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Januar - März 2013

Jenaer Doppelhaushalt 2013/2014 (25.03.2013)
In der vergangenen Woche wurde der Haushalt 2013/2014 der Stadt Jena verabschiedet. Die Jahre, in denen die Kommune einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte, sind vorbei. Wesentliche Ursache für das jetzt geplante Defizit von 2,6 Millionen € sind die verringerten Zuweisungen des Landes Thüringen, aber auch insgesamt steigende Ausgaben. Die Stadtverwaltung sah es daher als geboten an, bei den freiwilligen Leistungen zu kürzen. Und dies, obwohl sich Jena immer noch in einer komfortablen finanziellen Lage befindet. So wurden Überschüsse erwirtschaftet (2011 waren es 26,5 Millionen € und im Jahr 2012 immerhin noch 8 Millionen €) und die Stadt verfügt über hohe finanzielle Rücklagen. Außerdem werden weiterhin jedes Jahr 4,6 Millionen € an Schulden getilgt.
Der Doppelhaushalt (auch das ein Novum, so muss im Wahljahr nicht über Kürzungen diskutiert werden) wurde den Fraktionen der Opposition erst 14 Tage vor der Beschlussfassung vorgelegt. Mehr Zeit blieb der Koalition aus den Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die sich im Vorfeld der Stadtratssitzung über ihr Vorgehen geeinigt hatten. So wurden die von der Stadtverwaltung geplante Kürzungen im Bereich der Arbeit mit Flüchtlingen und Migrant/innen nicht realisiert. Auch die Mittel für Sozial- und Frauenvereine, für die Arbeit von KoKont oder die Seniorentage wurden nicht gekürzt.
Und dabei blieb es. Die Anträge, die die Fraktion DIE LINKE stellte, wurden alle abgelehnt. Das bedeutet unter anderem, dass es für Jenabonus-Inhaber weniger Zuschüsse für den Nahverkehr gibt, dass die 2006 eingeführte kostenlose Schülerbeförderung zur Wahlschule (hier: bis auf Jenabonus-Berechtigte) entfällt. Selbst die Kürzung des Budgets der Ortsteile, die nur einen vergleichsweise geringen Betrag ausmacht, wurde nicht zurückgenommen. Auch der Antrag, Mittel für die Weiterführung des Programms "Kommunale Arbeit" zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose wurde abgelehnt. Weitergeführt wird das Programm "Kommunale Unterstützung für Arbeit und Ausbildung", durch welches Zweitausbildungen gefördert werden.
Die Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätten, die ab 2015 kommen soll und sich deshalb in der so genannten mittelfristigen Planung befindet, wurde nicht zurückgenommen.
Zur Gegenfinanzierung der genannten und weiterer Vorhaben hatte die Linke vorgeschlagen das Entschuldungskonzept zu überprüfen und die Tilgung zu reduzieren, was ebenfalls abgelehnt wurde.
Einen der 15 Anträge konnte die Fraktion zurückziehen: die Forderung nach der Erhöhung der Honorare für die freien Musikpädagogen an der Musik- und Kunstschule. Diese Mittel werden jetzt bereit gestellt.




Agenda 2010 - was hat sie gebracht? (18.03.2013)

