut bezahlte Beamte verfassen solchen Quatsch wie diese "Zielvereinbarungen" und reichen ihn weiter. Jenarbeit schließt eine Zielvereinbarung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt ab. Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Wie auch...




Zehn Jahre "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" (02.12.2013)

Bereits 450 Mal hat das "Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau" die Montagsdemonstration organisiert. Entstanden vor zehn Jahren, im Herbst 2003, wurde es als Reaktion auf die Verkündung der "Agenda 2010" der von Gewerkschaftern, Mitgliedern von attac, der PDS, solid und des Roten Tisches gegründet.
Die erste Aktion des Bündnisses war eine Kundgebung vor dem Jenaer SPD-Büro. Dabei wurde die SPD wurde als "Schöpferin" der Agenda in "Sozialdemontage Partei Deutschland"" umbenannt.
Zum 14. Februar 2004 rief das Bündnis unter dem Titel "Jena zeigt Zähne! Weg mit der Gesundheitsreform!" zu einer Demonstration auf. An diesem Tag wurde symbolisch der Sozialstaat zu Grabe getragen. Ein Sarg mit der Aufschrift "Ruhe sanft, Sozialstaat" wurde an der Spitze des Zuges getragen und dann vor dem Büro der SPD abgestellt.
Um die Nutznießer des Sozialabbaus ging es in der Aktion "Wir sind die 53 deutschen Milliardäre...". So schallte am Nachmittag des 11. März den Menschen in der Jenaer Innenstadt entgegen. Diesmal hatten sich die Teilnehmer so schick, wie es ihnen nur möglich war, angezogen, und hatten neben Plakaten und einem Megaphon einige Flaschen Sekt mitgebracht. Für ca. anderthalb Stunden waren sie die 53 Milliardäre, die jenem Jahr in Deutschland gab. Sie tranken Sekt und verkündeten, warum sie die von der SPD beschlossenen Maßnahmen der Agenda 2010 so gut finden: weil sie dadurch noch reicher und mächtiger werden können. Auch auf ihrem anschließenden Gang durch die Jenaer Innenstadt ließen sie die Bürger wissen, was die Milliardäre außerdem wollen: keine Tarifautonomie mehr, niedrige Löhne für alle, eine längere Arbeitszeit, weniger Urlaub usw. Das Osterfest 2004 schließlich nahmen die Mitglieder des Bündnisses zum Anlass, um auf einige "faule Eier" der Regierungspolitik anzuprangern. In jener Woche hatte diese den Erfolg der Einführung der sogenannten "Minijobs" gefeiert. 7,5 Mio. Stellen seien so entstanden. Ein Erfolg gegen die Arbeitslosigkeit? Selbst die "Erfinder" der Regelungen zu Arbeitsplätzen mit einem Verdienst bis 400 € mussten eingestehen, dass diese allenfalls als Nebenverdienst taugen.
Das größte "faule Ei" aber fanden die Arbeitslosen. Die Rede war von der Einführung des so genannten Arbeitslosengeldes II - dem verharmlosenden Begriff für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Im August 2004 begannen die Montagsdemonstrationen gegen die Einführung des Gesetzes, das den Namen seines Schöpfers erhielt. Neun Jahre später sind sie immer noch da, Hartz IV allerdings auch...





