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Jede zweite Klage gegen Hartz IV in diesem Jahr erfolgreich (12.12.2016)

Mehr als 4 Millionen Menschen beziehen aktuell in Deutschland Arbeitslosengeld II. Nicht immer sind die Bescheide und Auflagen rechtmäßig. Hartz-IV-Bezieher, die sich dagegen zur Wehr setzen, haben gute Chancen auf Erfolg.
Und viele Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) hatten mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren 44 Prozent der Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten erfolgreich,. Im vergangenen Jahr lag die Erfolgsquote demnach noch bei 40 Prozent, 2014 bei 41 Prozent. Die Angaben berufen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die die Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, von der Behörde angefordert hat.
Dem Bericht zufolge gingen von 2013 bis 2016 bei den Sozialgerichten im Durchschnitt monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein. Dabei ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten, Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter. Im September dieses Jahres seien 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide bei den Gerichten anhängig gewesen.
Zur Sicherung des vor der Regierung seit 11 Jahren kontinuierlich gekürzten "soziokulturellen Existenzminimums" bleibt den Betroffenen nur der Weg der Klage. Bedauerlicherweise hat es das Bundesverfassungsgericht mehrmals versäumt, die Gewährleistung eines Existenzminimums von der Bundesregierung einzufordern.
Wenn die Qualitätssicherung versagt: Fast jede Klage passiert zuerst die hausinterne Qualitätssicherung der Jobcenter. Wenn der Leistungssachbearbeiter den fehlerhaften Bescheiden nicht abhelfen will, bleibt der Weg des Widerspruchs. Aber bereits der Umstand, dass für die Prüfung der Rechtsansprüche der Widerspruchsführer keine unabhängige Rechtsstelle vorgesehen ist, zeigt Schwachstellen im System.
Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz-IV-Bereich ist Die Gesetzgebung ist so kompliziert und wird so oft geändert, dass sie kaum noch jemand versteht. Während der Klagen müssten die Antragsteller auf Geld warten, das sie für das Notwendigste im Leben brauchten
Es wird endlich Zeit,Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen!




Rentengipfel im Kanzleramt - Ein Armutszeugnis! (05.12.2016)

Was hat der Koalitionsgipfel zur Rente am Donnerstag gebracht? Nicht viel, denn selbst Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist von den Ergebnissen enttäuscht.
Konkret: Darauf hat sich die Koalition geeinigt:
1. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Neuzugänge bis auf das Alter 65 Jahre im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 nochmals nachjustiert werden und so eine spürbare Verbesserung bei der Alterssicherung bewirken. Die bestehenden Abschläge bleiben unverändert.
2. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Angleichung der Rentenwerte in Ost und West und das Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte soll zum 1.1.2018 beginnen und im Jahre 2025 abgeschlossen werden.
3. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wird zügig im Parlament eingebracht und verabschiedet werden.
4. Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte solidarische Lebensleistungsrente prüfen wir weiterhin unterschiedliche Modelle.
ZurAngleichung der Ostrente auf Westniveau bis 2025: D.h.: Eine Dresdnerin, die 1990 in Rente ging, muss also 100 Jahre alt werden, um eine Rente auf Westniveau zu erhalten. Union und SPD brechen mit ihren eigenen Wahlversprechen. Außerdem werden die Beschäftigten in Ostdeutschland aufgrund der niedrigeren Löhne mit dem Abschmelzen der Umrechnung der Ostentgelte erneut benachteiligt.
Klar ist: 46 Prozent Rentenniveau bedeuteten eine Absenkung der heutigen Standardrente um 57 Euro. Diese Haltelinie reicht nicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Wir brauchen ein entschiedenes Handeln gegen Altersarmut: eine Rentenversicherung, in die alle einzahlen, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und ein solidarische Mindestrente in Höhe von 1050 Euro.