In den Medien wurde daran erinnert, dass vor 10 Jahren der damalige Bundeskanzler Schröder die "Agenda 2010" verkündet hatte. "Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen", sagte er damals. Wesentlich wurde die Agenda durch das Hartz-IV-Gesetz geprägt, aber im Zuge der Umsetzung wurden weitere Veränderungen durch gesetzt. Genannt seien hier die nur Erhöhung des Rentenalters und das Ende der gleichen Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Renteversicherung.
Insgesamt fallen die Einschätzungen der Agenda 2010 sehr unterschiedlich aus. Befürworter loben insbesondere, dass die Arbeitslosigkeit gesunken und die Wirtschaft Deutschlands konkurrenzfähiger geworden sei.
Dieses Ergebnis ist jedoch auch auf die Zunahme von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Niedriglohn zurückzuführen. Deshalb nimmt die Zahl der Beschäftigten, die ergänzend Sozialhilfe bekommen, zu. Wie der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge schreibt, hat der Staat mit bisher 70 Milliarden Euro das Lohndumping deutscher Unternehmen subventioniert und so diese konkurrenzfähiger gemacht. Ein Ergebnis ist die Vertiefung der sozialen Spaltung in der Gesellschaft. ("Ein Mann, ein Tort", in: Freitag 14.03.2013, S. 3)
Und nun wird bereits über eine Agenda 2020 diskutiert. Und wer sich als Erwerbslose oder Geringverdiener mal so richtig gruseln möchte (oder wissen möchte, was sich andere für ihn ausdenken), der lese die Vorstellungen von Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI). Die Frage, warum es so viele ältere Arbeitslose gibt, beantwortet der Professor so: "Für die hohe Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer gibt es verschiedene Gründe: Einer besteht darin, dass Ältere höhere Löhne erwarten, ohne dass sie wirklich leistungsfähiger als Jüngere sind." Nach der Forderung einer berufsbegleitenden Weiterberbildung schreibt er: "Schließlich sollte die Politik älteren Arbeitnehmern nicht durch gut gemeinte Privilegien den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, wie beispielsweise durch eine (weitere) Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslose über 55-Jährige. Je länger gerade Ältere dem Arbeitsmarkt fern bleiben, umso schwieriger wird ein Wiedereinstieg." Merke: Arbeitslose sind selbst schuld, und Arbeitslosengeld verhindert die Suche nach Arbeit!
Warum brauchen wir keinen Mindestlohn? Prof. Straubhar weiß es: "Er macht die Beschäftigung geringer qualifizierter Mitarbeiter teurer. Demgegenüber sind Niedriglöhne für Langzeitarbeit eine Chance für einen (Wieder-)Einstieg in Arbeit... Klüger ist es deshalb, niedrige Löhne zu akzeptieren, sie aber durch staatliche Zuschüsse zu ergänzen." (Quelle: www.welt.de vom 11.03.2013 "So könnte eine wirkungsvolle Agenda 2020 aussehen")




Kosten der Unterkunft (11.03.2013)
Die nicht enden wollende Geschichte

Im November 2012 hatte die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat den Antrag eingebracht, die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft zu erhöhen und damit die Urteile des Sozialgerichts Altenburg anzuerkennen. Die Stadt lehnt das ab, weil sie vor dem Landessozialgericht Erfurt Berufung eingelegt habe.
Nach der Behandlung in den Ausschüssen und der Nichtbehandlung aus Zeitmangel wurde die Beschlussvorlage in der Stadtratssitzung am 30. Januar 2013 wieder aufgerufen und - wie nicht anders zu erwarten - abgelehnt. Friedrich-Wilhelm Gebhardt (SPD) erläuterte die Haltung der Koalitionsfraktionen. Er erklärte, dass die Stadt die KdU-Richtliie erst ändern wird, wenn der zurzeit erarbeitete qualifizierte Mietspiegel vorliegt. Individuelle Ansprüche, die sich aus den Urteilen ergäben, könnten nicht verallgemeinert werden. Nun wollte ich schon beim Einbringen der Beschlussvorlage wissen, wie viele Menschen betroffen sind, also "individuelle Ansprüche" geltend machen könnten. Bislang wird statistisch nur ermittelt, wie viele Bedarfsgemeinschaften so genannte unangemessene Kosten der Unterkunft haben.
Meine Frage nach den Zahlen wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, diese könnten nur manuell ermittelt werden, was einen unvertretbaren Aufwand bedeutet würde. Nun weiß aber jeder, der schon mit jenarbeit zu tun hatte, dass diese Angaben ohne weiteres aus von der vom Eigenbetrieb verwendeten Datenbank ausgelesen werden können, da - zum Beispiel - bei alleinstehenden Menschen, deren Miete gekappt wurde, in der Spalten "Bruttokaltmiete" die Zahl 283,50 erscheint.
So stellte ich dann auch eine Anfrage im Stadtrat: "Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einer Person erhalten laut Leistungsbescheid für ihren Bruttokaltmiete einen Betrag 283,50 € ?"
Die Antwort lautete: 457 (Stichtag 18.02.213). Das bedeutet, dass bei 58% der ca. 780 Personen mit "unangemessener" KdU die Miete gekürzt wurde!
Bei den Bedarfsgemeinschaften mit 2 Personen sind es 128 vom 335, also etwa 38%. Der geringere Wert kommt auch deshalb zustande, da in Familie mit Kindern 10% höhere Kosten anerkannt werden.
In der Antwort auf meine Anfrage wurde ausdrücklich daraus verwiesen, dass auch um Bedarfsgemeinschaften geht, die ohne Genehmigung umgezogen sind oder "ausdrücklich dazu bekennen, in ihrer unangemessenen Wohnung zu verbleiben." Die Freiwilligkeit solcher Bekenntnisse muss bezweifelt werden, da die Nichtanerkennung der vollen Miete zu einer Unterschreitung des - gesetzlich garantierten - Existenzminimums führt.