Mindestlohn und Lohnbegrenzung (25.11.2013)
Ein Blick zu unseren Nachbarn

Ob in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird, ist nach wie vor unklar. Bei den Koalitionsverhandlungen konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Während der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, diesen "unter bestimmten Bedingungen für unschädlich" hält - wenn es nämlich "klug verhandelte" wird - fordert die IG Metall die Hoheit über die Verhandlungen, also einen tarifgebundenen Mindestlohn. Arbeitgeber behaupten weiterhin, ein Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten. Auch wenn sie einen Beweis schuldig bleiben - Fakt ist, dass Mindestlöhne umgangen werden können - etwa durch unbezahlte Überstunden, Werkverträge oder Umsatzbeteiligung ohne festgelegtes Gehalt.
Bekanntlich gibt es in vielen Ländern Mindestlöhne. In Frankreich existiert ein solcher bereits seit 1950 und er liegt derzeit bei 9,43 €. In der Schweiz soll im Mai nächsten Jahres über einen Mindestlohn von 22 Franken (17,48 €) abgestimmt werden. Schon jetzt liegen die branchenspezifischen Mindestlöhne weit über denen in Deutschland. Zum Beispiel verdienen Friseurinnen in der Schweiz heute umgerechnet mindestens 16 €, in (Ost)Deutschland sind es gerade einmal 6,50 €.
Mindestlöhne verhindern Armut nicht, und die Schweiz ist auch kein Paradies für Arbeitnehmer. Auch hier gibt es prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und Lohndumping durch Scheinselbständigkeit. Letzteres zeigte sich im Oktober 2013 auf einer Baustelle am Hauptbahnhof Zürich, wo eine Firma polnische Arbeiter als scheinselbständige "Tomatenbauern" mit Niedriglöhnen abgespeist hatte. Dennoch leben nur 8,5% der Schweizer Bevölkerung unter der Armutsgrenze, in Deutschland sind es 16%.
Praktisch nicht diskutiert wird hierzulande über das Gegenteil des Mindestlohns - ein Gehalt, das nicht einmal einen Namen hat. In der Schweiz gab es gestern eine Volksabstimmung darüber, ob in die Verfassung aufgenommen wird, dass Manager nicht mehr als das 12fache des Gehalts ihresAngestellten mit dem geringsten Einkommen verdienen dürfen. Unterstützt wurde die Kampagne "1:12 - Für gerechte Löhne" von der Unia, der größten Schweizer Gewerkschaft, die auch den Bauarbeitern aus Polen zu ihrem Recht verholfen hatte.
Die Schweizer lehnten den Vorschlag mit 65% Neinstimmen eindeutig ab - sicher auch aufgrund einer millionen Kampagne der Wirtschaft mit Slogans wie "Nein zum Lohndiktat" sowie der Behauptung, Gehälterbegrenzung würde Arbeitsplätze vernichten. Gliechzeitig erhöhten mehrere Arbeitgeber ihre freiwilligen Mindestlöhne.
Und für für das Jahr 2014 sind bereits weitere Volksentscheide geplant - unter anderem über ein bedingungsloses Grundeinkommen.




Wenn die Zwangsrente droht... (18.11.2013)
Gegenwehr ist möglich!

Seit Beginn diesen Jahres droht sie allen Hartz-IV-Empfängern, die das 63. Lebensjahr vollenden: die Zwangsrente.
Auch die Medien machen inzwischen auf dieses Thema aufmerksam. So wurden in einem Beitrag der Reihe "Panorama" am 29. Oktober 2013 zwei Erwerbslose vorgestellt, die vom Jobcenter die Aufforderung erhalten hatten, die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde mit der Einstellung der Leistungen gedroht. Ein verbreitetes, aber absolut rechtswidriges Verfahren!
Gesetzliche Grundlage für die Zwangsverrentung ist der § 12a SGB II, so dass die Behörde meint, schon deshalb könne und müsse sie ältere Erwerbslose ohne weitere Prüfung der Umstände in Rente schicken und wenn der Betroffene nicht selbst tätig wird, den Antrag für ihn stellen. Dem hat jedoch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 28 AS 2330/13 B ER) erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Es gab der Beschwerde einer erwerbslosen Frau statt, die vom Jobcenter aufgefordert worden, einen Antrag auf eine vorgezogene Altersrente zu stellen. Sie hatte sich geweigert, und die Behörde hatte diesen Antrag für sie gestellt. Die Frau hatte Widerspruch eingelegt und beim Sozialgericht Cottbus den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gestellt. Dieser Antrag war abgelehnt worden - ihre Beschwerde vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dagegen hatte jedoch Erfolg: die Behörde wurde verpflichtet, den Rentenantrag zurückzunehmen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bereits der Bescheid mit der Aufforderung Rente zu beantragen, rechtswidrig war, da keinerlei Ermessen ausgeübt wurde. Die Behörde hatte nicht dargelegt, warum die Frau verpflichtet sei, einen Antrag auf vorzeitige Rente zu stellen ("Ermessensnichtgebrauch"). Es gibt nämlich die so genannte Unbilligkeitsverordnung ("Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente"), in der geregelt ist, wann ein vorgezogene Altersrente nicht beantragt werden muss: zum Beispiel, wenn Anspruch auf ALG I besteht oder eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Es gibt bereits Urteile, die besagen, dass diese Verordnung keine abschließende Regelung darstellt und weitere Ausnahmen möglich sind - als jeder Fall einzeln geprüft werden muss.
Die Aufforderung mit 63 Jahren in Rente zu gehen, ist eine gesetzlich verordnete Diskriminierung älterer Erwerbsloser. Bisher ist es Betroffenen nur gelungen, den Beginn der Rente hinauszuzögern (allerdings: jeder Monat verringert die Abschläge!). Ob die Zwangsrente insgesamt rechtswidrig ist, muss wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.