Nach Gutdünken klein gerechnet (28.11.2016)
Die Neuermittlung der Regelbedarfe SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2017

Einige Zahlen:
Das durchschnittliche Einkommen der Referenzgruppe (Single-Haushalt), von deren Ausgaben die Regelsätze abgleitet werden, beträgt 764 Euro im Monat und liegt damit weit unter der Armutsrisikogrenze. Das Höchsteinkommen dieser Referenzgruppe liegt bei 952,33 Euro.
Armut bedeutet auch materielle Unterversorgung. 42 Prozent der Personen in Haushalten mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze leiden unter materiellen Entbehrungen. D.h. sie haben z. B. keine finanziellen Mittel für unerwartete Ausgaben bzw. Notfälle (70%), keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage (25%). 59% können sich noch nicht mal eine einwöchige Urlaubsreise leisten.
Lediglich drei Viertel der Ausgaben der Referenzgruppe wurden als regelbedarfsrelevant anerkannt. Also ein Drittel der ohnehin niedrigen Ausgaben der Referenzgruppe wird als nicht regelsatzrelevant eingestuft. Allein durch diese bevormundenden Abschläge fällt der Regelsatz um 147 Euro (plus 5 Euro Dynamisierung von 2013 auf 2017) niedriger aus. Allein ohne diese Abschläge müsste (bei einer Dynamisierung aufs Jahr 2017) der Regelsatz für einen Erwachsenen nicht bei 409 Euro, sondern bei 561 Euro liegen.
Bedarfsdeckende Regelsätze neu ermitteln und Soforthilfen gewähren!
Gemeinsame Erklärung von DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Erwerbslosengruppen zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die geplanten neuen Regelsätze der Grundsicherung leisten keinen Beitrag für die dringend notwendige Bekämpfung der Armut im reichen Deutschland. Trotz erheblich höherer Bedarfe sollen die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen. Armut wird so nicht überwunden, sondern zementiert. Die Art und Weise wie die Regierung die Regelsätze aus dem Ausgabeverhalten einkommensschwacher Haushalte herleitet, ist nicht geeignet, um das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen. So wurden die mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS ) festgestellten Ausgaben der Vergleichsgruppe willkürlich um Verbrauchspositionen gekürzt, die für die Verwirklichung sozialer Teilhabe notwendig sind. Das Existenzminimum wurde politisch motiviert kleingerechnet. Notwendig ist eine grundlegende Neuermittlung der Regelsätze!

Mehr unter www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org




Wieder mal ist es geschafft! (14.11.2016)
Der neue „Leitfaden ALG II /Sozialhilfe von A-Z“ ist fertig

Der Leitfaden stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das das Existenzsicherungsrecht im SGB II und SGB XII ist er deswegen für Beratungszwecke besonders geeignet. Im ersten Teil werden in 92 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 34 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann. Der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung ist eingearbeitet und kritisch kommentiert. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, deren Berater/-innen und Rechtsvertreterinnen und -vertreter ist der Leitfaden ein fundierter Ratgeber – er soll zur rechtlichen Gegenwehr befähigen und ermutigen. Die Autoren wollen aber auch Mut machen, sich gegen Sozialabbau und Lohndumping zur Wehr zu setzen

Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z
Autoren:Frank Jäger, Harald Thomé
Umfang:696 Seiten
Stand: 29. Auflage, 1. Oktober 2016
ISBN: 978-3-932246-70-8
Preis: 15,00 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands
Bestellung: online: www.dvs-buch.de / per Brief: DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt




Armut kostet Geld - Armut bringt Geld (24.10.2017)
Tafeln in Deutschland

Suppenküchen existierten in europäischen Großstädten bereits im 18. Jahrhundert, schon lange davor gab es die Armenspeisung der Klöster.
Sie verschwanden niemals und haben seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wieder an Bedeutung gewonnen. Neben der Ausgabe von Speisen - nicht nur von Suppen - gibt es vielerorts auch Kleidung. In dieser Zeit dazu gekommen sind die Tafeln, die gespendete Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen. Die erste wurde 1993 in Berlin gegründet. Inzwischen existieren in Deutschland mehr als 900 solcher Einrichtungen, die schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen mit Lebensmitteln versorgen. Ausgegeben werden Spenden von Supermärkten und anderen Geschäften, die nicht oder schwer verkäufliche Waren weitergeben.
Der 1995 gegründete Bundesverband Deutsche Tafel e.V. sieht die Tafeln "als eine der größten sozialen Bewegungen unserer Zeit". Allerdings wurde zum 20. Jahrestag der Gründung der ersten Tafel festgestellt, dass die kein Grund zum Feiern sei. "Der (immer noch) stetig steigende Bedarf an den Angeboten der Tafeln ist Indikator für ein zunehmendes Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft. Als überwiegend ehrenamtliche soziale Bewegung können die Tafeln akute Notlagen lindern. Deren Ursachen zu beseitigen, ist jedoch Aufgabe der Politik. Die Tafeln und ihr Bundesverband werden deren Vertreter immer wieder mit ihren Forderungen daran erinnern," (Quelle: www.tafel.de)
Die Jenaer Tafel wurde 1995 gegründet und versorgt nach eigenen Angaben 1.000 Menschen, weitere stehen auf der Warteliste. Neben der Ausgabe von Lebensmitteln gibt es eine Kleiderkammer und in der Tafelstube werden ein geringes Entgelt Mahlzeiten ausgegeben. Am 10. Oktober 2016 urde gemeldet, dass die Nürnberger Tafel vorerst schließen muss. Einige Tage zuvor war der Vorstand des Vereins geschlossen zurückgetreten. Als Grund wurde genannt, dass der Verein mit 150 Ehrenamtlichen, welche wöchentlich an sechs Ausgabestellen bis zu 25 Tonnen Lebensmittel an mindestens 6.000 Menschen ausgeben, personell und organisatorisch an ihre Grenzen gestoßen sind. Benötigt würden mindesten drei festangestellte Mitarbeiter.
Inzwischen wurden drei Ausgabestellen wieder eröffnet Das bayrische Rote Kreuz hat für den Notfall personelle Unterstützung zugesagt. Es würde die Tafel übernehmen, wenn es dafür Mittel bekäme.
Natürlich wäre es auch möglich, Tafel (inzwischen gibt es auch Tier- und Meidkamententafeln) und überflüssig zu machen, aber dazu müssten erst einmal die Regelsätze deutlich steigen. Und davon ist die Bundesregierung weit entfernt.




Nachrichten aus der Hartz-IV-Welt (17.10.2016)

Regelsätze: Durch die Medien ging die Erhöhung um 5 € für einen allein stehenden Menschen. Die weiteren Veränderung sind weniger bekannt, weil auch kaum nachvollziehbar. Die höchste Steigerung gibt es bei nämlich bei Kindern von 6 - 13 Jahren: 13 €. Überhaupt kein höherer Bedarf wird bei Kindern unter 6 Jahren gesehen. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten fünf Euro mehr, junge Erwachsene bis 25 Jahren, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, drei Euro mehr.
Gespart wird bei Asylsuchenden: Hier wird der Regelsatz von 345 auf 332 € gekürzt, weil Ausgaben für Strom sowie die Kosten für Wohnraum-instandsetzung aus dem Bedarf herausgerechnet werden, da diese bei einem Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften nicht anfallen.
Geringe Verbesserungen gibt es bei erwerbsunfähigen Menschen, die zu Hause oder in Wohngemeinschaften leben. Sie haben ab 2017 Anspruch auf den vollen Regelsatz und nicht wie derzeit 80%.
Hemmnisse: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat in seinen jüngsten Bericht (wieder einmal) untersucht, warum viele Erwerbslose so schwer einen neue Arbeit finden und festgestellt, dass es Hemmnisse gibt wie "Langzeitleistungsbezug, gesundheitliche Einschrän-kungen, ein höheres Lebensalter, mangelnde Deutschkenntnisse, fehlende Ausbildungs- und Schulabschlüsse, Mutterschaft und Pflegetätigkeiten." Je mehr Hindernisse aufeinandertreffen, desto geringer werden die Chancen. Wer hätte das gedacht!
Vermögen: Das Bundessozialgericht hat das Urteil bestätigt, wonach eine Familie ihr Haus verkaufen muss, weil es nach dem Auszug der Kinder "unangemessen" groß ist. Da der Verkauf einer Immobilie nicht sofort möglich ist, werden die Leistungen weiter gezahlt - aber nur als Darlehen.
Sanktionen: In diesem Jahr wurden weniger Hartz-IV-Empfänger (2% aller Betroffenen) mit Leistungskürzungen bestraft, heißt es. Wobei ohnehin fast 77% aller Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen ausgesprochen werden. Aber auch deren Zahl ist rückläufig. Das liegt - laut Bundesagentur für Arbeit - auch daran, dass auf Wunsch per SMS an den Termin erinnert wird. Das Münchener Sozialgericht erklärte jüngst eine Sanktion für unter anderem deshalb rechtswidrig, weil die Rechtsfolgenbelehrung so klein gedruckt war, dass die Schrift vor den Augen verschwamm.
Ausschlussgesetz: Nachdem das Bundesverfassungsgericht für Menschen, die die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unabhängig von ihrem Status einen Anspruch auf das Existenzminimum festgestellt und das Bundessozialgericht dies bestätigt hatte, waren vielfach Leistungen gewährt worden. Um dem zu entgehen, will nun die Bundesregierung per Gesetz den Leistungsausschluss für fünf Jahre festsetzen.