Altersdiskriminierung durch Zwangsverrentung (04.03.2013)
Was Beamte von Arbeitslosen unterscheidet

Der Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" oder seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Es existiert kein Diskriminierungsverbot aufgrund des sozialen Status, aber auch nicht wegen des Alters. Zur Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde in Deutschland im Jahr 2006 das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" eingeführt, das neben dem bereits Bekannten auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität oder des Alters eines Menschen verbietet. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, sich gegen Entscheidungen vor allem von Arbeitgebern gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Als Form des Altersdiskriminierung gilt demzufolge auch, wenn ein Beamter mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand geschickt wird. So zumindest urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Az. 9 K 4663/11.F) hinsichtlich des Hessischen Beamtenrechts. Es gab damit der Klage eine Oberstaatsanwalts Recht.
Die starre Regelung, dass Beamte mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen müssen, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen würde. Der Altersgrenze liegt aber kein arbeitsmarkt- oder sonstiges sozialpolitisches Konzept zugrunde, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. (Quelle: Neues Deutschland, Ratgeberseiten vom 20.02.2013)
Das stellt sich die Frage, welches Konzept der Zwangverrentung langzeitarbeitsloser Menschen (gesetzlich geregelt im § 12a SGB II als Verpflichtung, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen) zugrunde liegt. Handelt es sich hier nicht auch um eine Form der Altersdiskriminierung? So sieht das zum Beispiel die Stadt München. "Auf einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen hin hatte der Sozialausschuss des Stadtrats Anfang des Jahres beschlossen, dass sich die Stadt dafür einsetzt, die altersdiskriminierende Regelung abzuschaffen." (Süddeutsche Zeitung vom 10.08.2012). Der Oberbürgermeister hatte sich daher an Arbeitsministerin von der Leyen gewandt, die gesetzliche Regelungen zu ändern, was diese mit dem Hinweis zurückwies, ältere Arbeitslose würden doch besonders bei der Jobsuche unterstützt.
Zumindest haben Sozialgerichte bereits festgestellt, dass es sich bei der Aufforderung, einen Antrag zu stellen, um eine Ermessensentscheidung handelt. Das bedeutet, dass alle Umstände zu prüfen sind und außerdem der Widerspruch gegen die Zwangsverrentung aufschiebende Wirkung entfaltet und die Leistungen erst einmal weitergezahlt werden müssen.




Pferdefleisch für Arme? (25.02.2013)
Ein Betrug und seine Folgen

Als "Pferdefleisch-Skandal" wird bezeichnet, dass in europaweit vertriebenen Fertigprodukten anstelle von Rindfleisch Pferdefleisch verwendet wurde. Auch in Deutschland wurden inzwischen 67 Produkte "positiv" auf Pferdefleisch getestet. Worin liegt der Skandal?
Pferdefleisch galt lange Zeit als Arme-Leute-Essen und hat hierzulande keine Tradition als Nahrung. Aber es gibt auch in Deutschland Pferdefleisch zu kaufen - es ist nur teurer als Rind- oder Schweinefleisch. Pferdefleisch ist nicht ungesund - solange das Tier nicht mit Medikamenten behandelt wurde, deren Auswirkungen auf den Menschen unbekannt sind. Es ist also die Angst vor möglichen gesundheitsschädigenden Folgen.
Vor allem aber ist es Betrug. Es ist nicht drin, was drin sein müsste. Pferd statt Rind. Die Ursachen sind bekannt - der ökonomische Zwang, Lebensmittel möglichst preisgünstig herstellen zu müssen. Die Gründe dafür, dass der Betrug so lange unentdeckt bleiben konnte, sind ebenfalls bekannt - das europaweite Geflecht von Herstellern. Noch nicht bekannt ist, ob der Verzehr der beanstandeten Produkte tatsächlich gesundheitliche Risiken in sich birgt, aber nach den vorangegangen Lebensmittelskandalen zu urteilen ist die eher wenig wahrscheinlich. Der Vorschlag des CDU-Politikers Hartmut Fischer, die "Pferdefleisch"- Lasagnen und ähnliche Produkte Hilfsorganisationen wie den Tafeln zu schenken, löste im ersten Moment offenbar Verwirrung aus ("die Tafeln reagierten zurückhaltend", hieß es kurz nach der Veröffentlichung auf "www.hartz.info") dann aber brach die Empörung los. (Die Bildzeitung forderte Fischer dann auf, selbst eine solche Lasagne zu essen - was dieser auch tat - und damit indirekt zum Ausdruck brachte, dass keine Gefahr besteht.)
Arbeitsministerin Frau von der Leyen wurde mit folgenden Worten zitiert: "Ob arm oder reich, jeder will wissen, was er isst - und das muss einwandfrei sein." Und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Renate Künast, sagte: "Hinter der absurden Idee von Fischer steht, dass es beim Essen Menschen zweiter Klasse gibt. Wir wollen aber gute Qualität für alle." (zitiert nach www.n-tv.de, 22.2.13) Auch die Jenaer Tafel lehnt laut TLZ den Vorschlag ab. "Wir sind doch keine Bürger zweiter Klasse", wird der Vorstandsvorsitzende Willfried Schramm zitiert (TLZ von 23.02.2013) Verschiedene Vertreter der Kirche warnten davor, Lebensmittel wegzuwerfen.
Der eigentliche Skandal aber besteht darin, dass die Hartz-IV-Regelsätze so niedrig bemessen sind, dass von den pro Tag rein rechnerisch zur Verfügung stehenden 4,46 € (für einen alleinstehenden Erwachsenen) eine "gute Qualität" der Lebensmittel kaum möglich ist und die Tafeln und deren zunehmende Inanspruchnahme eine Folge des Hartz-IV-Gesetzes sind!