"Schlüssiges Konzept"? (11.11.2013)
Stadt will KdU nur geringfügig erhöhen

Nachdem der Stadtrat im Oktober 2013 dem qualifizierten Mietspiegel zugestimmt hat, wurde den zuständigen Ausschüssen - dem Sozialausschuss und dem Werkausschuss jenarbeit - das "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Richtwerte der Kosten der Unterkunft vorgestellt. Ziel ist es, dadurch zukünftig vor den Sozialgerichten zu bestehen. Bislang hatte das Sozialgericht Altenburg die Stadt verpflichtet, die Wohngeldtabelle plus eines Sicherheitszuschlags von 10% anzuwenden, so dass für eine Person eine Bruttokaltmiete von bis zu 363 € angemessen ist. Die Stadt Jena gewährt von sich aus 283,50 €.
Nach dem Vorstellungen der Verwaltung sollen die Richtwerte geringfügig steigen, wobei je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft unterschiedliche Werte gelten. Als Beispiel sei auf die KdU für eine Person verwiesen. Die angemessene Kaltmiete soll von 5,10 € / m² auf 5,47 € / m² steigen, dafür aber die Betriebskosten von 1,20 € auf 1,08 € sinken. Daraus ergibt sich eine angemessene Bruttokaltmiete von gerade einmal 295,00 € - 11,50 € mehr als bisher. Wie kommt das? Die Stadt nutzte für ihre Berechnungen nicht den Mietspiegel, sondern alle in diesem Zusammenhang erhobenen Daten. Das bedeutet, dass zu einem Mieten berücksichtigt wurden, die sich in den vergangenen vier Jahren erhöht haben bzw. Mieten auf der Grundlage von Verträgen, in diesem Zeitraum neu abgeschlossen wurden. Zum anderen wurden Mieten berücksichtigt, die für einen Mietspiegel nicht verwendet werden dürfen, weil sie seit fünf Jahren unverändert sind.
Aus den vorliegenden 4909 Mieten wurde - je nach Größe (bis 45 m², 60 m², 75 m², 90 m²) - der Median der Miethöhen ermittelt und als Richtwert festgelegt. Bei den Betriebskosten wurde der höchste ermittelte Wert genommen.
Aufgrund der ermittelten Daten weiß die Stadt relativ genau, welche Mieten gezahlt werden. Für ein "schlüssiges Konzept" ist es jedoch auch notwendig nachzuweisen, dass zu den genannten Mieten auch tatsächlich Wohnungen angemietet werden können. Die Stadt behauptet das und gibt als Beweis jenawohnen an, die im vergangenen Jahr 500 Wohnungen bis 45 m² neu vermietet haben, wobei 493 unter der Angemessenheitsgrenzen lagen. Das Problem ist nur, dass diese Wohnungen nur 25 - 38m² groß sind. Das bedeutet, dass die Quadratmeterpreise über den Richtwerten liegen und Wohnungen, die tatsächlich 45m² groß sind, unangemessen sind. Die Stadt verstößt damit gegen eine Regel, die das Bundessozialgericht aufgestellt hat: die Wohnungen sollen im gesamten "Vergleichsraum" angemietet werden können und nicht nur - wie im konkreten Fall - in Lobeda und Winzerla, wo jenawohnen jeweils 50% aller Wohnungen vermietet, während es im übrigen Stadtgebiet nur 10% sind.