Aktuelles aus der Rechtsprechung (10.10.2016)

Wie viele Urteile die Sozialgerichte jedes Jahr allein im Rechtskreis des SGB II gefällt werden, ist nicht bekannt, aber es sind Tausendw. Über einige kann man auf der Internetseite "www.tacheles-sozialhilfe.de" nachlesen, auf der jede Woche ein Rechtsprechungsticker veröffentlicht wird. Die Richter müssen prüfen, ob das geltende Recht richtig angewandt oder das Ermessen richtig ausgeübt wurde. Um letzteres ging bei einem Fall, der vor dem Sozialgericht München verhandelt wurde. (Beschluss vom 21.03. 2016, Az.: S 40 AS 555/16 ER). Einem Arbeitslosen wurden die Leistungen gekürzt, weil er nicht zum Meldetermin erschienen war. Er hatte als Grund angegeben die Mittel für die Fahrt (19 €) nicht aufbringen zu können und dies auch belegt. Da das Jobcenter die Kosten nicht rechtzeitig erstatten konnte, erkannten die Richter den Grund an und hoben die Sanktion auf.
Aus rein formalen Gründen wurde auch die Sanktion bei einer aus der Türkei stammenden verheiratenden Frau mit vier Kindern, die stundenweise als Reinigungskraft arbeitete und aufstockende Leistungen erhielt, aufgehoben. Ihr waren im Jahr 2010 die Leistungen gekürzt worden, weil sie der Aufforderung des Jobcenters, an einem Deutschkurs der Volkshochschule teilzunehmen, nicht nachgekommen war. Es dauerte dann drei Jahre, bis die Angelegenheit vor dem Sozialgericht Wiesbaden verhandelt und zurückgewiesen wurde und noch einmal drei Jahre bis zur Berufung vor dem Hessischen Landesgericht. Die Richter hoben die Sanktion auf, da es nicht um eine Eingliederungsvereinbarung, sondern um einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt gehandelt hatte. Und bis zur Gesetzesänderung 2011 gab es keine rechtliche Grundlage für Sanktionen bei Verstößen gegen den Verwaltungsakt. (Hessisches LSG, Beschluss v. 24.08.2016 - L 6 AS 487/13)
Mit seinen Gründen gegen die Zwangsverrentung nicht überzeugen konnte ein 1951 geborener Mann, der sich seit 2014 gegen die Aufforderung des Jobcenters, einen Rentenantrag zu stellen, wehrte. Im Mai 2015 wurden ihm dann die Leistungen entzogen. Der Mann klagte und die Leistungen mussten weiter gezahlt werden. Darauf stellte das Jobcenter den Rentenantrag selbst. Da aber der Antrag nur von demjenigen ausgefüllt und unterschrieben werden kann, der die Rente dann auch erhält - und der Mann nichts dergleichen tat - lehnte die Rentenversicherung den Antrag wegen mangelnder Mitwirkung ab. Das Jobcenter stellte dann wiederum die Leistungen ein. Die Angelegenheit ging bis vor das Landessozialgericht. Die Richter wiesen den Mann darauf, dass sich seine finanzielle Lage ja nicht verschlechtere. Er könne sein Rente, die ca. 50 € unter dem Hartz-IV-Bedarf liegt, durch die Grundsicherung aufstocken. (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 18.05.2016 - L 5 AS 168/16 B ER )




Demo-Flyer 2016: Januar - März, April - Juni, Juli - September

Demo-Flyer 2015: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2014: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2013: Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2012: Januar - März, April - Juni, Juli - September , Oktober - Dezember

Demo-Flyer 2007 - 2011 (pdf): 2007,2008, 2009, 2010, 2011