Hartz IV vor Gericht (18.02.2013)
Neue Urteile zu Kosten und Unterkunft und anderes

Auch acht Jahre nach der Einführung des so genannten Hartz-IV-Gesetzes gibt ausreichend Gründe, gegen Leistungsbescheide Widerspruch einzulegen und die Sozialgerichte anzurufen.
Viele Dinge sind strittig, und wenn Sozialgerichte zugunsten von Hartz-IV-Empfängern entscheiden, wird das Gesetz zumeist erst geändert, bis ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts vorliegt.
Das gilt zum Beispiel für Probleme bei den Kosten der Unterkunft. Das Landessozialgericht Bayern hat im November 2012 entschieden, dass in Haushalten, in denen einer Leistungen bezieht, der andere aufgrund von eigenem Einkommen ausgeschlossen ist, bei den Kosten der Unterkunft wie bei zwei Bedarfsgemeinschaften gerechnet werden muss (L 16 AS 90/12 ). Im verhandelten Fall ging es um einen Mann und dessen erwachsenen, aber unter 25jährigem Sohn. Die Richter ließen jedoch offen, ob ihr Urteil nicht auch für alleinerziehende Mütter oder Väter gilt, wenn die Kinder aufgrund von Kindergeld und Unterhalt nicht als bedürftig gelten. Daher sollten Eltern, die einen Teil ihrer Miete selbst tragen, die Möglichkeit nutzen ihr Recht einzuklagen.
Probleme gibt es oft bei der Übernahme von Umzugskosten, wenn der Umzug nicht von der Behörde veranlasst wurde, sondern aus persönlichen Gründen erfolgt. So entschied das Landessozialgericht Sachsen (L 3 AS 943/12), dass eine Trennung bzw. Scheidung vom Ehegatten einen Umzug rechtfertigt. Das Amt kann hier die Zusage der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nicht versagen. Das Gleiche gilt, wenn Menschen zusammenziehen wollen.
Eine gute Nachricht? Einkommen wird angerechnet - auch wenn es sich um eine finanzielle Entschädigung aufgrund der Teilnahme einer Medikamentenstudie handelt - so das Bayrische Landessozialgericht (L 16 AS 1049/11). Es berief sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1976, "dass die Anrechnung als das beste Mittel erscheine, um im Interesse des Leistungsempfängers eine die Gesundheit schädigende Erwerbstätigkeit zu unterbinden."
Mitunter wird behauptet, Hartz-IV-Empfänger würden nur klagen, weil es nicht kostet - so jüngst der Präsident des Landessozialgerichtes Sachsen - und selbst um geringe Beiträge streiten. Um 15 Cent (das Aufrunden der Leistung) ging es in einem Rechtsstreit, den das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen vor dem Sozialgericht Nordhausen verlor. Die Behörde legte vor dem Landessozialgericht Thüringen Berufung ein (die Einzelheiten können unter www.gegen-hartz.de nachgelesen werden) und muss nun eine so genannte Missbräuchlichkeitsstrafe von 600 € bezahlen.