Keine neue Erkenntnis! (4.11.2013)
Hartz-IV-Empfänger/innen sind häufig psychisch krank

Am 31. Oktober 2013 schrieb die "Süddeutsche Zeitung": "Arbeitslos sein oder einen Job zu haben, bei dem das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reicht. Mit sehr wenig Einkommen auskommen müssen und kostspielige Wünsche seiner Kinder abzulehnen. Zudem Jobcenter und andere Behörden laufend über die eigenen finanziellen Verhältnisse Bericht erstatten, Kontoauszüge liefern, Bescheinigungen beibringen, Bewerbungen vorweisen zu müssen - das ist zweifellos eine psychisch belastende Situation." Keine neue Erkenntnis, möchte man da ausrufen!
Der Artikel bezieht sich auf eine jetzt veröffentlichte Studie, wonach mindestens ein Drittel aller erwachsenen Hartz-IV-Empfänger psychisch erkrankt. Die gemeinsam von Wisssenschaftler/innen der Universität Halle/Wittenberg, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie dem in Bonn ansässigen Verein Aktion Psychisch Kranke e. V. erarbeitete Studie "Menschen mit psychischen Störungen im SGB II" (IAB-Forschungsbericht 12/2013) fasst Erkenntnisse zusammen, die auf bereits existierenden Studien, Daten der Krankenkassen und Rentenversicherung, medizinischer Einrichtungen und Interviews mit Mitarbeiter/innen der Jobcenter beruhen. Betroffene selbst wurden nicht befragt.
Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Fallmanager/innen zwar bestimmte Symptome wie Antriebsschwäche, Niedergeschlagenheit oder Angst erkennen, Konsequenzen daraus sich daraus im Allgemeinen nicht ergeben. Den Mitarbeiter/innen fehlt das spezifische Wissen, psychische Krankheiten zu erkennen. Häufige Krankschreibungen, zum Beispiel vor Terminen oder Meldeversäumnisse werden als fehlende Motivation oder Arbeitsunwilligkeit, nicht aber als Anzeichen psychischer Belastungen interpretiert.
Aufgrund der vorliegenden Daten der Krankenkasse muss davon ausgegangen werden, dass der Anteil psychischer Erkrankungen unter Langzeitarbeitslosen deutlich höher ist als bei Berufstätigen. Die AOK weist aus, dass "2011 mehr als 40 Prozent der SGB-II-Bezieher in diesem Jahr mindestens eine psychiatrische Diagnose erhielt." (S. 31) Neben Depressionen und Ängsten sind häufig "somatoforme Störungen" anzutreffen, dass heißt körperliche Krankheiten ohne organische Ursachen.
Selbst wenn eine psychische Krankheit erkannt bzw. auch benannt wird, fehlen entsprechende Möglichkeiten zur Integration, denn die wenigen verbliebenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind nur für Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Wenn es in der Studie heißt, dass "Die gegebenenfalls stabilisierend wirkende Funktion einer konkreten Perspektive für die berufliche Teilhabe wird selten benannt" (S. 7) , dann bedeutet dies, dass eine solche Perspektive eben nicht vorhanden ist.