Außendienst und Datenabgleich (11.02.2013)
Wie Hartz-IV-Empfänger kontrolliert werden

Wie jetzt durch eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag bekannt wurde, nehmen Jobcenter anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Empfänger in deren Leistungsakte auf, entfernen diese aber, wenn Akteneinsicht beantragt wurde. Allerdings haben die Behörden auch ohne anonyme Anzeigen Behörden ausreichend Möglichkeiten Sozialbetrug auf die Spur zu kommen. Jobcenter müssen übereinen "Außendienst zu Verhinderung von Leistungsmissbrauch" verfügen. Das ist ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben (§ 6 SGB II). Wie der Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit um dem dort herausgegeben Leitfaden zu entnehmen ist, hat dieser nicht nur die Befugnis Hausbesuche durchzuführen, sondern auch mit Arbeitgebern, Nachbarn oder Vertretern von Banken und Versicherungen zu sprechen ("Leitfaden Außendienst", gefunden unter "www.harald-thome.de). Die Hinweise kommen in der Regel von den Sachbearbeitern, wenn Anträge auf Erstausstattung gestellt werden, oder zwei Erwachsene in einer Wohnung leben, aber keine Bedarfsgemeinschaft sein wollen.
Der Hausbesuch darf die Wohnung nur mit Zustimmung der Betroffenen betreten. Er soll eigentlich das letzte Mittel sein, wenn sich Sachverhalte nicht auf andere Art und Weise ermitteln lassen.
Eine weitere Kontrollmöglichkeit besteht im Datenabgleich mit den Finanzämtern. Die Behörde kennt daher sämtliche Konten ihrer "Kunden". Wenn Unklarheiten bestehen (zum Beispiel, ob Zinsen gezahlt wurden sind, die als Einkommen angerechnet werden) kann schnell passieren, dass erst einmal kein Geld gezahlt wird.
Wenn die Behörde erfährt, dass Einkünfte (z.B. Betriebskostenguthaben, Steuerrückerstattungen) nicht oder rechtzeitig gemeldet wurde, fordert sie nicht nur das Geld zurück, meldet die Sache weiter: je nach Höhe des Betrages müssen die Betroffenen mit einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einem Strafbefehl rechnen. Deutschlandweit gab es im Jahr 2011 deswegen 177.000 Verfahren, darunter 47.500 Fälle, die wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergegeben wurden.
In Internetforen sind ernsthafte Diskussionen darüber zu finden, ob man Menschen anzeigen soll, die offenkundig zu Unrecht Hartz IV bekommen. Für den Verzicht darauf gibt es mehrere Begründungen Zum einen ist es die generelle Ablehnung des Denunzierens (Berufung auf Hofmann von Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."), zum anderen der Hinweis, dass der finanzielle Schaden durch Sozialmissbrauch gering ist im Vergleich zu Schaden durch Steuerhinterziehung. So wird für 2012 von einem Verlust von 65 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung ausgegangen und beträgt damit etwa das 1.000 des Verlust durch Sozialbetrugs.