Altersamut (28.10.2013)
Mehr als die Hälfte der Betroffenen verzichtet auf Leistungen

In der vergangenen Woche wurde neue Zahlen zu Altersarmut veröffentlicht: laut statistischem Bundesamt waren im Jahr 2012 mindestens 465 000 Rentnerinnen und Rentner auf Grundsicherung angewiesen. Das sind 6,6% mehr als im Vorjahr und 120.000 mehr als im Jahr 2005. Damit stellten 3% der Menschen dieses Alters Anträge auf staatliche Unterstützung. Überdurchschnittlich betroffen sind die Stadtstaaten Hamburg und Bremen (6,2% bzw. 5,5%) sowie die Hauptstadt Berlin (5,3%). Noch ist die Altersarmut in Westdeutschland höher als in Ostdeutschland. Besonders betroffen sind Frauen in den alten Bundesländern.
Die Zahlen geben jedoch nicht das volle Ausmaß der Altersarmut wieder. Diese Auffassung vertritt die Armutsforscherin Irene Becker. So hatte sie bereits 2007 in ihrem Aufsatz"Verdeckte Armut in Deutschland. Ausmaß und Ursachen" (innerhalb des Projektes "Soziale Integration" der Ebert-Stiftung) anhand von Daten aus dem Jahr 1998 die Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen gehabt hätten, um 55% bis 100% über der Zahl derjenigen lag, die tatsächlich Leistungen bezogen hatten! Belegt wurden diese Angaben unter anderem mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), wobei aufgrund der Datengrundlage jedoch nur geschätzt werden kann. Als Ursache führte Becker Unkenntnis und bürokratische Hürden, aber auch "negative Wahrnehmungen und Erfahrungen hinsichtlich des Umgangs mit Hilfeempfängern sowie Stigmatisierungsängste" an.
Fünf Jahre später untersuchte die Wissenschaftlerin die Situation erneut. In dem Artikel "Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit" (Zeitschrift für Sozialreform 2/2012) kommt sie zu dem Schluss, dass - trotz Einführung der Grundsicherung im Alter - immer noch mehr als die Hälfte der Anspruchsberechtigten keine Leistungen beziehen. Die Ursachen dafür haben sich nicht verändert: Unkenntnis und Scham und auch die Tatsache, dass trotz geringer Rente kein Anspruch besteht, wenn das Barvermögen mehr als 2.600 € beträgt.
In den nächsten Jahren wird aufgrund sinkender Rentenansprüche die Altersarmut weiter steigen. Dass die gesetzliche Rente immer geringer ausfällt, ist politisch gewollt, denn im Jahr 2002 wurde ein so genannten Altersvorsorgeanteil eingeführt. Diese bedeutet, dass eine private Rentenversicherung praktisch vorausgesetzt und eingerechnet wird. Wer sich keine private Vorsorge leisten kann, hat halt Pech gehabt.
Alternative sind möglich - zum Beispiel eine gesetzliche Mindestrente deutlich über dem Grundsicherungsniveau.