Die neue Macht der Bürger? (04.02.213)
Studie zu Bürgerprotsten

In dieser Woche erscheint das Buch "Die neue Macht der Bürger: Was motiviert die Protestbewegungen?" des Politologen Franz Walter vom Göttinger Institut für Demokratieforschung. Für ihre Studie besuchten er und seine Kollegen in den verschiedenen Regionen Deutschlands Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen. Um die - wie es heißt - "sehr heterogene Protestlandschaft" beschreiben zu können, führten sie Einzelinterviews und Gruppengespräche mit mehr als 200 Personen durch und werteten 1300 Seiten Material aus. "Wir machten uns kundig in den Camps von Occupy, bei den Opponenten gegen Infrastrukturprojekte, bei den Organisatoren der Einsprüche gegen diverse Vorhaben im Kontext der Energiewende, den Kontrahenten von Schulreformen, den Aktivisten von Internetkampagnen und der Fronde gegen den Euro sowie den Protagonisten satirischer Protestgruppen." In der vorab veröffentlichten Einleitung heißt es zu Ursachen, dass das Vertrauen in die repräsentative Demokratie schwindet und die Wahlbeteiligung sinkt, während das Engagement in anderen Bereichen zunimmt.
Festgestellt wurde allerdings auch, dass die "kleinen Leute" weniger protestieren. Das liegt zu einem daran, dass die Organisation von Versammlungen, Demonstrationen oder die Öffentlichkeitsarbeit Wissen, aber auch "individuelle Ressourcen" und nicht zuletzt finanzielle Mitteln erfordern. Auch geht es den Bürgern bei - sich auf konkrete regionale Probleme abzielenden - Protesten im Wesentlichen darum ihre Interessen verteidigen - nicht mehr und nicht weniger.
Das ist auch in der Stadt Jena zu beobachten. So die lautstarken Proteste der Kleingärtner, nachdem überlegt worden war, vorhandene Flächen eventuell für eine Wohnbebauung zu nutzen. Falls es Pläne dazu gegeben haben sollte, wurde diese nach den Protesten sofort zurückgenommen. Ähnlich erfolgreich war jüngst eine Elterninitiative. Nachdem bekannt worden war, dass im Jahr 2012 etwa 130 Kinder weniger geboren worden waren als prognostiziert, hat die Stadt sofort den Plan drei neue Kindertagesstätten zu bauen aufgegeben. Zu groß die Angst "Überkapazitäten" zu produzieren. In einem Fall regte sich Widerstand. Eltern, deren Kinder die Kita "Waldwichtel" besuchen, gründeten eine Initiative, weil auch der geplante Neubau ihrer Kita nicht realisiert werden sollte (das jetzt genutzte Gebäude weist erheblich Mängel auf, die Betriebserlaubnis besteht nur bis 2015). Ihr öffentlich gemachter Protest hatte zur Folge, dass der Baustopp in diesem Fall aufgehoben wurde.
Schwieriger wird es, wenn es um Großprojekte wie die Bebauung des Eichplatzes geht. Hier konnten bislang weder die Bürgerprosteste der Eichplatzinitiative noch parlamentarische Initiativen die Entwicklung verhindern.




Neues aus der Hartz-IV-Welt (28.01.2013)

Arbeitslose verlost
Diese Nachricht ging vor wenigen Tagen durch die Presse. Auf dem Weihnachtsmarkt in Bendorf in Rheinland-Pfalz (Eigenwerbung: "Einer der schönsten Weihnachtsmärkte am Mittelrhein") wurden Langzeitarbeitslose verlost. Genauer gesagt konnten Firmen, die bereit waren, Erwerbslose als Praktikanten zu nehmen, Dienstleistungen gewinnen - zum Beispiel Fensterputzen oder das Lager aufräumen.
Verantwortlich dafür war die in der Stadt ansässige DG Mittelrhein GmbH, die unter anderem Ein-Euro-Jobber in ihrem Sozialkaufhaus beschäftigt, diese Grünflächen der Stadt säubern lässt oder sie in Altenheime vermittelt.
Nach Protesten der DGB erklärte der Geschäftsführer des zuständigen Jobcenters, man hätte durch die Aktion den Kontakt zwischen Langzeitarbeitslosen und den Firmen herstellen wollen und die Mittelrhein GmbH erklärte, die Dienstleistungen sollten im Wesentlichen von ihren festangestellten Mitarbeitern erbracht werden. Dass es nur um Schadensbegrenzung ging, zeigt die im Vorfeld veröffentlichte Pressemitteilung. Dort hatte noch gestanden, es gehe um die Chance, sich durch das Abarbeiten der Preise durch gute Arbeit zu bewähren! (Quelle: Neues Deutschland, 24.01.2013)

Zuviel Geld?
Im Herbst 2008 wurden plötzlich Familien, vor allem alleinerziehende Mütter, von jenarbeit aufgefordert für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen, damit diese zusammen mit Kindergeld und Unterhalt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen waren. Hintergrund war eine Gesetzesänderung, die besagte, dass "vorrangige" Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen sind. Nicht abwegig erschien damals der Gedanke, dass dadurch die Statistik geschönt wurde, weil Hunderttausende Kinder nicht mehr als arm gelten mussten.
Kürzlich wurde diese Änderung rückgängig gemacht. Als Grund benannte die Bundesregierung (Drucksache 17/11936, Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE) eine "Rechtsvereinfachung". Hintergrund war wohl zum einen, dass niemand auf den Etikettenschwindel "weniger arme Kinder" hereinfiel. Andererseits mussten die Behörden feststellen, dass das Wohngeld zu einem "übersteigenden" Einkommen bei den Kindern führte. Dieses wurde den Mütter angerechnet, wobei aber eine - vom Gesetz vorgesehene - "Versicherungspauschale" abgezogen werden musste. Dadurch standen pro Kind bis zu 30 € mehr zur Verfügung - und das durfte offenbar nicht sein.