Zankapfel Mindestlohn (21.10.2013)
Mehrheit der Bevölkerung dafür

Bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD steht er im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit: ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 €, so wie ihn die SPD in ihrem Wahlkampf gefordert hatte.
Die CDU lehnte bisher einen Mindestlohn ab, sprach sich aber für "branchenspezifische Lohnuntergrenzen" aus - also für das, was es bereits gibt. Zum Beispiel für Reinigungskräfte, Wachpersonal, Friseur/innen...
Vertreter der Industrie sind gegen einen Mindestlohn, weil dieser zu Arbeitsplatzverlusten führen würde. Dieses Argument ist allerdings ebenso alt wie unbewiesen. Selbst Studien, die das Bundearbeitsministerium vor kurzem in Auftrag gegeben hatte, konnten keine negativen Auswirkungen auf die Bereiche feststellen, in denen ein Mindestlohn existiert. Das zeigen auch übrigen auch die Erfahrungen der Länder, in denen bereits ein Mindestlohn existiert.
Die Behauptung, ein Mindestlohn schade der Tarifautonomie, läuft ins Leere, weil immer weniger Beschäftigte überhaupt nach Tarif bezahlt werden - in Ostdeutschland waren es 2012 gerade 48% (Zum Vergleich: In Österreich gibt es auch keinen Mindestlohn, aber die Tarifbindung beträgt über 90%).
Erhebliche Diskussionen gibt es auch deshalb, weil bislang immer unterschiedliche Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenzen für Beschäftigte im West und Ost festgelegt wurden. Das Argument, dass die Produktivität in den "neuen" Bundesländern niedriger sei, mutet 23 Jahre nach der deutschen Einheit nicht nur merkwürdig an, sondern ist auch nicht mehr nachvollziehbar. Arbeiten Friseur/innen (7,50 € / 6,50 € Mindestlohn) oder Pflegekräfte (9,00 € / 8,00 €) im Westen effektiver als im Osten? Sind Bauleute (11,05 € / 10,25 €) besser ausgebildet oder fleißiger? Fakt ist, dass es im produzierenden Bereich auf beiden Seiten der ehemaligen Grenze Unternehmen, die hochproduktiv arbeiten.
Keinen Streit gibt es bisher bei der Höhe des Mindestlohns von 8,50 €. Das ergibt bei einer Vollzeitstelle (40 h) einen Bruttolohn von knapp 1500 €. Die LINKE hatte als einzige Partei einen Mindestlohn von 10 € gefordert, das ergibt 1760 €. Ein gerechtes Arbeitsentgelt - so wie es die europäische Sozialcharta fordert - beginnt ohnehin erst bei einem Bruttostundenlohn von 12 €. Aber auch bei 8,50 € würden - nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung - immerhin 17% der Beschäftigten oder fast sechs Millionen Menschen profitieren, wobei die Steigerungen bis zu 35% betragen!
Laut einer Umfrage des ZDF sprechen sich 83% der Bevölkerung für einen gesetzlichen Mindestlohn aus.




"Bildungsorientierte Freizeitaktivitäten" (14.10.2013)
Arme Jugendliche bleiben außen vor

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das sich selbst als eines der größten Wirtschaftsinstitute Deutschlands bezeichnet, hat eine Studie zum Freizeitverhalten von Jugendlichen veröffentlicht. Befragt worden waren 3551 Jugendliche innerhalb des sogenannten sozio-ökonomischen Panels, einer öffentlich geförderten Langzeitstudie, in der Menschen zu verschiedenen Bereichen ihres Lebens befragt werden.
Wie in der Studie festgestellt wurde, hat sich das Freizeitverhalten junger Menschen verändert. Während im Jahr 2001 48% aller befragten 16- und 17-Jährigen an "bildungsorientierten Aktivitäten" teilnahmen, waren es im Jahr 2012 bereits 62%. Gemeint sind Aktivitäten wie Musizieren, Sport treiben, Tanzen oder Theater spielen, aber auch ehrenamtliches Engagement. Letzteres verdoppeltes sich sogar - es erhöhte sich von 11% auf 21%. Aber: Die Unterschiede im Freizeitverhalten von Jugendlichen unterschiedlicher sozialer Herkunft sind genauso stark ausgeprägt wie vor zehn Jahren. "Jugendliche aus sozial schwächeren Haushalten nutzen bildungsorientierte Angebote viel seltener als junge Menschen aus gut situierten Familien", heißt es dazu.
Um die Bildungsungleichheit in der Freizeit der Jugendlichen zu reduzieren, wird in der Studie der weitere Ausbau von Ganztagsschulen gefordert. Außerdem sollten bildungsorientierte Freizeitangebote staatlich gefördert d.h. finanziell unterstützt werden. Als Beispiel wird das Programm "Jedem Kind ein Instrument" (JeKi) genannt, das es Kindern in Grundschulen ermöglicht, ein Jahr lang kostenlos ein Instrument zu erlernen und welches in verschiedenen deutschen Städten, unter anderem in Hamburg durchgeführt wird.
Ein sehr schönes Programm, aber was wird nach diesem Jahr? Was wird mit Kindern, die gerne weiter spielen möchten, deren Eltern aber das Geld fehlt? An den Musikschulen gibt es keinen kostenlosen Unterricht.
Betrachten wir - als Beispiel, denn das Programm gibt es in Jena nicht - die Gebühren in der Musik- und Kunstschule: das preiswerteste Angebot - die musikalische Früherziehung für Kinder bis zum Schulalter - kostet monatlich 16,50 €. Da bei Vorlage des JenaBonus ein 50% Rabatt gewährt wird, ist dieses Angebot im Rahmen des Möglichen (konkret: der monatlich 10 €, die das Bildungs- und Teilhabepaket armen Kindern zugesteht). Anders sieht es beim Musikunterricht aus: der Gruppenunterricht kostet monatlich 27,50 €, für den Einzelunterricht sind 46 € zu zahlen. Hinzu kommen weitere Kosten wie die Leihgebühr für das Instrument von mindestens 5,35 €.
Auch bei einem so gut gemeinten Programm wie dem "JeKi" endet die angestrebte Chancengleichheit mit dem Ende des Programms.