Sparen bei den Ärmsten
Die Stadt Jena plant, die Mittel für die Fahr-preisermäßigung für Jenabonus-Inhaber um 5% zu kürzen. Da die Fahr-preise gestiegen sind, bedeutet das eine reale Kürzung von 8% bei den Monatskarten und sogar 19% bei den Einzelfahrscheinen.




Fußspuren vor Gericht
Protestaktion oder Sachbeschädigung? (21.01.2013)

Wer erinnert sich noch? Im Mai 2011 waren in der Innenstadt von Jena mit weißer Farbe aufgestempelte Fußspuren zu sehen. Elf junge Leute waren mit einem Eimer Farbe und einem selbstgebastelten Stempel unterwegs, um Hunderte (oder gar Tausende? Die genaue Zahl kennt keiner) dieser Abdrücke zu hinterlassen. Die Gruppe, die sich "Industrielle Reservearmee" nennt, betrachtete diese Aktion als eine Form des sozialen Protestes und die Möglichkeit "Unsichtbares sichtbar" zu machen. Die Spuren ergaben einen Rundgang durch die Stadt Jena, bei dem nicht auf Sehenswürdigkeiten, sondern auf prekäre Beschäftigung aufmerksam gemacht wurde. Es ging um Orte wie die Friseurkette Masson AG, dessen Vorstandsvorsitzender 3,81 € für einen fairen Stundenlohn hält. Viele Friseur/innen sind daher gezwungen, trotz Vollzeitjob ergänzende Hartz-IV-Leistungen zu beantragen. Weitere Orte waren nicht schwer zu finden, da man ja an vielen Geschäften vorbeikommt. Aber auch die Universität rückt ins Blickfeld, wenn Werkverträge und unbezahlte Überstunden zum Alltag gehören. Aber handelte es sich um eine legitime Form des Protestes oder um eine unzulässige Verschmutzung der Stadt? Zumindest war die Aktion nicht angemeldet und wer nur die weißen Spuren sah, konnte damit auch nichts anfangen. Und so wurde die Polizei gerufen, die keine Probleme hatte, die Akteure zu finden, da diese sich nicht versteckten. Die Fußspuren waren unterschiedlich lange zu sehen. Inzwischen sind sie alle längst verschwunden, aber nun stehen die Verursacher vor Gericht. Da die Stadt Jena Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet hatte, wurden Strafbefehle in Höhe von jeweils 360 € ausgestellt. Diese Strafe wollten die jungen Leute nicht anerkennen und legten Widerspruch ein. Daher findet nun ein Prozess statt. Wer die Gruppe (auch finanziell) unterstützen möchte, findet entsprechende Hinweise im Internet. Der Prozess findet am 22. Januar 2013 im Sitzungssaal 8 im Amtsgericht Jena statt. Beginn ist 10 Uhr.

Nachtrag: Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Spende von 100 Euro bzw. 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.




Zugang zum Rechtsstaat sichern! (14.01.2013)
Ver.di sammelt Unterschriften

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sammelt derzeit Unterschriften gegen ein geplantes Gesetz zur Änderung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Dieses wurde - auf Initiative der schwarz-gelb geführter Bundesländer - vom FDP-geleiteten Justizministerium erstellt. Ein wesentliches Ziel ist es, auch wenn dies nicht offen ausgesprochen wird, die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten zu verringern. Daher ist geplant, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu erschweren. Zurzeit ist es so, dass eine anwaltliche Beratung für Hartz-IV-Empfänger immer gewährt wird. In Zukunft soll ein Mitarbeiter des Amtsgerichts vorab prüfen, ob eine Beratung notwendig ist. Das bedeutet, dass auch eine Ablehnung möglich ist, wenn "zuviel" Einkommen erzielt wird. Die Einkommensgrenze, wonach überhaupt Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt wird, soll um etwa 100 € verringert werden, indem der Freibetrag für Erwerbstätige von 50% auf 25% des Regesatzes gesenkt wird. Gleichzeitig ist geplant, den Zeitraum der Prüfung des Einkommens von jetzt vier auf sechs Jahre zu verlängern. Das bedeutet, dass bei einer Erhöhung des Einkommen Gerichtskosten zurückgezahlt werden müssen, wobei gleichzeitig die Raten erhöht werden sollen. Dass ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung darin besteht Kosten senken, kommt in dem 81 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf sehr deutlich um Ausdruck. Die Regierung schätzt, dass durch die Absenkung der Freibeträge sich mindestens 20% der Betroffenen (ca. 126.000 Verfahren) an den Kosten beteiligen müssen und plant Mehreinnahmen in Höhe von 37,8 Millionen Euro. (im Internet zu finden als "rege-okh.pdf", S. 37) Eine wesentliche Ursache dieser Gesetzesinitiative ist wie gesagt die anhaltend hohe Zahl von Klagen vor den Sozialgerichten - und das, obwohl weniger Menschen Hartz IV beziehen. Derzeit sind laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit mehr als 202.000 Klagen anhängig. Monatlich werden mindestens 10.000 Klagen neu eingereicht. Nach wie vor bekommen in fast der Hälfte alle Fälle die Kläger ganz oder teilweise Recht. Doch anstatt das Gesetz zu ändern und dadurch Klagen überflüssig zu machen, will die Regierung es Betroffenen erschweren zu ihrem Recht zu kommen. Es geht allerdings insgesamt um die Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen vor Gericht zu gehen. So wurden im Jahr 2010 für Sozialgerichte 60.000 Bewilligungen erteilt, aber 475.000 für Familiengerichte. Der beschriebene Versuch ist nicht der erste dieser Art. Wie auf den Internetseiten der Gewerkschaft nachzulesen, gab es ähnliche Versuche in den Jahren 2006 und 2009. Beide Male waren die geplanten Änderungen - zum Beispiel die Einführung einer Gerichtsgebühr - letztlich nicht realisiert worden.




Neues Bündnis gegründet (07.01.2013)

Im Dezember 2012 hat sich das "Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum" gegründet, die AWO, die Diakonie, der DGB, attac, der BUND, das Erwerbslosenforum Deutschland, Pro Asyl, der Sozialverband Deutschland und andere angehören. (Parteien sind nicht zugelassen.)
Das Bündnis fordert "eine Neubestimmung des soziokulturellen Existenzminimums. Als Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Bauern- und Umweltverbände sowie Flüchtlingsinitiativen wollen wir gemeinsam eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, wie viel ein Mensch in unserem Land zum Leben braucht. Die zunehmende Spaltung in Reich und Arm bedroht den Zusammenhalt unserer Gesellschaft." Vor allem geht es um ein transparent ermittelte gesetzliche Neubestimmung des Existenzminimums auf Basis von Empfehlungen einer unabhängigen Kommission ("Bedarfs-TÜV"). Die Regelsätze müssen jährlich angepasst werden und zwar ausschließlich auf der auf Grundlage der Preisentwicklung (und nicht wie jetzt auch unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung). Denn sonst führen übermäßige Preiserhöhungen wie jetzt beim Strom zu einer Unterschreitung des Existenzminimums. Außerdem müssen Extraleistungen, insbesondere für langlebige Gebrauchsgüter, eingeführt werden, da es nicht möglich ist, aus dem Regelsatz noch Geld ansparen zu können. Gefordert werden außerdem gleiche Rechte für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge. (Quelle: www. menschenwuerdiges-existenzminimum.org, aus der Pressemitteilung)
Zur Begründung der Forderungen wurde auch die 40seitige Broschüre "Ein menschenwürdiges Leben für alle - das Existenzminimum muss dringend angehoben werden!" herausgegeben, die als Download zur Verfügung steht. Hier wird ausführlich der Frage nachgegangen, was das soziokulturelle Existenzminimum eigentlich ist.
Es wird dargestellt, welche Abschläge bei der Berechnung des Regelsatzes gemacht wurden, in dem zum Beispiel Ausgaben für Haustiere, Schnittblumen oder Gartengeräte, aber auch für chemische Reinigung (und anderes mehr) für nicht zum Existenzminimum gehörend erklärt wurden.
Zusammenfassend heißt es: "Die fragwürdigen und zu überprüfenden Abschläge ergeben zusammen mit den hier aufgezeigten Bedarfslücken einen Betrag in der Größenordnung von 150 bis 170 Euro. Aus dieser Zahl lässt sich zwar nicht eins zu eins der "wahre" oder einzig richtige Erhöhungsbetrag für eine menschenwürdige Existenzsicherung ableiten. Doch sie verdeutlicht, wie fragwürdig die aktuellen Regelsätze ermittelt wurden und in welch erheblichem Ausmaß die geltenden Beträge hinter dem zurückbleiben, was zur Existenzsicherung notwendig wäre." Sie verdeutlicht den Nachholbedarf, weil die verschiedenen Bundesregierungen in der Vergangenheit das Existenzminimum faktisch abgesenkt haben. (S. 29)






Demo-Flyer Oktober - Dezember 2012

Demo-Flyer Juli - September 2012

Demo-Flyer April - Juni 2012

Demo-Flyer Januar - März 2012


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