Wahlversprechen und "Schnittmengen" (07.10.2013)

Am vergangenen Wochenende haben sich Vertreter der CDU mit denen der SPD zu Sondierungsgesprächen getroffen, auch eine Treffen mit den Grünen ist geplant. Ziel ist bekanntlich eine Regierungskoalition. Zwar könnte sich auch eine Mehrheit aus SPD, Grüne und Linke bilden, aber das geht in diesem Land offenbar nicht. Obwohl die "Schnittmengen" bei den politischen Forderungen zwischen diesen Parteien größer sind als zwischen ihnen und den der CDU /CSU. Genannt seien hier nur die Befürwortung des gesetzlichen Mindestlohns und die Ablehnung des Betreuungsgeldes. Noch deutlicher wird es, wenn man die Positionen zur Arbeitsmarktpolitik, zur gesetzlichen Rente und zur Krankenversicherung vergleicht (siehe Flyer vom 19.08. und 02.09.2013). Aber auch bei den Aussagen zum Existenzminimum ergibt sich eine Nähe der Positionen. Zu sehen anhand der Antworten auf die Fragen des "Bündnisse für ein menschenwürdiges Existenzminimum". Dieses Bündnis war Ende 2012 als Folge der Auseinandersetzung um die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze entstanden (Mitglieder sind Organisationen wie die AWO, den VdK und die Diakonie, aber auch den Gewerkschaftsbund, Attac und Vereine wie Tacheles e.V. und das ErwerbslosenForum) und hatte die Bundestagsfratkionen um Antworten auf neun Fragen zur Gewährleistung des sozialen und kulturellen Existenzminimums gebeten.
Den Antworten ist deutlich zu entnehmen, dass die Neuregelung der Regelsätze unter einer schwarz-gelben Regierung vorgenommen wurde, weshalb die entsprechenden Parteien kaum Handlungsbedarf sehen: sie wollen weder eine Neufestsetzung ohne willkürliche Abschläge noch Extraleistungen für so genannte langlebige Gebrauchsgüter. Auch der Forderung des Bündnisses, die Regelsätze entsprechend der Preiserhöhung der so genannten regelsatzrelevanten Güter (also vor allem der Lebensmittel) zu erhöhen, können sie sich nicht anschließen. Gehör findet das Bündnis bei all diesen Fragen vor allem bei den Linken, aber auch bei SPD und Grünen. Ausschließlich bei der LINKEN findet das Bündnis Unterstützung mit der Forderung, bei der Festsetzung des Existenzminimums auch Betroffene zu beteiligen. (Synopse der Antworten unter www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org)
Daher erscheint es naheliegend, dass sich für eine eine rot-rot-grüne Koalition nicht nur einige Politiker/innen der drei Parteien aussprechen. Weit mehr als 16.500 Menschen (Stand 07.010.2013) haben sich inzwischen einer Petition angeschlossen, in der die Spitzen von SPD, Linkspartei und Grünen aufgefordert werden, "Koalitionsverhandlungen miteinander aufzunehmen". Begründet wird der Appell, der von den Juso in Mecklenburg-Vorpommern initiiert wurde, damit, dass nur so die die linken Parteien Deutschlands ihren eigenen inhaltlichen Ansprüchen gerecht werden können.




Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2007 - 2011 (pdf): 2007,2008, 2009, 2010, 2011